Verband fordert höhere Entschädigungsleistungen bei Diskriminierung
Das Grundgesetz verbietet Diskriminierung.
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Berlin. Der Antidiskriminierungsverband Deutschland hat eine umfassende Reform des vor 17 Jahren in Kraft getretenen Antidiskriminierungsgesetzes (AGG) mit höheren Entschädigungszahlungen und einem Verbandsklagerecht gefordert. „17 Jahre Praxis der Antidiskriminierungsberatungsstellen haben gezeigt, dass das AGG in vielen Fällen wirkungslos ist“, sagte die Geschäftsführerin des Dachverbandes unabhängiger Antidiskriminierungsbüros und ‑beratungsstellen, Eva Andrades, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Das Gesetz, das am 18. August 2006 in Kraft trat, schütze nicht jede und jeden in allen Lebensbereichen vor Diskriminierung. „Betroffene von Diskriminierung erleben hohe Hürden bei der Durchsetzung ihrer Rechte und stehen am Ende oft allein mit dem Erlebten und den negativen Konsequenzen da.“
Umfassende Reform gefordert
Nötig sei eine umfassende Reform des Gesetzes mit einer Ausweitung des Schutzbereichs. „Dazu gehört die Erweiterung des Katalogs der Merkmale, die Erweiterung des Anwendungsbereichs auf staatliches Handeln und die Einführung kollektiver Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten“, sagte Andrades. Ein Verbandsklagerecht hätte die positive Folge, dass Betroffene das finanzielle und emotionale Risiko der Gerichtsverfahren nicht mehr allein tragen müssten. Zudem könne dadurch gegen Diskriminierung unabhängig vom Einzelfall vorgegangen werden.
Andrades forderte außerdem höhere Entschädigungszahlungen: „Entschädigungen sollten abschreckend gestaltet werden, damit Diskriminierung – im wahrsten Sinne des Wortes – nicht einfach in Kauf genommen wird“, sagte sie. Für Betroffene müssten zudem die Hürden für den Diskriminierungsnachweis gesenkt werden.