Zum Inhalt springen

Coronakrise gilt nicht als Argument Berufungsgericht kippt Abtreibungsverbot in Texas

Weil die Coronakrise zunehmend das US-Gesundheitssystem überlastet, haben mehrere Bundesstaaten Abtreibungen untersagt. Doch Gerichte sagen nun: Dieser Zusammenhang sei "vorgeschoben".
Demonstration für Frauenrechte vor dem Supreme Court in Washington (Symbolbild)

Demonstration für Frauenrechte vor dem Supreme Court in Washington (Symbolbild)

Foto: Jacquelyn Martin/ AP

Mehrere US-Bundesstaaten haben die Coronakrise zum Anlass genommen, um Abtreibungen fast gänzlich zu untersagen. Die Behörden argumentierten mit Kapazitätsmängeln des Gesundheitssystems aufgrund der Epidemie - doch die US-Justiz lässt das nicht gelten. Ein Berufungsgericht in New Orleans entschied, dass Abtreibungen in Texas nicht auf die Liste der "nicht dringenden" medizinischen Behandlungen gesetzt werden dürfen, die während der Corona-Epidemie nicht ausgeführt werden.

Die Krise bringt derzeit Krankenhäuser in Teilen der USA an ihre Belastungsgrenze. Landesweit wurden bereits mehr als 600.000 Corona-Infektionen registriert, mehr als 25.000 Menschen starben. Doch Abtreibungskliniken sind davon nicht zwangsläufig betroffen.

Das Verbot der texanischen Behörden stehe nicht in Beziehung zur gegenwärtigen Gesundheitskrise in den USA, dieser Zusammenhang sei "vorgeschoben", argumentieren die Bundesrichter. Frauenrechtsaktivisten zogen in Folge des Urteils einen Antrag beim Obersten Gericht zurück.

Kliniken argumentieren: Keine Schutzausrüstung nötig

Konkret ging es in dem Rechtsstreit um medikamentöse Abtreibungen, bei denen eine Pille in einer Klinik eingenommen wird und eine weitere am nächsten oder übernächsten Tag zu Hause. Dabei wird nach Angaben von Kliniken keine Schutzausrüstung verwendet, die derzeit bei der Behandlung von Corona-Patienten benötigt werde. Grundsätzlich sind solche medikamentösen Abtreibungen in Texas bis zur zehnten Schwangerschaftswoche erlaubt.

Weil andere Bundesstaaten ähnliche Verbote erließen wie Texas, laufen derzeit noch weitere Verfahren. In Arkansas stoppte eine Bundesrichterin eine Anordnung, die der einzigen Abtreibungsklinik des Staats ihre Arbeit untersagte. Erlaubt waren Schwangerschaftsabbrüche dort nur in medizinischen Notfällen.

Auch Entscheidungen von Richtern in Oklahoma und Ohio, die Abtreibungsverbote zu blockieren, wurden von Berufungsgerichten bestätigt. In anderen Bundesstaaten steht die Entscheidung noch aus. Auch ist nicht ausgeschlossen, dass die Thematik noch ein Fall für den Supreme Court wird.

mes/AFP/AP