Amtsgericht
Verurteilter Bausekretär wegen Amtsmissbrauch trotz Ungereimtheiten freigesprochen

Der Wasserämter Bausekretär Marc B.* hat vermutlich seine Frau begünstigt, trotzdem wurde die von ihm angefochtene entsprechende letztjährige Verurteilung per Strafbefehl gegen ihn (bedingte Geldstrafe von 10'000 Franken) wegen Amtsmissbrauchs vom Amtsgericht Bucheggberg-Wasseramtnun aufgehoben.

Ornella Miller
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Das Amtsgericht spricht den Bausekretär aus dem Wasseramt, der sein Amt nicht missbraucht aber sich auch nicht wirklich korrekt verhalten hat, frei.

Das Amtsgericht spricht den Bausekretär aus dem Wasseramt, der sein Amt nicht missbraucht aber sich auch nicht wirklich korrekt verhalten hat, frei.

Werner Rolli

Marc B. war langjährig Mitglied der Baukommission, Aktuar und Bausekretär. Seine Frau hatte durch ihre Immobilienfirma ein bebautes Grundstück erworben. Das über hundertjährige Haus auf dem Grundstück war auf dem Zonenplan als «erhaltenswert» vermerkt und befand sich in der Ortsbildschutzzone. Sie wollte das Haus abreissen und an dieser idyllischen Lage einen Renditebau errichten. Geplant war ein modernes Mehrfamilienhaus wie schon auf dem abparzellierten Teil des ursprünglichen Grundstücks, der knapp nicht in dieser Zone stand. Das Haus konnte nach einer ersten Anfrage 2012 seitens der Immobilienfirma dann drei Jahre später abgerissen werden, der Neubau ist wegen diverser Einsprachen noch nicht realisiert.

Nachbarn beklagen falsche Informationen

Zwei Nachbarn traten als Privatkläger gegen Marc B. wegen Amtsmissbrauchs auf. Einer davon behauptete vor Gericht gemeinsam mit seiner Frau, der Bausekretär habe ihnen auf ihre Nachfrage zum Baugesuch hin wegen des Abrisses und Neubaus gesagt, dass das Haus nicht mehr geschützt sei, dass es «rausgenommen wurde». Deswegen hätten sie auch keine Einsprache erhoben.

«Wir haben es doch geglaubt, dass es stimmt, wir haben ihm vertraut», sagte die Nachbarsfrau. «Wir hätten uns sonst schon noch mal erkundigt bei der Denkmalpflege. Ich nehme an, wir hätten sicher Einsprache gemacht.» Ihr Mann erzählte: «Wir wiesen darauf hin, ob das Haus nicht ein geschütztes Objekt sei. Er sagte, das wurde rausgenommen.» Auch der andere Nachbar sagte, dass er von Marc B. sowie auch vom Bauverwalter diesbezüglich falsch orientiert worden sei.

Der Bauverwalter und der Baukommissionspräsident sagten zu diesem Vorwurf zu einem früheren Zeitpunkt als Zeugen aus. Doch weil sie es versäumt hatten, eine Erklärung der Entbindung vom Amtsgeheimnis mitzunehmen wie in der Einladung geheissen, musste die angebrochene Verhandlung Monate später weitergeführt werden.

Bei der Befragung ging hervor, dass Marc B. in der Baukommission nie eingewendet hatte, dass das Haus erhaltenswert und in der Ortsbildschutzzone stehe. Der mittlerweile Pensionierte hatte zwar als Bausekretär die Gesuche zu prüfen, aber nur formell, nicht inhaltlich. Er war nur fürs Administrative zuständig und kein Fachmann wie der Bauverwalter. Jedoch trat er nicht konsequent in den Ausstand. Und er hätte der Bevölkerung nur ganz allgemeine Auskünfte erteilen dürfen. Marc B. sagte aus, sich nicht mehr erinnern zu können, ob das Nachbarsehepaar zur Information vorbeigekommen sei. Er stritt aber ab, gesagt zu haben, dass das Haus nicht mehr in der Ortsschutzzone gewesen sei: «So etwas würde ich nie sagen, ganz sicher nicht.»

Auf die Frage des Einzelrichters Ueli Kölliker, warum man das Abrissgesuch bewilligt habe, obwohl noch kein Neubau-Projekt vorhanden war, so wie das vorgeschrieben sei, antwortet er, dass er kein Fachmann sei. «Ich hatte nicht die Pflicht, mir jeden Paragrafen anzusehen.»

Am Schluss der lang andauernden Verhandlung resultierte, dass Marcs Handlungen nicht strafrechtlich relevant sind. Es liege kein Amtsmissbrauch vor, sagte Kölliker. Ein solcher liege nur vor, wenn widerrechtlich Zwangsmassnahmen ausgeübt werden wie beispielsweise Folter durch einen Polizisten. Trotzdem rüffelte er Marc, weil er nicht «konsequent» in den Ausstand getreten sei.

Die Privatkläger müssen nun fast 19'000 Franken für die Kosten des Verteidigers Alexander Kunz bezahlen. Sie kamen ohne Anwalt und wirkten hilflos. Im Prozess kamen viele Ungereimtheiten zum Vorschein. Mehrmals wurde etwa kritisiert, dass die Baubehörde «subjektiv» selber entschieden habe, ob ein Haus wertvoll sei – ungeachtet der Reglemente. Bauverwalter und Baukommissionspräsident räumten in diesem Zusammenhang etliche eigene Fehler ein.