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Gerichtsentscheidung in Berlin Polizei darf von festgeklebten Klimademonstranten keine Gebühr verlangen

241 Euro verlangte die Berliner Polizei in zahlreichen Fällen für Einsätze, die von Klimaaktivisten verursacht wurden – von den Demonstrierenden. Das ist vorerst nicht mehr zulässig.
Foto: Fabrizio Bensch / REUTERS

Die Berliner Polizei darf von Klimademonstranten, die sich an der Straße festkleben, vorerst keine Gebühren mehr für das Ablösen und Wegtragen verlangen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin  laut einem Beschluss in einem Eilverfahren entschieden. Das Gericht gab damit dem Antrag eines Klimaaktivisten statt (VG 1 L 363/23).

Der Mann hatte sich im Juni 2022 zusammen mit anderen Aktivisten auf einer Straßenkreuzung in Berlin festgeklebt, um so gegen die Klimapolitik der Bundesregierung zu demonstrieren. Weil er der Aufforderung zum Verlassen der Fahrbahn nicht nachkam, lösten Einsatzkräfte die Klebeverbindung und trugen ihn von der Straße.

Im April dieses Jahres erhielt der Demonstrant einen Gebührenbescheid über 241 Euro. Die Polizeibehörde stützte sich dabei auf die Gebührenordnung für die Benutzung polizeilicher Einrichtungen. Zur Begründung hieß es, der Straßenverkehr sei durch die Sitzblockade des Mannes erheblich behindert worden, was eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dargestellt habe.

Polizei muss Gebühr zurückerstatten

Nachdem der Demonstrant erfolglos Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt hatte, erhob er dagegen Klage. Darüber wurde noch nicht entschieden. Sein Eilantrag gegen den sofort vollziehbaren Gebührenbescheid hatte nun jedoch Erfolg. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts liegen die Voraussetzungen für eine Gebührenerhebung nach den entsprechenden Gesetzesregelungen nicht vor.

Die Polizei muss dem Demonstranten daher die bereits gezahlte Gebühr vorerst zurückerstatten. Gegen den Beschluss kann beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde eingelegt werden.

Bis Anfang September hatte die Berliner Polizei nach Angaben der Senatsinnenverwaltung knapp 1300 Gebührenbescheide an Klimaaktivisten verschickt, jeweils in Höhe von 241 Euro.

bbr/AFP/dpa