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Sachsens Kabinett für neues Verfassungsschutzgesetz

Das Bundesverfassungsgericht sieht einen erheblichen Anpassungsbedarf bei den Verfassungsschutzgesetzen von Bund und Ländern. Sachsen reagiert.

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Der Einsatz besonders eingriffsintensiver nachrichtendienstlicher Mittel und verdeckter Ermittlungsmaßnahmen darf künftig nur auf richterliche Anordnung erfolgen, sagte Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU).
Der Einsatz besonders eingriffsintensiver nachrichtendienstlicher Mittel und verdeckter Ermittlungsmaßnahmen darf künftig nur auf richterliche Anordnung erfolgen, sagte Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU). © dpa

Dresden. Sachsens Landesregierung hat am Dienstag in Dresden einem neuen Verfassungsschutzgesetz zugestimmt. Der Einsatz besonders eingriffsintensiver nachrichtendienstlicher Mittel und verdeckter Ermittlungsmaßnahmen darf demnach künftig nur auf richterliche Anordnung erfolgen, sagte Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) nach der Kabinettssitzung.

Ein weiterer Kernpunkt sei die "Normierung besonderer Voraussetzungen für die Übermittlung von personenbezogenen Daten, die das Landesamt für Verfassungsschutz aus dem Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln" erlangt habe. Das Gesetz werde jetzt dem sächsischen Landtag zur Beratung und zum Beschluss übergeben.

Nach Bayern und Hessen ist Sachsen laut Schuster das dritte Bundesland mit einer solchen Novellierung. Notwendig war dies geworden, nachdem des Bundesverfassungsgerichts 2022 in einem Urteil einen erheblichen Anpassungsbedarf bei den Verfassungsschutzgesetzen von Bund und Ländern aufgezeigt hatte. (epd)