NW: Überdimensionierte Bauzonen

Der Bundesrat hat am Mittwoch den teilrevidierten Richtplan von Nidwalden genehmigt, macht aber Vorbehalte. In seinen Augen ist das vom Kanton festgelegte Siedlungsgebiet zu gross.

 

 

Der Bundesrat hat am Mittwoch den teilrevidierten Richtplan von Nidwalden genehmigt, macht aber Vorbehalte. In seinen Augen ist das vom Kanton festgelegte Siedlungsgebiet zu gross.

Der Kanton Nidwalden erwartet Wachstum: Zwischen 2015 und 2040 soll seine Bevölkerung um 4900 Personen oder zwölf Prozent wachsen, vor allem im Kantonshauptort Stans. Ein mässiges Wachstum ist in ländlichen und touristischen Gemeinden vorgesehen. Die vom Kanton festgelegte Raumentwicklungsstrategie geht zudem davon aus, dass auch die Zahl der Arbeitsplätze um zwölf Prozent steigt. Zusätzliche Arbeitsplätze sollen vor allem in Stans und in Hergiswil entstehen.

Zu grosses Siedlungsgebiet

Das vom Kanton festgelegte Siedlungsgebiet erscheinen dem Bund zu gross angesichts der vorhandenen Baulandreserven und der erwarteten Entwicklung, wie das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) schreibt. Dies gilt sowohl für das «Siedlungsgebiet Wohnen» als auch für das «Siedlungsgebiet Arbeiten».

Der Bundesrat macht deshalb eine Auflage: In vorgesehenen Siedlungserweiterungsgebieten zum Wohnen und Arbeiten ohne ausreichende Erschliessung sowie in Gemeinden mit überdimensionierten Bauzonen darf vorerst kein zusätzliches Bauland eingezont werden. Mit seinen heutigen Bauzonen sollte Nidwalden laut ARE seinen Bedarf bis 2032 decken können, wie das ARE festhält. Substanzielle Einzonungen dürfen deshalb nur vorgenommen werden, wenn gleichzeitig Land ausgezont wird.

Zehnter Kanton mit Anpassung

Der Kanton muss Kriterien für Einzonungen formulieren und Gemeinden mit übergrossen Baugebieten zu Auszonungen auffordern. Dem ARE fehlt eine verbindliche Verknüpfung dieser beiden Aufträge, wie es schreibt. Die Verknüpfung soll sicherstellen, dass die Nidwaldner Bauzonen ausreichend ausgelastet sind.

Das 2013 vom Stimmvolk gutgeheissene und am 1. Mai 2014 in Kraft getretene revidierte Raumplanungsgesetz schreibt vor, dass die Bauzonen so festgelegt werden, dass sie dem voraussichtlichen Bedarf der nächsten 15 Jahre entsprechen. Die Kantone müssen bis zum 1. Mai 2019 ihre Richtpläne an das revidierte Gesetz anpassen. Nidwalden ist nach Angaben des ARE der zehnte Kanton mit einem Richtplan, der die neuen Vorgaben erfüllt. Bereits früher genehmigt hat der Bundesrat die Richtpläne von Genf, Basel-Stadt, Zürich, Bern, Luzern, Schwyz, Uri, Aargau und St. Gallen.

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