Auch Tierbesitzer sind zum Jahreswechsel besonders gefordert. Lärmempfindliche Haustiere geraten durch den Lärm zu Mitternacht oft in Panik und laufen verängstigt davon.
Feuerwerk: Wann und wo ist Silvesterkrach erlaubt?
In der Stadt Salzburg darf laut Verordnung des Bürgermeisters erst am Silvestertag um 12.00 Uhr mit dem Feuerwerken begonnen werden, die letzten Knaller dürfen am Neujahrstag um 1.00 Uhr Früh gezündet werden. Wobei nur pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 (das sind Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen und einen vernachlässigbaren Lärmpegel besitzen) im Stadtgebiet verwendet werden dürfen. Zum Erwerb, Besitz und zur Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 muss man mindestens 16 Jahre alt sein.
Am Domplatz, Mozartplatz und Alten Markt dürfen auch in der Zeit von 31. Dezember, 12.00 Uhr, bis 1. Jänner, 1.00 Uhr, keine Feuerwerkskörper gezündet werden, ebenso wenig in der unmittelbaren Nähe von Kirchen und Gotteshäusern sowie von Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten. Dieses Verbot gilt auch in der Nähe von leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Gegenständen, Anlagen und Orten (insbesondere Tankstellen) sowie innerhalb und in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen und in geschlossenen Räumen.
Viele Tiere durch Lärm in Panik
Wenn‘s um Silvester rundherum so richtig lange kracht und blitzt, sind vor allem junge Leute hellauf begeistert. Absolut keine Freude aber macht der oft lang anhaltende Krach in der Nachbarschaft den lärmempfindlichen Tieren, die dadurch leicht in Panik geraten. Ist ein Haustier entlaufen, sind Herrchen und Frauchen verzweifelt. Wer kann Auskunft geben, wo könnte der Liebling gelandet sein? Auf der anderen Seite stehen auch die Finder vor Problemen. Wem gehört das ihnen zugelaufene Tier, wo können sie es hinbringen, wer ist zuständig, wenn sich das Tier nicht fangen lässt oder verletzt ist?
Auf fundtiere.salzburg.at lässt sich am schnellsten ein in Stadt und Land Salzburg entlaufenes Tier wieder finden. Auf dieser Homepage werden binnen weniger Stunden nach ihrer Aufnahme die in Salzburger Tierheimen und Tierpensionen untergebrachten Tiere aufgelistet.
TierhalterInnen können ein verloren gegangenes Tiere im Tierheim Salzburg (Tel./Fax 0662/832 322, Karolingerstraße 13) suchen bzw. als verloren melden. Ein rascher Rückruf bei Fund reduziert die für alle Beteiligten stressige Wartezeit. FinderInnen können ein zugelaufenes Tier täglich – auch an Samstagen und Sonntagen - von 9 Uhr bis 17 Uhr kostenlos im Tierheim Salzburg abgeben.
Die Berufsfeuerwehr Salzburg - jederzeit erreichbar unter Tel. 83 11 22 - ist zuständig für Bergungen von Tieren in Notsituationen sowie die Abholung verletzter Tiere (Achtung: gilt nur im Stadtgebiet!).
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