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Verhandlung am Europäischen Gerichtshof Verbot des Schächtens widerspricht wohl Religionsfreiheit in der EU

Das Schlachten von Tieren ohne Betäubung nach jüdischen oder muslimischen Riten ist in vielen EU-Ländern verboten. Ein Rechtsstreit aus Belgien könnte zu einem wegweisenden Urteil führen.
Schafe auf einer Wiese am Schloss Sanssouci (Archiv)

Schafe auf einer Wiese am Schloss Sanssouci (Archiv)

Foto: Ralf Hirschberger / picture alliance/dpa

Es geht um einen politisch hochbrisanten Rechtsstreit aus Belgien: Dort hatte die Region Flandern die Schlachtung ohne Betäubung vor drei Jahren aus Tierschutzgründen verboten.

Jüdische und muslimische Verbände klagten dagegen. In beiden Religionen gibt es Vorschriften zum Schlachten ohne Betäubung, um Fleisch koscher beziehungsweise halal herzustellen. Gläubige sehen ihre Religionsfreiheit in Gefahr.

Nun hat der zuständige Rechtsgutachter sich dazu geäußert. Aus seiner Sicht darf das Schlachten ohne Betäubung nach jüdischen oder muslimischen Riten in der Europäischen Union nicht verboten werden. Das widerspräche der in der europäischen Grundrechtecharta verankerten Religionsfreiheit, argumentierte Generalanwalt Gerard Hogan in seinen Schlussanträgen zu einem Verfahren am Europäischen Gerichtshof. Das Urteil wird in einigen Wochen erwartet.

Würde ein völliges Verbot gegen EU-Recht verstoßen?

Hogan verweist darauf, dass die EU-Verordnung zum Schutz von Tieren zwar grundsätzlich vorgibt, Tiere nur nach Betäubung zu töten. Sie sehe aber auch ausdrücklich Ausnahmen vor, um den religiösen Riten bestimmter Glaubensrichtungen Rechnung zu tragen.

Die EU-Staaten dürften im nationalen Recht Bestimmungen erlassen, um das Leiden von Tieren so gering wie möglich zu halten. Ein völliges Verbot würde aber gegen EU-Recht verstoßen.

Gutachter Hogan unterstreicht, dass sich die Bewahrung religiöser Riten zur Schlachtung nur schwer mit modernem Tierschutz vereinbaren lasse. Die im EU-Recht vorgegebene Ausnahme sei jedoch als politische Entscheidung rechtlich zulässig. Sie dürfe nicht von einzelnen Mitgliedstaaten ausgehöhlt werden.

Tierschützer kritisieren das sogenannte Schächten, weil die Tiere mit einem Schnitt durch die Kehle getötet werden und ausbluten. Diese Methode wird angewandt, weil ihren religiösen Überzeugungen zufolge Muslime und Juden kein Blut verzehren sollen.

kha/dpa/Reuters