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Teilzeit mit vollem Gehalt Gericht verurteilt Lehrerin zu neun Monaten auf Bewährung

Eine Teilzeitlehrerin hat jahrelang insgesamt 237.000 Euro zu viel verdient. Nun hat sie das Amtsgericht Düsseldorf wegen Betrugs verurteilt.
Lohn für Teilzeit oder Vollzeit? Da kann man schon mal durcheinanderkommen

Lohn für Teilzeit oder Vollzeit? Da kann man schon mal durcheinanderkommen

Foto: Caroline Seidel/ picture alliance / dpa

Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat einer Pädagogin sechs Jahre lang versehentlich zu viel Geld gezahlt. Obwohl die Lehrerin von 41 Wochenstunden auf 18 reduzierte, also in Teilzeit ging, erhielt sie weiter ein volles Gehalt - bis sie pensioniert wurde.

Insgesamt wurden ihr 237.000 Euro zu viel überwiesen. Wegen Betrugs ist die Lehrerin nun zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

In all den Jahren habe sie nichts von ihrem Fehler bemerkt und das Landesamt für Besoldung auch nicht darüber informiert, hatte die Frau dem Düsseldorfer Amtsgericht im Juni gesagt.

"Sie haben für die Teilzeit mehr kassiert als für die Vollzeitbeschäftigung. Das musste Ihnen auffallen", sagte der Richter am Montag. Das Gericht stellte aber auch fest, dass die Frau nur wegen eines Abrechnungsfehlers des Landesamtes für Besoldung in die Lage gekommen sei. Sie habe daher nicht aktiv betrogen, aber als Beamtin gegen ihre Treuepflicht verstoßen.

Sie muss das Geld binnen sechs Monaten zurückzahlen

Als Bewährungsauflage muss die pensionierte Lehrerin das zu viel kassierte Geld innerhalb von sechs Monaten zurückzahlen. "Ich habe schon eine Kreditzusage meiner Bank", sagte sie. "Mein Mann und ich werden dafür wohl das gemeinsame Haus in Iserlohn verkaufen müssen."

Der Staatsanwalt hatte eine 18-monatige Bewährungsstrafe gefordert. Er warf der Frau vor, weder Reue noch Schuldeinsicht gezeigt zu haben. Eine vom Gericht und dem Verteidiger angeregte Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen hatte er abgelehnt.

dpa/kha