Nur wenn sichergestellt ist, dass Gaswarngeräte im Einsatz zuverlässig funktionieren, können diese helfen, Explosionen zu vermeiden und Leben zu retten. Deshalb müssen diese Warngeräte und ‑einrichtungen regelmäßig gewartet werden. Doch welche Kontrollen gibt es und durch wen werden diese wann und wie durchgeführt?
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung
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CMR-Gefahrstoffe der Kat. 1A oder 1B stellen unter den Gefahrstoffen die höchste Gesundheitsgefahr dar, weshalb die Gefahrstoffverordnung in § 10 besondere Schutzmaßnahmen für diese Stoffe vorschreibt.
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