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Renteninformation: Sind bei der Erwerbsminderungsrente die Abzüge schon eingerechnet?

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Sie möchten gern wissen, wie hoch Ihre Erwerbsminderungsrente ausfallen würde? In Euro und Cent? Dann schauen Sie einmal in Ihre letzte Renteninformation. Aber Vorsicht: Den kompletten Betrag bekommen Sie nicht ausgezahlt.

Renteninformation: Sind bei der Erwerbsminderungsrente die Abzüge schon eingerechnet?

Wenn Sie noch nicht im Rentenalter sind, schickt Ihnen die Deutsche Rentenversicherung (DRV) einmal im Jahr einen Brief nach Hause. In dieser sogenannten "Renteninformation" finden Sie vor allem Angaben zu dem, was Sie später an Rente zu erwarten haben. Die Renteninformation ist nicht mit der Rentenauskunft zu verwechseln. Diese ist noch deutlich detaillierter und enthält zum Beispiel wichtige Infos zur Wartezeit. Außerdem kommt die Rentenauskunft erst ab Vollendung des 55. Lebensjahres.

Was steht in der Renteninformation?

Die wohl wichtigsten Daten in der Renteninformation betreffen Ihre prognostizierte Rentenhöhe. Und zwar sowohl für die Alters- als auch für die Erwerbsminderungsrente.

Wer will, kann aber auch tiefer einsteigen. Mit Infos zur Anzahl der bisher erworbenen Entgeltpunkte auf Ihrem Rentenkonto und den genauen Summen, die bisher von Ihnen und Ihren Arbeitgebern an die DRV überwiesen worden sind.

Außerdem finden Sie in der Renteninformation weiterführende Erklärungen zum Thema Rente.

Wie hoch ist die EM-Rente wirklich?

Schon häufiger wurde im Rahmen unserer Sozialberatung die Frage gestellt: Bekomme ich dann im Ernstfall wirklich so viel Erwerbsminderungsrente ausgezahlt, wie in der Renteninformation angekündigt wurde?

Das müssen wir mit einem klaren "Nein" beantworten. Dazu ein Beispiel.

Horst aus Pinneberg soll laut Renteninformation eine EM-Rente in Höhe von 1264,71 Euro erhalten. Was bedeutet das konkret, wenn er so krank wird, dass er nicht mehr arbeiten kann?

Das Wichtigste zuerst: Bei der Zahl aus der Renteninformation handelt es sich um eine Brutto-Angabe. Es kann also zum einen sein, dass Sie Ihre Rente versteuern müssen. Das hängt von mehreren Faktoren ab, auf die wir nicht näher eingehen möchten. Steuerliche Aspekte besprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

Ganz sicher ist aber, dass bummelig elf Prozent Ihrer Bruttorente auf dem Weg zu Ihrem Bankkonto verschwinden werden. Und zwar die Abgaben zur Sozialversicherung. Zwar müssen Sie als Rentner "nur noch" Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Dafür gehen aktuell aber ewas mehr als zehn Prozent Ihrer Ansprüche verloren.

Wichtig ist aber auch, was nicht mehr abgezogen wird. Und das sind die Abschläge, die Sie auf Ihre Rente wegen Erwerbsminderung hinnehmen müssen. Zumindest dann, wenn Sie vor dem 63. Geburstag so schwer krank werden, dass die EM-Rente unvermeidlich wird. Mehr zu den höchst umstrittenen Abschlägen bei der Erwerbsminderungsrente finden Sie übrigens in diesem Beitrag.

Wenn Sie also beim Beginn der EM-Rente jünger als 63 sind, kommen Sie um die Abschläge nicht herum. Pro Monat 0,3 Prozent, maximal jedoch 10,8 Prozent. Das einzig Positive an der Sache ist, dass diese Abschläge bei der Zahl in der Renteninformation bereits inkludiert sind. Das bedeutet: Sie müssen keine weiteren Kürzungen Ihrer Rente befürchten.

"Von der Zahl zur EM-Rente in der Renteninformation gehen noch rund elf Prozent für Kranken- und Pflegekasse ab. Möglicherweise auch Steuern. Die Rentenabschläge sind allerdings schon mit drin."

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

Fazit

Beim nächsten Blick in Ihre Renteninformation können Sie die Angaben nun mit nüchternem Blick einschätzen. Etwaige Abschläge vor Ihrem 63. Geburtstag sind bei der EM-Rente bereits einkalkuliert. Was aber in jedem Fall noch abgeht, sind die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung. Auf diese Weise verlieren Sie mehr als zehn Prozent Ihrer Bruttorente.

Ob Sie steuerpflichtig sind, klären Sie am besten mit einem Steuerberater oder dem Verein für Lohnsteuerhilfe.