Wahlrecht ab 16: Die Gegenargumente sind gegenstandslos

Die Diskussion um eine Absenkung des Wahlalters ist erneut aufgeflammt.

Die Diskussion um eine Absenkung des Wahlalters ist erneut aufgeflammt.

Berlin. Da ist sie wieder: Die altbewährte Diskussion um die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre. Dieses Mal schlagen sich Familienministerin Franziska Giffey (SPD), ihre Parteichefin Saskia Esken und Grünen-Vorsitzender Robert Habeck auf die Seite der Jugend.

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Sie tun das mit bewährten Argumenten, die mit Vorliebe konservative Politiker mit ebenso bewährten Gegenargumenten zu entkräften versuchen – in diesem Fall CSU-Generalsekretär Markus Blume. Getan hat sich wegen dieses Patts am Wahlalter in Deutschland seit 50 Jahren: nichts. Dabei spricht gegen eine Absenkung des Wahlalters im Grunde: auch nichts.

Wer noch nicht 18 ist, dem fehle die sittliche Reife, hieß es früher. Nun mag eine gewisse Reife in der Tat eine gute Voraussetzung für eine sinnvolle Wahrnehmung des Wahlrechts sein. Einen Tag, an dem der Mensch vom unreifen zum reifen Stadium übergeht, gibt es aber nicht.

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Gäbe es ihn, fiele er nur in Ausnahmefällen auf den 18. Geburtstag. Zusammenhänge erkennen, Informationen einordnen – das ist keine Frage des Alters. Fake News im Internet erkennen junge Menschen nachweislich besser als ihre Eltern und Großeltern.

Eine Absenkung des Wahlalters bringe alles durcheinander, warnen Skeptiker. Mit 18 werde man schließlich in Deutschland volljährig, vollständig geschäftsfähig und dürfe Auto fahren. Man darf aber ab 16 Jahren arbeiten und auf kommunaler Ebene auch wählen, ab 17 zur Armee und erst ab 21 Jahren nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden. Das Durcheinander der Altersgrenzen besteht also längst, ein Wahlrecht ab 16 würde daran nicht viel ändern.

Die junge Generation muss die Suppe am längsten auslöffeln, die ihr eingebrockt wird. Lassen wir sie wenigstens mitbestimmen, wie sie das anstellen will.

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