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Antisemitische Aussagen AfD-Spitze ruft wegen Gedeon-Ausschluss Bundesschiedsgericht an

Das Verfahren zum AfD-Ausschluss von Parteimitglied Wolfgang Gedeon geht weiter: Nach einer Niederlage vor dem Landesschiedsgericht in Schleswig-Holstein versucht es die Parteispitze nun in der nächsten Instanz.
AfD-Politiker Wolfgang Gedeon soll weiterhin aus der Partei ausgeschlossen werden

AfD-Politiker Wolfgang Gedeon soll weiterhin aus der Partei ausgeschlossen werden

Foto: Marijan Murat/ dpa

Aus der AfD-Fraktion in Baden-Württemberg ist er schon lange raus, doch auch seine Partei will ihn nicht mehr in ihren Reihen haben: Gegen den baden-württembergischen Landtagsabgeordneten Wolfgang Gedeon treibt der AfD-Bundesvorstand weiter ein Ausschlussverfahren voran.

In einer Telefonkonferenz entschieden die Parteispitzen einstimmig, das Bundesschiedsgericht anzurufen. Zuvor hatte das Landesschiedsgericht Schleswig-Holstein entschieden, dass der parteiintern umstrittene Abgeordnete in der AfD bleiben darf.

Gedeon war unter anderem wegen seines Kommentars zur Gründung der Gruppierung "Juden in der AfD" in die Kritik geraten. Dazu hatte er auf seiner Webseite geschrieben: "Im günstigsten Fall ist diese Gründung überflüssig wie ein Kropf, im ungünstigsten Fall handelt es sich um eine zionistische Lobbyorganisation, die den Interessen Deutschlands und der Deutschen zuwider läuft."

Fraktion gespalten

Das baden-württembergische Schiedsgericht hatte sich als befangen erklärt, weshalb die Sache dem Schiedsgericht in Schleswig-Holstein zufiel. Die Vorwürfe, Gedeon habe sich anlässlich einer Landtagsdebatte als Abgeordneter rassistisch geäußert, erachtete das Gericht nach eigenen Angaben von vergangener Woche als nicht schlüssig dargelegt.

Die Parteichefs Jörg Meuthen und Alexander Gauland hatten daraufhin auf den Fall der wegen mutmaßlicher Kontakte in die rechtsextreme Szene aus der AfD ausgeschlossene Doris Sayn-Wittgenstein hingewiesen. Auch hier lehnte das Landesschiedsgericht in Kiel zunächst einen Parteiausschluss ab, was das Bundesschiedsgericht dann aber revidierte. Der Bundesvorstand will nach der Niederlage im Fall Gedeon nun in die nächste Instanz gehen.

Antisemitismusvorwürfe gegen Gedeon hatten 2016 vorübergehend zur Spaltung der AfD-Fraktion im baden-württembergischen Landtag geführt. Gedeon gehört dem Landesparlament derzeit als fraktionsloser Abgeordneter an. Der Politiker löste auch mit Redebeiträgen im Parlament immer wieder Empörung aus. Er selbst weist die Antisemitismus-Vorwürfe zurück.

cht/dpa/AFP