Satzung

 

Satzung des SKV Rot - Gold e.V

 

§1 Name und Sitz

Der Verein führt den Namen Stolzenauer Karnevals-Verein Rot - Gold e.V.

Der Verein hat seinen Sitz in Stolzenau.

 

§2 Zweck

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „ steuerbegünstigte Zwecke"  der Abgabenordnung.

Zweck des Vereins ist die Traditionspflege des heimatlichen Brauchtums Karneval in Norddeutschland.

Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Organisation und Realisierung von Karnevalsveranstaltung, insbesondere Karnevalsumzügen.

Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster  Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

§3 Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden.

Der schriftliche Aufnahmeantrag ist an den Vorstand zu richten, der über den Antrag auch entscheidet. Die Entscheidung ist dem Antragsteller schriftlich mitzuteilen. Sie bedarf keiner Begründung.

Die Mitgliedschaft endet:

durch schriftliche Austrittserklärung gerichtet an den Vorstand, die jedoch nur zum Ende eines Kalenderjahres mit einer Frist von 3 Monaten zulässig ist.

Mit dem Ausschluss aus dem Verein. Dieser kann von der Mitgliederversammlung aus wichtigem Grund mit einer Mehrheit von 3/4 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Das betroffene Mitglied ist persönlich zu hören. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn ein Mitglied in erheblichem Maß gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat, dem Vereinszweck regelmäßig zuwiderhandelt und den Ruf und das Ansehen des Vereins erheblich beeinträchtigt. Die Entscheidung über den Ausschluss ist schriftlich zu begründen.

Der Verein kann Ehrenmitglieder haben. Zu Ehrenmitgliedern können von der Mitgliederversammlung Personen ernannt werden, die sich um

die Förderung der Vereinsziele besondere Verdienste erworben haben.

 

§4 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

Als weitere Organe können ein Beirat und ein Festausschuss durch die Mitgliederversammlung gebildet werden. Beide haben dann gegenüber dem Vorstand beratende Funktion.

 

§5 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist alljährlich bis spätestens Ende November vom Vorstand unter Einhaltung einer Einladungsfrist von vier Wochen und Beifügung der Tagesordnung mittels einfachem Brief an die letztbenannte Anschrift der Mitglieder einzuberufen. Anträge zur Tagesordnung sind bis eine Woche vor der Versammlung schriftlich an den Vorstand zu richten. Eine Erweiterung der Tagesordnung ist in der Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder möglich.

Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Satzungsänderungen  bedürfen einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch der Zustimmung von 35 Vereinsmitgliedern, eine Änderung des Vereinszweck oder aber die Auflösung des Vereins über die auf gesondert einzuberufender Mitgliederversammlung zu beschließen ist, bedarf der Zustimmung von 3/4 der Vereinsmitglieder.

Über Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, dass vom 1. Vorsitzenden und dem Protokollführer zu unterzeichnen und sämtlichen Mitgliedern zu übersenden ist.

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn 1/4 der Vereinsmitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe die Einberufung fordert. Für außenordentliche Mitgliederversammlungen gelten die Bestimmungen über ordentliche entsprechend.

 

§6 Vorstand

Der Vorstand beseht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer, dem Organisationsleiter und dem

Sprecher des Elferrates, der vom Elferrat bestimmt wird. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten, von denen einer die/der 1. Vorsitzende oder ihr/sein Vertreter(in) sein muss.

Die Mitgliederversammlung kann Vertreter der genannten Funktionsträger wählen. Hat die Mitgliederversammlung von diesem Recht Gebrauch gemacht, haben die Stellvertreter im Vorstand Sitz- und Stimmrecht und vertreten bei deren Ausfall die eigentlichen Funktionsträger. Die

stellvertretenden Funktionsträger (Kassenwart, Schriftführer, Organisationsleiter und Sprecher des Elferrates) werden für die Dauer von zwei Jahren gewählt/bestimmt.

Der Vorstand wird auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er bleibt so lange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. Der  1. Vorsitzende und der Organisationsleiter werden zukünftig in den ungraden Jahren, der 2. Vorsitzende, der Schriftführer und der Kassenwart in den graden Jahren gewählt.

 

§7 Mitgliederpflichten

Die Mitglieder sind verpflichtet, den von der Mitgliederversammlung beschlossenen Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Er wird jeweils auf die Dauer eines Geschäftsjahres festgesetzt und ist einen Monat nach Beschluss der Mitgliederversammlung über die Höhe des Beitrages fällig.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§8 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

 

§9 Vertretung

Vorstand nach § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Sie vertreten den Verein nach außen.

Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins. Entscheidungen des Vorstandes im Rahmen der Geschäftsführung bedürfen insoweit einer 2/3 Mehrheit. Bei Stimmengleichheit werden Entscheidungen nicht wirksam.

 

§10 Auflösung

Bei Auflösung des Vereins oder aber bei Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks ist das Vermögen zu steuerbegünstigten Zweckes zu verwenden. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.

Stolzenau, den 01. März 2002

 

Gründungsmitglieder des Vereins:

Wolfgang Siebert, Ruth Langerwisch, Ines Berendsen, Landolf Kollstede, Roel Dolfing, Klaus Meyer und Uli Rokahr.

Information

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Veranstaltungen

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