scheidungsklage in österreich

Scheidungsklage in Österreich

In Österreich unterscheidet man zwischen einer einvernehmlichen und einer streitigen Scheidung. Bei einer einvernehmlichen Scheidung beantragen Sie und Ihr Ehepartner gemeinsam die Scheidung. Bei der streitigen Scheidung will meistens nur einer der beiden Ehepartner die Trennung und er erhebt gegen den anderen Ehepartner eine Scheidungsklage. Wenn Sie eine solche Klage bei Gericht einreichen, wird damit das Scheidungsverfahren eröffnet. In der Scheidungsklage müssen Sie die Gründe für die Scheidung kurz darlegen. Zur Auflösung der Ehe wird ein richterliches Urteil notwendig. Das Gericht stellt dem beklagten Ehepartner die Klage mit einem eingeschriebenen Brief zu. Sie und Ihr Ehepartner werden gleichzeitig zu einem bestimmten Scheidungstermin vor Gericht eingeladen, mit der Aufforderung, persönlich dazu zu erscheinen. Auch wenn der beklagte Ehepartner nicht vor Gericht erscheint, kann das Gericht die Scheidung aussprechen. Der Richter wird Sie und Ihren Ehepartner zuerst befragen, ob eine Versöhnung oder eine einvernehmliche Lösung möglich ist. In der Verhandlung können Sie und Ihr Ehepartner sich einvernehmlich einigen. Dazu muss der klagende Ehepartner die Klage zurückziehen und die bis dahin entstandenen Kosten übernehmen. In diesem Fall können Sie gemeinsam die Scheidung beantragen. Aus dem Scheidungsverfahren wird dann eine einvernehmliche Scheidung. Eine streitige Scheidung kann zu jedem möglichen Zeitpunkt in eine einvernehmliche Scheidung umgewandelt werden. Am Ende der Verhandlung wird der Richter Ihnen und Ihrem Ehepartner den Termin für die nächste Verhandlung bekannt geben. Wenn Sie und Ihr Ehepartner sich nicht einigen können, muss das Gericht die Gründe für die Scheidung prüfen. Das Gericht hat zu entscheiden, ob die Gründe für die Scheidung tatsächlich vorliegen und ob Sie oder Ihr Ehepartner für die Zerrüttung der Ehe verantwortlich sind. Es besteht auch die Möglichkeit, dass das Gericht befindet, dass Sie und Ihr Ehepartner zu gleichen Teilen am Verschulden beteiligt sind. Wenn das Gericht die tatsächlichen Gründe für die Scheidung feststellt, wird das Scheidungsurteil ausgesprochen. Wird keine Berufung erhoben, gilt die Ehe mit der Zustellung des Scheidungsurteils an die beiden Ehepartner als aufgelöst. Die vorherige Klärung der Verschuldensfrage ist wesentlich in Bezug auf einen möglichen Ehegattenunterhalt. In Österreich wird jede strittige Scheidung durch ein Gerichtsurteil beendet. Innerhalb von 4 Wochen können Sie dagegen Berufung einlegen, wenn die Frist abgelaufen ist, ist auch die Scheidung rechtskräftig.

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Wann können Sie eine Scheidungsklage einreichen?

Das Ehegesetz in Österreich legt die Voraussetzungen unter denen die Trennung begehrt werden kann fest. Daher gilt, dass ohne dem Vorliegen eines im Gesetz verankerten Scheidungsgrundes nur eine einvernehmliche Trennung möglich ist. Als Scheidungsgrund gilt ein bestimmtes Verhalten eines Ehepartner. Wenn dieses Verhalten vorliegt, kann dies der Grund für die Zerrüttung der Ehe sein. Natürlich müssen die Gründe dementsprechend vom Gericht geprüft werden, bevor ein Urteil gefällt werden kann. Einige der Scheidungsgründe kommen durch das Verschulden eines Ehepartner zustande. Doch gibt es auch andere Gründe, bei denen Sie ohne Verschulden berechtigt sind, eine Scheidungsklage einzureichen. Dazu zählen:

* Scheidung wegen Verschuldens

Dabei handelt es sich um eine schwere Eheverfehlung durch unsittliches oder ehrloses Verhalten eines Ehepartners, welches die Ehe unwiederbringlich zerrüttet hat.

* Scheidung ohne Verschuldens

Wenn Sie die Ehe als unheilbar zerrüttet betrachten und die häusliche Gemeinschaft seit mindestens 3 Jahren nicht mehr besteht, haben Sie das Recht, eine Scheidungsklage bei Gericht einzureichen. Das Gericht muss der Klage stattgeben, wenn die Trennung bereits seit mindestens 6 Jahren besteht.

* Scheidung aus anderen Gründen

Sie können eine Scheidungsklage einreichen, wenn Ihr Ehepartner an einer schweren, ekelerregenden oder ansteckenden Krankheit leidet. Eine weitere Berechtigung zur Einreichung einer Klage wäre eine Geisteskrankheit oder ein ehezerstörerisches Verhalten, welches auf einer schweren geistigen Störung beruht. Der Scheidungsrichter muss die Gründe für die Klage genau überprüfen. Würde die Auflösung der ehelichen Gemeinschaft Ihren Ehepartner sehr hart treffen, darf der Scheidungsklage in diesem Fall nicht stattgegeben werden.

Welche Gründe gelten als schwere Eheverfehlungen?

Wenn Sie aufgrund einer schweren Eheverfehlung eine Scheidungsklage einreichen, muss einer der folgenden Gründe vorliegen: Physische Gewalt, Ständige Beleidigungen, Demütigungen und Beschimpfungen, Ehebruch, Alkoholismus, böswilliges Verlassen der Ehegemeinschaft durch frühzeitigen Auszug, beharrliches Schweigen ohne Grund, mangelnde Rücksichtnahme, Verschweigen des eigenen Einkommens, Desinteresse des Ehepartners an der Familie, Unterhaltspflichtverletzung gegenüber den Kindern und dem Ehepartner.

Ist Ihr Ehepartner jedoch der Meinung, dass Sie eine Mitschuld an der Zerrüttung der Ehe haben, kann er einen Mitverschuldensantrag beim Gericht einreichen. Wenn das Gericht jedoch entscheidet, dass Sie keine Mitschuld an der Zerrüttung der Ehe haben, kann das Gericht den Mitverschuldensantrag ablehnen.

Welche Dokumente müssen Sie bei einer dementsprechenden Klage beim Bezirksgericht einreichen?

Im Falle einer Scheidungsklage müssen Sie folgende Dokumente beim Bezirksgericht, wo Sie und Ihr Ehepartner den letzten gemeinsamen Wohnsitz hatten, einreichen: Meldezettel, Staatsbürgerschaftsnachweis, Amtlicher Lichtbildausweis, Heiratsurkunde, Geburtsurkunden ehelicher Kinder, Urkunden, welche das Vermögen ausweisen.

Wie lange dauert eine Scheidungsklage und welche Kosten entstehen?

Im Falle einer streitigen Scheidung lässt sich die Dauer nicht vorhersagen. Die Dauer der Scheidung kann sich von mehreren Monaten über einige Jahre erstrecken. Unterschiedlichste Faktoren beeinflussen die Dauer einer Scheidung. Die einvernehmliche Scheidung ist mit Sicherheit um einiges kürzer, als die Dauer einer streitigen Scheidung. Eine gute Lösung für eine verkürzte Dauer einer streitigen Scheidung kann ein Mediator im Vorfeld sein. In Österreich fallen die Kosten für eine streitige Scheidung deutlich höher aus, als bei einer einvernehmlichen Scheidung. Für die Scheidungsklage müssen sie mit Kosten um 312 EUR rechnen, für den Scheidungsvergleich kommen weitere 293 EUR dazu. Wenn eine Liegenschaft übertragen werden muss, können Sie mit weiteren 439 EUR rechnen. Es besteht in Österreich keine Anwaltspflicht, jedoch ist es zu empfehlen, einen Rechtsexperten für Familienrecht hinzuzuziehen, damit Sie Ihre Ansprüche hinsichtlich Unterhaltszahlungen und Vermögensaufteilung geltend machen können. Wenn Ihr Ehepartner einen Rechtsanwalt für Scheidungsrecht hinzugezogen hat, sollten Sie dies auch tun. Auf diese Weise wird Ihre Position vor Gericht gestärkt. Die Anwaltskosten ergeben sich aus dem Streitwert und dem anfallenden Aufwand. In Österreich müssen Sie und Ihr Ehepartner im Falle einer strittigen Scheidung die Kosten selbst tragen. Der schuldige Ehepartner an der Zerrüttung der Ehe muss die gesamten Kosten übernehmen. Eine Verfahrenshilfe beim Gericht können Sie im Voraus beantragen, wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen.

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