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Landkreis Rosenheim bleibt auf 8,46 Millionen Euro Kosten sitzen – zahlen müssen die Gemeinden

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Der bayerische Finanzminister Albert Füracker hält die an die Kommunen bezahlten Beträge für ein „starkes Signal“.
Der bayerische Finanzminister Albert Füracker hält die an die Kommunen bezahlten Beträge für ein „starkes Signal“. © Monika Skolimowska/Sven Hoppe/dpa

Der Freistaat Bayern überträgt verschiedene Aufgaben an die Landratsämter im Land. Die Kosten übernimmt er – eigentlich. Denn in der Realität sieht das anders aus. Am Ende leidet unter dem Geldmangel die unterste Ebene: die Gemeinden. So auch im Landkreis Rosenheim.

Rosenheim Die Kreisumlage: Für Gemeinden ein riesiger Kostenpunkt, für den Landkreis die wichtigste Einnahmequelle. Jährlich zahlen die Kommunen Millionenbeträge an den Landkreis Rosenheim, da dieser keine eigenen Steuereinnahmen hat. Dadurch wird ein großer Teil des Finanzbedarfs gedeckt. Inzwischen beträgt die Kreisumlage 48,5 Prozent – sie wurde erst kürzlich wieder angehoben. Mit den Geldern aus der Kreisumlage zahlt der Landkreis unter anderem sein Personal. Und zwar auch das Personal, welches für sogenannte „staatliche und übertragene Aufgaben“ zuständig ist. Darunter versteht man Aufgaben, die der Freistaat Bayern an die Kommunen abgegeben hat. Ein Beispiel wäre hier das Passwesen. Also die Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen.

Auch wegen Freistaat Bayern: Kreisumlage steigt

Für die entsprechenden Kosten muss dann eigentlich auch der Freistaat aufkommen – doch das tut er in vielen Fällen nicht. Darauf hat der AfD-Landtagsabgeordnete Franz Bergmüller kürzlich hingewiesen. „Es kann und darf nicht sein, dass Landkreise Jahr für Jahr Millionenbeträge aufbringen müssen, um Personal zu finanzieren, das eigentlich vom Freistaat gestellt werden sollte“, sagt Bergmüller. Insgesamt ergab sich dem Abgeordneten zufolge eine Kostenunterdeckung für den Landkreis Rosenheim in Höhe von 8,46 Millionen Euro, die der Freistaat hätte übernehmen müssen. Kreiskämmerer Marcus Edtbauer vom Landratsamt Rosenheim bestätigte diese Summe auf OVB-Anfrage.

Edtbauer zufolge deckt der Landkreis diese Kostenunterdeckung aus Kreismitteln ab – mit deutlichem Einfluss auf die Kreisumlage. Das hat Bergmüller zufolge „direkte Auswirkungen auf die finanziellen Spielräume unserer Gemeinden.“ Heißt konkret: Durch die fehlenden Zahlungen des Freistaats müssen die Gemeinden an anderer Stelle sparen. Neu ist das allerdings nicht, weiß auch Bernd Fessler, Bürgermeister aus Großkarolinenfeld und Kreisvorsitzender des Bayerischen Gemeindetags. „Das ist ein Dauerthema bei den Landräten, nicht nur in Rosenheim“, sagt er auf OVB-Anfrage. Aber nicht nur die Landräte beschäftigt es. Besonders die Kommunen sind am Ende die Leidtragenden. Zu allem Übel soll die Kreisumlage in den Jahren 2025 bis 2027 ganze 51,5 Prozent betragen. „Das hat für Unruhe unter den Bürgermeistern gesorgt“, sagt Fessler.

Füracker mit Seitenhieb gegen Bundesregierung

Von Seiten des Landratsamts und auch des bayerischen Finanzministeriums wird auf OVB-Anfrage darauf hingewiesen, dass die Kostenübernahme für den Vollzug staatlicher und übertragener Aufgaben „zuletzt auch Gegenstand des Spitzengesprächs zum kommunalen Finanzausgleich 2024“ war. Hier wurde sich laut Finanzministerium auf einen „neuen Spitzenstand des kommunalen Finanzausgleichs geeinigt.“ Das sei Kreiskämmerer Edtbauer zufolge „zwar eine Verbesserung, jedoch keine Dauerlösung des Problems“. Insgesamt sollen die Landratsämter von 2024 bis 2028 532,5 zusätzliche Stellen zur Erfüllung staatlicher Aufgaben erhalten – wie viele davon das Landratsamt Rosenheim bekommt, steht noch nicht fest.

„Insgesamt gehen allein 2024 gut 21,25 Milliarden Euro aus dem Staatshaushalt – also fast 30 Prozent – an unsere bayerischen Kommunen“, sagt der bayerische Finanzminister Albert Füracker. Dies sei gerade in den aktuellen schwierigen Zeiten ein starkes Signal. Der bayerische Finanzminister lässt es sich zudem nicht nehmen, auch noch einmal gegen die Ampel-Regierung in Berlin auszuholen. „Es kann nicht sein, dass die Ampel immer mehr von den Kommunen verlangt, sich höchstens mit einer Anschubfinanzierung beteiligt, die Kosten aber auf Dauer bei Land und Kommunen bleiben.“

Personalausgaben für staatliche und übertragene Aufgaben

Personalausgaben umfassen alle Kosten, die für die Beschäftigung von Personal im öffentlichen Dienst anfallen. Dazu zählen Gehälter, Löhne, Sozialabgaben und Pensionen für Beamte, Angestellte und Arbeiter bei staatlichen Institutionen. Diese Ausgaben dienen dazu, öffentliche Dienstleistungen wie Bildung, Sicherheit und Verwaltung aufrechtzuerhalten und sind ein wesentlicher Bestandteil des staatlichen Haushalts.

Übertragene Aufgaben sind jene Tätigkeiten, die zwar staatlich sind, aber auf eine niedrigere Verwaltungsebene wie Kommunen oder Länder übertragen wurden. Die Personalkosten für diese Aufgaben werden oft aus einem Mix von lokalen Steuereinnahmen und Zuweisungen oder Zuschüssen von höheren Regierungsebenen finanziert. Beispiele für übertragene Aufgaben sind die Müllabfuhr, regionale Bildungseinrichtungen oder das Gesundheitswesen.

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