NLWKN sichert vorläufig Überschwemmungsgebiete

Wenn Flüsse ausufern

Wissen, wo Gefahr droht: Auch schmale Gewässer wie die Wieste u2013 hier bei Kilometer 2,5 u2013 haben im Fall eines Hochwassers ein erhebliches Risikopotenzial. Diese Gefahren ins Bewusstsein zu rücken, ist ein wichtiges Ziel der NLWKN-Experten.
 ©NLWKN

Landkreise (r/as). Gefahren frühzeitig erkennen, Hochwasserschäden vermeiden: Mit der Ermittlung von Überschwemmungsgebieten leistet der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) seit 2007 einen Beitrag zum vorbeugenden Hochwasserschutz an Niedersachsens Wasserläufen. An Walle, Wieste, Reithbach, Everinghausener-Scheeßeler Kanal und Otterstedter Beeke hat der Landesbetrieb nun insgesamt 869 zusätzliche Hektar Überschwemmungsgebiete vorläufig gesichert.

Die Gebiete rund um die Fließgewässer in den Landkreisen Rotenburg und Verden gelten damit bis zur endgültigen Verordnung durch die unteren Wasserbehörden als festgestellt.

Grundlage der Feststellung durch den Landesbetrieb sind komplexe Messungen und Berechnungen. Sie machen sichtbar, wo bei einem statistisch alle hundert Jahre zu erwartenden Hochwasserereignis – dem sogenannten HQ 100-Fall – Ausuferungen in ufernahe Flächen zu befürchten sind. Warum eine derartige Ermittlung und Ausweisung von Überschwemmungsgebieten grundlegend für den Hochwasserschutz ist, erklärt Stephan-Robert Heinrich, Leiter des Geschäftsbereichs Gewässerbewirtschaftung beim NLWKN: „Vor 100 Jahren wusste man etwa in Preußen bereits: Wer das im Hochwasserfall von Überschwemmung bedrohte Areal kennt, kann schon im Vorfeld die Schäden reduzieren“. Schwere Hochwasser haben in den vergangenen Jahren die Bedeutung eines solchen vorbeugenden Hochwasserschutzes in Niedersachsen noch einmal deutlich unterstrichen. Seither sind an Flüssen auf einer Länge von mehr als 6.000 Kilometern Überschwemmungsgebiete vorläufig gesichert oder festgesetzt worden. Bei den nun in den Landkreisen Verden und Rotenburg gesicherten Arealen handelt es sich um Nebenläufe von Wümme und Aller.

Das Überschwemmungsgebiet (ÜSG) der Walle beginnt an der Mündung zur Wümme im Landkreis Verden und erstreckt sich stromaufwärts über den Flecken Ottersberg auf eine Länge von viereinhalb Kilometern. Rückstaubedingt ragt es dabei bis in die Gemeinde Vorwerk des Landkreises Rotenburg hinein. Das vorläufig gesicherte ÜSG Wieste beginnt an dem an der Mündung zur Wümme gelegenen Flecken Ottersberg. Es erstreckt sich stromaufwärts über die Samtgemeinde Sottrum auf einer Länge von 14,7 Kilometern und dehnt sich bis in die Gemeinde Horstedt aus. Ebenfalls an der Mündung der Wümme beginnen die neuen Überschwemmungsgebiete des Reithbaches und des Everinghausener-Scheeßeler Kanals. Das Betrachtungsgebiet des Reithbaches verläuft stromaufwärts südlich der Ortschaft Sottrum auf einer Länge von 9,1 Kilometern. Der Everinghausener-Scheeßeler Kanal mündet in der Ortschaft Everinghausen in den Reithbach und fließt hierzu parallel. Mit knapp 448 Hektar überdeckter Fläche handelt es sich um die größte der in den beiden Landkreisen neu gesicherten Gefahrenzonen. Das ÜSG Otterstedter Beeke beginnt an der Mündung zur Walle und erstreckt sich stromaufwärts durch die Ortschaft Otterstedt im Flecken Ottersberg auf einer Länge von fünf Kilometern.

Der NLWKN als Landesbetrieb arbeitet im Rahmen des vorbeugenden Hochwasserschutzes mit den Unteren Wasserbehörden, die für die endgültige Festsetzung dieser Überschwemmungsgebiete zuständig sind, eng zusammen. Er versteht sich als Dienstleister, der mit seiner fachlichen Expertise die sogenannte HQ 100-Linie liefert. Sie zeigt an, bis zu welcher Stelle im Ernstfall Gefahren durch Hochwasser drohen.

28.02.2021

Landpark Lauenbrück

12.02.2021

Winterlandschaft in Rotenburg

22.12.2020

Weihnachtsbilder

29.10.2020

Herbstfotos der Leser