Nach Einstufung vom Verfassungsschutz

Ampelpolitiker fordern dienstrechtliche Konsequenzen für Hans-Georg Maaßen

Hans-Georg Maaßen, ehemaliger Präsident des Verfassungsschutzes (Archivbild).

Hans-Georg Maaßen, ehemaliger Präsident des Verfassungsschutzes (Archivbild).

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Berlin. Nach der am Mittwoch von ihm selbst bekannt gemachten Speicherung von Daten über ihn durch das Bundesamt für Verfassungsschutz werden Rufe nach Konsequenzen für den im November 2018 abgelösten Verfassungsschutz-Präsidenten Hans-Georg Maaßen laut. Dieser war vor und nach seiner Ablösung immer weiter nach Rechtsaußen abgedriftet.

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Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestages, Konstantin von Notz (Grüne), sagte dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND): „Wenn ein ehemaliger Leiter einer so wichtigen Behörde innerhalb der deutschen Sicherheitsarchitektur in den Islamismus, den Linksextremismus oder den Rechtsextremismus abgleitet, ist das zweifellos ein sicherheitspolitisch relevanter Vorgang. Die beamtenrechtlichen Treuepflichten gehen über das aktive Dienstverhältnis hinaus und wirken fort. Insofern muss das Innenministerium auch dienstrechtlich auf den Fall Maaßen einen sehr genauen Blick werfen und gegebenenfalls entsprechende Konsequenzen ziehen.“ Laut Beamtenrecht könnte dazu die Kürzung der Pension zählen.

Linken-Politikerin fordert Untersuchungsausschuss

Die Linken-Bundestagsabgeordnete Martina Renner schrieb auf der Plattform X, nach den neuesten Entwicklungen zu Maaßen müsse ein Untersuchungsausschuss seine Amtszeit als Präsident des Verfassungsschutzes untersuchen und klären, ob er seine Position zur Unterstützung der extremen Rechten genutzt habe. Maaßen kam 2012 ins Amt; bereits vor seiner Ablösung gab es Berichte über Hinweise Maaßens an die AfD.

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Der 61-Jährige hatte am Mittwoch ein Schreiben vom 16. Januar an seinen Anwalt ins Netz gestellt, in dem der Verfassungsschutz dem Anwalt Auskünfte zu über Maaßen gespeicherte Informationen gegeben hatte. Das Bundesamt hat demnach Daten zu Maaßen im Informationssystem der Behörde im Bereich Rechtsextremismus hinterlegt. Eine Sprecherin sagte dazu: „Zu Einzelpersonen äußert das BfV sich aufgrund des Schutzes von Persönlichkeitsrechten nicht.“ Allerdings kann der Betroffene selbst beim Verfassungsschutz Auskunft verlangen. Das hatte Maaßen dem nun veröffentlichten Schreiben zufolge getan.

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Zu den vom Verfassungsschutz in dem Schreiben an Maaßens Anwalt aufgeführten Beobachtungen zählt, dass Maaßen die Maßnahmen gegen mutmaßliche Mitglieder der „Reichsbürger“-Vereinigung um Heinrich XIII. Prinz Reuß als „unverhältnismäßig“ bezeichnet habe. Zudem werden Äußerungen Maaßens zur Migrationspolitik aufgeführt. Dieser beklagt, die Belege rechtfertigten keine Beobachtung.

Kürzung oder Aberkennung der Pension möglich

Das Bundesinnenministerium wollte sich zur Speicherung von Daten über Maaßen beim Bundesamt für Verfassungsschutz ebenfalls nicht äußern. Zu etwaigen disziplinarrechtlichen Schritten sagte ein Sprecher jedoch: „Sofern öffentliche Äußerungen aktiver oder ehemaliger Beamter Anlass dazu bieten, werden diese von Amts wegen mit Blick auf mögliche disziplinarrechtliche Relevanz geprüft. In den einstweiligen Ruhestand versetzte Beamte gelten dabei dienst- und disziplinarrechtlich als Ruhestandsbeamte. Für Ruhestandsbeamte gelten andere, deutlich geringere Pflichten als für aktive Beamte.“ Bei Ruhestandsbeamten gelte es danach unter anderem als Dienstvergehen, wenn sie sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung betätigten. Mögliche Disziplinarmaßnahmen seien die Kürzung oder Aberkennung des Ruhegehalts.

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Der Sprecher sagte weiter: „Mit dem Gesetz zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung werden die Anforderungen zur Verfassungstreue für Beamtinnen und Beamte im einstweiligen Ruhestand erhöht. Politische Beamte müssen sich künftig während des einstweiligen Ruhestands durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen.“ Das neue Gesetz trete zum 1. April 2024 in Kraft.

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