"Das Kloster ist der Ursprung von Binsdorf", sagt die Landschaftsarchitektin Isabel David. "Von dort ging alles aus." Foto: Schnurr

Nicht nur das ehemalige Kloster, sondern am besten der gesamte Binsdorfer Ortskern sollte unter denkmalrechtlichen Schutz. Das schlagen die Planer der Kloster-Renovierung dem Ortschaftsrat vor.

Geislingen-Binsdorf - Bei ihrem Sachstandsbericht in der jüngsten Ortschaftsratssitzung ließen Timo Raible und Isabel David keine Zweifel an der Bedeutung des Gebäudes aus dem späten 17. Jahrhundert: "Das Kloster ist der Ursprung von Binsdorf. Von dort ging alles aus", betonte David.

Bei den vorbereitenden Untersuchungen für die Renovierung fanden sich am Gebäude sogar noch Fundamente der mittelalterlichen Stadtbefestigung und der ehemaligen Burg. Zusammen mit seiner zentralen Lage zeigt das, wie wichtig es für die Entwicklung der Siedlung gewesen ist. David: "Sie müssen das Kloster im Kontext der ehemaligen Kernstadt Binsdorfs sehen."

Keimzelle der Kulturlandschaft

Zugleich war es auch die Keimzelle der östlich liegenden Kulturlandschaft, in der im 18. Jahrhundert Mönche Obstbäume gepflanzt haben. Die damals hinter dem Klosters im Keinbachtal angelegten Streuobstwiesen sind noch heute zu erkennen.

Seine historische Bedeutung ist mit der Anerkennung des Klosters als "Denkmal von nationaler Bedeutung" festgehalten. Doch der daraus erwachsende Schutz – und die Möglichkeit, Fördergelder für die Erhaltung zu bekommen – sollten nach Meinung der Projektbetreuer auf die gesamte ehemalige Binsdorfer Kernstadt ausgedehnt werden.

Es geht um das Ortsbild

Es gehe um den Gesamteindruck des Ortsbilds, unterstrich David. Um dieses vor Veränderungen zu schützen, könnte die Stadt Geislingen für den alten Binsdorfer Ortskern als "Gesamtanlage" Denkmalschutz nach Paragraf 19 des Denkmalschutzgesetzes erlangen. Darin heißt es: "Gemeinden können Gesamtanlagen, insbesondere (...) Ortsbilder, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein besonderes öffentliches Interesse besteht, (...) durch Satzung unter Denkmalschutz stellen."

Schutz vor Verschandelung

Der Architekt Raible, der die Generalsanierung leitet, hielt fest, mit dieser Maßnahme könne der Ortschaftsrat die bauliche Umgebung des Klosters schützen: "Sie müssen erreichen, dass das Kloster nicht irgendwann als Sonderling in der Stadt steht, sondern auch die Umgebung erhalten bleibt", beschrieb er als wichtige Aufgabe.

Eine vom Ortschaftsrat anzustoßende und vom Geislinger Gemeinderat zu beschließende "Gesamtanlagen-Schutz-Satzung" könnte der Verschandelung der Fassaden in der Altstadt durch grelle Farben sowie unpassende Materialien vorbeugen. Im Denkmalschutzgesetz ist das so formuliert: "Veränderungen an dem geschützten Bild der Gesamtanlage bedürfen der Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die Veränderung das Bild der Gesamtanlage nur unerheblich oder nur vorübergehend beeinträchtigen würde oder wenn überwiegende Gründe des Gemeinwohls unausweichlich Berücksichtigung verlangen."

Das Gesicht des Orts wahren

Neubaugebiete haben kein eigenes Gesicht

"Wenn Sie das Gesicht ihres Orts bewahren wollen, ist das ein ganz wichtiger Schritt", verdeutlichte David. Neubaugebiete sähen überall gleich aus, egal ob in Stuttgart oder in Binsdorf: "Die haben kein Gesicht."

Die Empfehlung der Fachleute stieß bei den Ortschaftsräten zumindest auf Interesse: Die Gremiumsmitglieder wollen sich genauer informieren und dann über diesen Vorschlag diskutieren. Übers Knie brechen wollen die gewählten Bürgervertreter jedoch auch nichts.