"Wundertüte" 2022

Auch in diesem Jahr haben wir wieder für Sie die wichtigsten Änderungen für das Jahr 2022 zusammengefasst.

Wundertüte 2022, Schiffer und Dobberstein

Hervorzuhebende Punkte im Bezug auf die Corona-Pandemie sind:

  • Die Homeoffice-Pauschale (5,00 € pro Tag, max. 600,00 €) soll um ein weiteres Jahr verlängert werden. - Der Typusbegriff des häuslichen Arbeitszimmers ist keine Tatbestandsvoraussetzung für den Abzug der Pauschale, so dass die Tätigkeit beispielsweise auch in der Küche oder im Wohnzimmer ausgeübt werden kann.

  • Fristverlängerung für Corona-Sonderzahlungen bis zum 31.03.2022 (insgesamt 1.500 € steuerfrei)

 

Darüberhinausgehende Änderungen:

  • Der Grundfreibetrag steigt von 9.744 € auf 9.984 €

  • Die monatliche Freigrenze für Sachbezüge wird von 44,00 € auf 50,00 € angehoben

  • Der gesetzliche Mindestlohn ab dem 01.01.2022 steigt auf 9,82 € (max. mögliche Arbeitszeit bei Minijobbern 10,58 Std./Woche)

  • Zukünftig müssen Arbeitgeber der Minijob-Zentrale in den Meldungen zur Sozialversicherung Angaben zur Steuer machen. Das gilt nur für den 450-Euro-Minijob und nicht für kurzfristige Minijobs.

  • Betriebliche Altersvorsorge: 15 Prozent Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge vom Arbeitgeber

 

vgl. Haufe.de

 

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