„Geld darf nur erhalten, wer sich zweifelsfrei vom Terror distanziert und die Existenz Israels unmissverständlich anerkennt“

Günter Krings Foto: Martin Kraft Lizenz: CC BY-SA 4.0

Unser Gastautor Günter Krings ist CDU-Bundestagsabgeordneter und spricht sich für konsequente Maßnahmen gegen Antisemitismus aus.

Zum Holocaust-Gedenktag in diesem Januar haben wir im Deutschen Bundestag zwei eindringliche Mahnungen für unsere Arbeit erhalten: In ihren bewegenden Reden richteten die Holocaust-Überlebende Eva Szepesi und der Sportjournalist Marcel Reif klare Worte an uns. Eva Szepesi betonte: „Ihr habt keine Schuld für das, was passiert ist. Aber ihr habt die Verantwortung für das, was jetzt passiert.“ Marcel Reif, Sohn eines Holocaust-Überlebenden, mahnte: „‚Nie wieder‘ ist mitnichten ein Appell — ‚nie wieder‘ muss gelebte, unverrückbare Wirklichkeit sein.“

Die Notwendigkeit dieser Mahnungen wird deutlich, wenn wir auf die aktuelle Situation in unserem Land blicken. Ein halbes Jahr nach dem barbarischen Angriff der Terrororganisation Hamas auf unschuldige Menschen in Israel sind Auswirkungen auch bei uns unvermindert spürbar.

Es ist erschreckend, dass militante Demonstrationen gegen Israel und offener Antisemitismus auf deutschen Straßen nach dem 7. Oktober nicht abgenommen, sondern drastisch zugenommen haben. Antisemitische Vorfälle haben sich in den Wochen nach dem Hamas-Überfall in unserem Land mehr als verdreifacht.

Zur Erinnerung: Am 7. Oktober 2023 wurden in Israel über 1200 Kinder, Frauen und Männer von der Hamas bestialisch ermordet, mehr als 5000 Menschen verletzt, Frauen wurden vergewaltigt, 230 Menschen verschleppt. 130 Menschen werden bis heute festgehalten. Der 7. Oktober markierte den größten Massenmord an Juden seit der von Deutschen verübten Shoah.

Es ist unerträglich und nicht hinnehmbar, dass dieser Hamas-Terrorismus und Antisemitismus auf deutschen Straßen und Schulhöfen bejubelt und propagiert, auf Demonstrationen das Existenzrecht Israels öffentlich geleugnet bzw. zur Zerstörung des Staates Israel aufgerufen wird und Juden auf der Straße angegriffen werden. Auch die Davidstern-Markierungen an Wohnhäusern von Jüdinnen und Juden sind ein Alarmsignal für unsere Demokratie. Diese gefährliche Entwicklung beginnt aber auch schon mit Boykottaufrufen der BDS-Bewegung gegen jüdische Unternehmen, dem nicht verhinderten Antisemitismusskandal auf der documenta in Kassel und der Berlinale in Berlin, aber auch mit einer teilweisen tendenziösen Berichterstattung in den Medien. Es ist inakzeptabel, dass Juden sich heute bei uns wieder unsicher fühlen oder sich gar genötigt sehen, ihr Judentum zu verheimlichen.

Angesichts unserer Geschichte ist es unsere besondere Pflicht, für das Existenzrecht Israels und die Sicherheit seiner Bürger sowie der jüdischen Gemeinschaft hier einzustehen.

Dazu braucht es nicht nur wohl formulierte Resolutionen, sondern auch konkrete Gesetzesänderungen, um unseren jüdischen Mitbürgern wieder die Sicherheit zu garantieren, die wir ihnen schulden.

Als CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag haben wir daher – neben unserem Antrag mit 49 Punkten – bereits im November zwei Gesetzentwürfe eingebracht, mit dem wir offensichtliche Lücken in unserem Strafrecht und im Ausländerrecht schließen wollen:

Dies betrifft insbesondere die verstärkte strafrechtliche Ahndung antisemitischer Äußerungen und der Terrorunterstützung. Wer gegen Israel hetzt, muss mit mindestens sechs Monaten Freiheitsstrafe bestraft werden.

Und wenn wir zurecht davon sprechen, dass die Existenz und die Sicherheit Israels Teil der deutschen Staatsräson sind, muss auch unser Strafrecht die Leugnung des Existenzrechts Israels ahnden.

Mit einem weiteren Gesetzentwurf wollen wir zudem Anpassungen des Ausländerrechts vornehmen, damit eine antisemitische Straftat in der Regel zur Ausweisung und eine entsprechende Verurteilung auch zum Verlust eines etwaigen humanitären Schutzes in Deutschland führt. Ein ausdrückliches Bekenntnis zum Existenzrecht Israels soll Voraussetzung für die Einbürgerung sein. Bei doppelter Staatsangehörigkeit soll der Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft eintreten, wenn im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung antisemitische Einstellungen festgestellt wurden. Denn jüdisches Leben gehört zu Deutschland – und Zuwanderer, die das nicht akzeptieren wollen, gehören eben nicht zu Deutschland.

Darüber hinaus halten wir Änderungen in weiteren Bereichen für notwendig. Beispielsweise muss es zu einer Exmatrikulation von Studenten nach Verurteilungen wegen einer Gewalttat oder wegen Drohung mit Gewalt gegenüber Kommilitonen kommen.

Es muss auch sichergestellt werden, dass deutsche Steuergelder in keinem Fall der Finanzierung von Terror dienen. Geld darf nur erhalten, wer sich zweifelsfrei vom Terror distanziert und die Existenz Israels unmissverständlich anerkennt; bei Bundesfördermittelanträgen ist von zivilgesellschaftlichen Organisationen ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung einzuholen, das auch das Existenzrecht Israels umfasst. Ein Betätigungsverbot oder ein Organisationsverbot von BDS in Deutschland muss geprüft werden.

In den Integrationskursen ist dem Thema „Antisemitismus“ ein hoher Stellenwert einzuräumen. Wir fordern zudem verpflichtende Besuche von KZ-Gedenkstätten für alle Schüler in Deutschland.

Aus unserer Sicht ist es erforderlich, dass wir Jüdinnen und Juden nicht nur mit Worten, sondern mit gesetzgeberischen Taten schützen. Denn Eva Szepesi hat recht: Wir haben die Verantwortung für das, was jetzt passiert.

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