Wahlen: Was ist die Fünfprozenthürde?

Die Fünfprozenthürde soll eine Zersplitterung des Parlaments verhindern.

Die Fünfprozenthürde soll eine Zersplitterung des Parlaments verhindern.

Hannover. Bei der Bundestagswahl stehen viele Parteien zur Auswahl. Doch längst nicht alle, für die man sein Kreuz machen kann, schaffen es in den Bundestag. Der Grund hierfür ist die sogenannte Fünfprozenthürde – oft wird sie auch Sperrklausel oder Fünfprozentklausel genannt. Wie funktioniert sie und warum gibt es sie?

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige
Was ist die Fünfprozenthürde?

Bei der Bundestagswahl muss eine Partei mindestens 5 Prozent aller Stimmen auf sich vereinen, damit sie bei der Sitzverteilung berücksichtig wird.

Fünfprozenthürde – was ist das?

Die Fünfprozenthürde bedeutet, dass eine Partei bei einer Wahl mehr als 5 Prozent der Zweitstimmen erhalten muss, um in das Parlament einziehen zu können. Sie kommt in der Bundesrepublik Deutschland bei der Bundestagswahl und bei Landtagswahlen zum Tragen. In seltenen Fällen wird die Fünfprozenthürde auch bei Wahlen auf kommunaler Ebene angewandt. Hier gibt es oftmals andere Sperrklauseln, etwa eine Dreiprozenthürde bei Wahlen zu Bezirksversammlungen in Hamburg.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Warum gibt es die Fünf-Prozent-Hürde?

Ohne Sperrklausel würden im Bundestag und in den Landesparlamenten sehr viele kleine Parteien Sitze erhalten, sodass das Parlament zu stark zersplittern würde. Das würde die Bildung einer stabilen Regierungskoalition erschweren.

In Deutschland ist die Einführung der Fünfprozenthürde eine Reaktion auf die negativen Erfahrungen aus der Weimarer Republik, trotzdem ist sie nicht unumstritten. Während kritische Stimmen bemängeln, dass die Sperrklausel dem Demokratiegedanken und dem Grundgesetz widerspreche, hat das Bundesverfassungs­gericht die Fünfprozenthürde 1990 als grundsätzlich verfassungsgemäß erklärt. In ihrer Begründung führten das Gericht an, dass die Funktionsfähigkeit des Parlamentes ein höheres Gut darstelle als die exakte Widerspiegelung des Wählerwillens. Trotzdem müsse die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. So kippte das Verfassungsgericht etwa eine Sperrklausel von 7,5 Prozent in Schleswig-Holstein im Jahr 1952.

Zur Erinnerung: das Direktmandat

Bei der Bundestagswahl und bei Landtagswahlen gibt es eine Erst- und eine Zweitstimme. Mit der Erststimme wählt man eine Kandidatin oder einen Kandidaten aus dem eigenen Wahlkreis. In Deutschland gibt es 299 Wahlkreise. Von den insgesamt mindestens 598 Bundestags­mandaten werden somit 299 direkt in den Wahlkreisen vergeben. Die anderen Mandate, die sogenannten Listenmandate, werden über die Zweitstimme vergeben.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Ein Direktmandat erhält die Kandidatin oder der Kandidat mit den meisten Erststimmen. Diese oder dieser zieht dann als Abgeordnete oder Abgeordneter in den Bundestag. Das geschieht unabhängig davon, ob die Partei, zu der die Kandidatin oder der Kandidat gehört, 5 Prozent der Zweitstimmen erhalten hat. Wenn eine Partei die Fünf-Prozent-Hürde nicht erreichen kann, verfallen ihre Zweitstimmen.

Direktmandate können Sperrklausel umgehen

Trotzdem haben Parteien, die an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern, eine Chance, Abgeordnete in das Parlament zu schicken. Wenn eine Partei mindestens drei Direktmandate für sich gewonnen hat (Grundmandate), kann sie die fehlenden Zweitstimmen ausgleichen. Eine Partei muss dafür also in mindestens drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen erzielen. Somit würden drei Direktmandate bedeuten, dass drei Abgeordnete aus den Direktwahlkreisen in den Bundestag ziehen und dabei auch die Prozentzahl der Zweitstimmen berücksichtigt wird. Neben den Direktkandidaten dürfen dann also auch noch weitere Abgeordnete in das Parlament – so zum Beispiel, wenn die Partei nur 4 Prozent der Zweitstimmen erhalten hat. Im Endeffekt erhält dann die betroffene Partei also doch noch Sitze im Parlament, obwohl sie die geforderten 5 Prozent der Zweitstimmen nicht für sich gewinnen konnte.

Wenn aber nur zwei Kandidaten oder Kandidatinnen der Partei über die Erststimme ein Direktmandat erhalten haben, dann ziehen auch nur diese beiden in den Bundestag ein- die Partei erhält keine zusätzlichen Sitze im Parlament.

Mehr aus Politik

 
 
 
 
Anzeige
Anzeige