Wann benötige ich eine Konzession?

Stempel mit Aufschrift bewilligt

Für manche Gewerbe ist es in Deutschland notwendig, eine Gewerbeerlaubnis – auch Konzession genannt – einzuholen. Das gilt dann, wenn für die Ausübung des Gewerbes bestimmte persönliche oder sachliche Voraussetzungen vorliegen müssen, wie beispielsweise bei einer Apotheke, einer Gaststätte, einer privaten Klinik, einem Taxi- oder Omnibusbetrieb. Dabei legt eine übergeordnete Institution oder Behörde Bedingungen fest, um beispielsweise Sicherheit oder Gesundheit zu gewährleisten. Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen kann es zu Bußgeldzahlungen kommen. Bei schweren Verstößen droht der Widerruf der Gewerbeerlaubnis und damit die Schließung des Gewerbes.

Für folgende Branchen ist immer eine Konzession nötig

In Teil B der Gewerbeordnung (GewO) ist genau festgelegt, für welche Gewerbe eine besondere Genehmigung vorzulegen ist. Darüber hinaus gibt es dazu auch Vorschriften in der Makler- und Bauträgerverordnung, in der Handwerksordnung, im Gesetz über das Kreditwesen und im Gaststättengesetz. Demzufolge ist eine Konzession dann erforderlich, wenn es sich um ein Vertrauensgewerbe handelt. Beispiele dafür sind:

  • Grundstücks- und Wohnungsmakler
  • Baubetreuer
  • Selbstständige im Versicherungsvermittlungsgewerbe
  • Betreiber von Spielhallen
  • Selbstständige die Geldspielautomaten oder ein Casino betreiben
  • Betreiber von Gaststätten, Hotels, Restaurants, Diskotheken, Pubs, Kneipen, Klubs und Imbisskneipen
  • Betreiber von Pfandleihen, Auktionshäusern oder Versteigerungen
  • Selbstständige im Bewachungsgewerbe, Wach- und Schließdienst oder Bodyguards
  • Betreiber von privaten Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern, Selbstständige Heilpraktiker
  • Selbstständige im Reisegewerbe
  • Ehevermittler
  • Beförderungsverkehrsgewerbe
  • Zeitarbeitsfirmen, die anderen Unternehmen Arbeitnehmer überlassen

- Diese Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. -
 

Folgende Unterlagen und Dokumente sind notwendig

Für jegliche selbstständige Tätigkeiten, sowohl für haupt- wie auch für nebenberufliche Tätigkeiten, ist eine Gewerbeanmeldung nötig. Im Rahmen der Gewerbeanmeldung prüft die zuständige Behörde, inwieweit eine Gewerbeerlaubnis ebenfalls zu beantragen ist. Ist dies der Fall, muss der Antragsteller neben einem Dokument zur persönlichen Identifikation, wie Personalausweis oder Reisepasse, noch weitere Dokumente und Unterlagen vorlegen. Ein Nachweis über die Qualifikation ist meist nicht vonnöten.

Für die Konzession sind in der Regel folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Grundriss und Baugenehmigung bei Gaststätten, Spielhallen oder Krankenhäusern
  • Sachkundenachweis, je nach Gewerbe
  • Handwerksrolleneintrag bei Handwerkern
  • Formloser Antrag bzw. Formular, jeweils abhängig von der jeweiligen Behörde
  • Auszug Handelsregister oder Genossenschaftsregister
     

Für bestimmte Branchen gibt es besondere Anforderungen:

Für die Handwerksberufe gelten die Bestimmungen der Handwerkskammer. Bis 2006 galt der Meisterzwang für alle handwerklichen Berufe, heute sind diese Bestimmungen gelockert und der Meisterzwang gilt nur noch für bestimmte Berufe, die explizit in der Handwerksordnung aufgeführt sind. Die Meisterpflicht lässt sich umgehen, wenn der Gewerbetreibende einen Angestellten mit Meistertitel einstellt. Auch langjährige Berufserfahrung oder eine andere Ausbildung kann in vielen Handwerksberufen den Meistergrad erfüllen. Dies ist in § 7 Abs. 2 der Handwerksordnung geregelt.

Für bestimmte Berufe ist ein spezieller Sachkundenachweis erforderlich, an den die Erteilung der Gewerbeerlaubnis geknüpft ist. Dazu gehören Handelstreibende, die mit folgenden Gütern handeln: Waffen, Gifte, spezielle Tiere, freiverkäufliche Arzneimittel, lose Milch oder frisches Hackfleisch.

  • In gastronomischen Betrieben muss der Antragsteller die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung der zuständigen IHK über hygiene- und lebensrechtliche Bestimmungen nachweisen. Dabei sind raumbezogene Auflagen zu beachten.
  • Für einen Taxibetrieb vergeben die Behörden Konzessionen. Das gilt ebenfalls für den Fernverkehr. Für den Nahverkehr, also innerhalb eines Radius von 50 km ab der Ortsmitte, erteilt die Kreis- oder Stadtverwaltung eine entsprechende Konzession. Dasselbe gilt für einen Omnibusbetrieb.
  • Betriebe, die mit Alt- oder Edelmetallen und Gebrauchtwaren handeln, müssen besondere Anforderungen an ihre betriebliche Buchführung erfüllen.
  • Im Überwachungsgewerbe sind die Anforderungen des § 34 a GewO zu erfüllen. Dazu gehören ein besonderer Sachkundenachweis, die Teilnahme an einer Unterrichtung oder ein entsprechender Berufsabschluss.
  • Darüber hinaus brauchen Gewerbetreibende in einem Vertrauensgewerbe, wie einem Wach- und Schließdienst zum Beispiel, ein polizeiliches Führungszeugnis.
     

Die Kosten für eine Konzession

Die Kosten für eine Konzession sind unterschiedlich hoch, je nachdem in welcher Gemeinde und in welchem Gewerbe Sie die Konzession beantragen. Bis vor einigen Jahren war eine Konzession im Gaststättengewerbe sehr teuer und konnte mehrere Tausend Euro betragen. Berechnungsgrundlage war dabei der wirtschaftliche Nutzwert der Gewerbeerlaubnis. Gemäß der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie dürfen die Behörden heute nur noch den Verwaltungsaufwand berechnen. Beispielhaft die Gebühren für verschiedene Gewerbe:

GewerbeGebühr
GaststättenbetriebBis 500 Euro
Überwachungsgewerbe150 bis 1350 Euro
Pfandleiher50 bis 1000 Euro
Spielhallengewerbe150 bis 3000 Euro
TaxigewerbeAbhängig von der Anzahl der Fahrzeuge


Wann kann die Behörde die Gewerbeerlaubnis entziehen?

Verstößt ein Gewerbetreibender gegen die Gewerbeordnung findet eine Ahndung gemäß Ordnungswidrigkeitengesetz oder gemäß Strafrecht statt, je nach Verstoß. Die Behörden ahnden insbesondere Unzuverlässigkeit der Gewerbetreibenden. Damit wollen sie die Allgemeinheit oder die Mitarbeiter im Unternehmen schützen. Ein Verstoß gegen die Gewerbeordnung kann ein Bußgeld zur Folge haben. Im schlimmsten Fall ergeht ein Gewerbe- oder Berufsverbot, was die Schließung des Betriebes zur Folge hat. Die Schließung setzen die Behörden notfalls mit Zwangsmitteln durch.

Viele Konzessionen sind zeitlich befristet, wie zum Beispiel der Taxischein. Nach Ablauf der Frist müssen Sie die Konzession verlängern oder neu beantragen.
 

Fazit

Schon vor der Beantragung der Gewerbegenehmigung können Sie sich bei der zuständigen IHK über eine gegebenenfalls notwendige Gewerbeerlaubnis informieren. Die Beantragung erfolgt bei der für die Betriebsstätte zuständigen Ordnungsbehörde, also bei derselben Behörde, die auch die Gewerbeanmeldung entgegennimmt.

Damit es nicht zu unangenehmen und teuren Überraschungen kommt, ist es wichtig, dass Sie sich im Vorfeld über alle Bestimmungen der Gewerbeordnung informieren und sich ein Bild von den damit verbundenen Kosten machen. Um die Konzession zu erhalten, sind oftmals spezielle Unterrichtungen und Schulungen nachzuweisen, die zum einen zeitintensiv und zum anderen kostenpflichtig sind.

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