„Entschädigungen sollten abschreckend gestaltet werden“

Verband fordert höhere Entschädigungsleistungen bei Diskriminierung

Das Grundgesetz verbietet Diskriminierung.

Das Grundgesetz verbietet Diskriminierung.

Berlin. Der Antidiskriminierungs­verband Deutschland hat eine umfassende Reform des vor 17 Jahren in Kraft getretenen Antidiskriminierungsgesetzes (AGG) mit höheren Entschädigungszahlungen und einem Verbandsklagerecht gefordert. „17 Jahre Praxis der Antidiskriminierungs­beratungsstellen haben gezeigt, dass das AGG in vielen Fällen wirkungslos ist“, sagte die Geschäftsführerin des Dachverbandes unabhängiger Antidiskriminierungs­büros und ‑beratungsstellen, Eva Andrades, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Das Gesetz, das am 18. August 2006 in Kraft trat, schütze nicht jede und jeden in allen Lebensbereichen vor Diskriminierung. „Betroffene von Diskriminierung erleben hohe Hürden bei der Durchsetzung ihrer Rechte und stehen am Ende oft allein mit dem Erlebten und den negativen Konsequenzen da.“

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Umfassende Reform gefordert

Nötig sei eine umfassende Reform des Gesetzes mit einer Ausweitung des Schutzbereichs. „Dazu gehört die Erweiterung des Katalogs der Merkmale, die Erweiterung des Anwendungsbereichs auf staatliches Handeln und die Einführung kollektiver Rechtsdurchsetzungs­möglichkeiten“, sagte Andrades. Ein Verbandsklagerecht hätte die positive Folge, dass Betroffene das finanzielle und emotionale Risiko der Gerichtsverfahren nicht mehr allein tragen müssten. Zudem könne dadurch gegen Diskriminierung unabhängig vom Einzelfall vorgegangen werden.

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Andrades forderte außerdem höhere Entschädigungs­zahlungen: „Entschädigungen sollten abschreckend gestaltet werden, damit Diskriminierung – im wahrsten Sinne des Wortes – nicht einfach in Kauf genommen wird“, sagte sie. Für Betroffene müssten zudem die Hürden für den Diskriminierungsnachweis gesenkt werden.

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