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Gehaltsabrechnung 2020 So verstehen Sie das Zahlenchaos

Gehaltsabrechnungen sind gerade für Berufseinsteiger schwer zu verstehen. Doch wer sich nicht damit beschäftigt, verliert womöglich unnötig Geld. Wir erklären, was hinter den vielen Abkürzungen steckt.
Foto: Catherine Falls Commercial / Moment RF / Getty Images

Am Ende jedes Monats liegt sie im Briefkasten oder im Firmenportal, die Gehaltsabrechnung. Vielleicht überprüft man kurz, ob das Gehalt mit dem übereinstimmt, was im Arbeitsvertrag steht, oder wirft einen Blick auf die finale Auszahlung aufs Girokonto. Dann verschwindet der Zettel im Ordner. Gerade für Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger ist es aber wichtig, sich die Abrechnung zumindest einmal im Jahr in Ruhe anzuschauen. Schließlich geht unnötig Geld verloren, wenn bei der Berechnung Fehler gemacht werden.

Doch was bedeuten die vielen Zahlen und Abkürzungen? Das erklären wir hier anhand der Gehaltsabrechnung einer fiktiven Berufseinsteigerin: Marie McMoney. Sie ist 22 Jahre alt und arbeitet als Bürokauffrau, von 2700 Euro brutto bleiben ihr knapp 1800 Euro netto.

Foto: Illustration: Katja Braun / DER SPIEGEL

Bruttobezüge

Marie verdient als Berufseinsteigerin 2700 Euro brutto im Monat. Zusätzlich übernimmt ihr Arbeitgeber die Kosten für ihr ÖPNV-Ticket in Höhe von 25 Euro. Der Betrag wird zum Bruttogehalt addiert und am Ende wieder vom Nettolohn abgezogen, weil der Arbeitgeber die Zahlung dafür abwickelt (siehe Punkt 11). Da das Ticket weniger als 44 Euro monatlich kostet, muss Marie diesen sogenannten Sachbezug nicht versteuern.

Lohnsteuer

Von ihrem Bruttogehalt muss Marie 333,25 Euro Lohnsteuer zahlen - es ist der größte Abzug, den die Berufseinsteigerin monatlich verkraften muss. Als Single ist Marie der Lohnsteuerklasse I zugeordnet. Die Höhe der Lohnsteuer hängt in Deutschland außerdem von der Höhe des Einkommens ab: Wer mehr verdient, muss auch mehr Steuern zahlen. Marie zahlt bei einem Jahresbruttoeinkommen von 32.400 Euro rund 12,34 Prozent Lohnsteuer.

12,34 % (Lohnsteuer) von 2700 Euro (Bruttoeinkommen) = 333,25 Euro

Kirchensteuer

Marie ist evangelisch, also muss sie Kirchensteuer zahlen. Die Kirchen finanzieren mit diesem Geld etwa ihr Personal, den Erhalt von Kirchen und karitative Zwecke wie Pflegedienste.

Die Höhe des Abzugs hängt zum einen vom Gehalt und zum anderen vom Bundesland ab, in dem der Arbeitnehmer arbeitet. Marie arbeitet in Bayern:

8 % (Kirchensteuer) von 333,25 Euro (Lohnsteuer) = 26,66 Euro

Solidaritätszuschlag (Soli)

Seit 1991 zahlen deutsche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Solidaritätszuschlag, der auch als Soli bekannt ist. Er dient als Zusatzabgabe, um die deutsche Einheit zu finanzieren. Marie muss dafür 5,5 Prozent der Lohnsteuer an das Finanzamt abgeben:

5,5 % (Solidaritätszuschlag) von 333,25 Euro (Lohnsteuer) = 18,32 Euro

Steuerrechtliche Abzüge

Insgesamt belaufen sich Maries steuerrechtliche Abzüge damit auf:

333,25 Euro (Lohnsteuer) + 26,66 Euro (Kirchensteuer) + 18,32 Euro (Solidaritätszuschlag) = 378,23 Euro

Krankenversicherung (KV)

Die Krankenversicherung in Deutschland ist eine sogenannte Pflichtversicherung, weil sie für alle Menschen gesetzlich vorgeschrieben ist. Ab einer bestimmten Einkommensgrenze (62.550 Euro im Jahr, also etwa 5200 Euro im Monat) kann man selbst entscheiden, ob man sich bei einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse versichert.

Marie ist gesetzlich versichert. Generell liegt der Beitragssatz der Krankenversicherungen bei 14,6 Prozent, dazu darf jede Krankenkasse einen individuellen Zusatzbeitrag verlangen. Beide Beiträge - den gesetzlich festgesetzten und den zusätzlichen - teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmerin zu gleichen Anteilen. Maries Kasse erhebt einen Zusatzbeitrag von 0,7 Prozent. Deshalb liegt der Gesamtbeitrag in ihrem Fall bei 15,3 Prozent, sodass sie und ihr Arbeitgeber derzeit jeweils 7,65 Prozent tragen. 

7,65 % (Krankenkassenbeitrag) von 2700 Euro (Gehalt) = 206,55 Euro

Rentenversicherung (RV)

Deutsche Arbeitnehmer sind verpflichtet, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Damit haben sie im Alter einen Anspruch auf Rente. Marie zahlt dafür einen Beitrag von 9,3 Prozent ihres Bruttolohns, ihr Arbeitgeber zahlt den Betrag in gleicher Höhe. Sie teilen sich also die insgesamt 18,6 Prozent Rentenbeitragssatz zu gleichen Teilen.

9,3 % (Beitrag für die Rentenversicherung) von 2700 Euro (Gehalt) = 251,10 Euro

Arbeitslosenversicherung (AV)

Damit Marie im Falle der Arbeitslosigkeit abgesichert ist und Arbeitslosengeld beziehen kann, muss sie monatlich einen Beitrag in Höhe von 1,2 Prozent für die Arbeitslosenversicherung zahlen. Auch hier übernimmt ihr Arbeitgeber die andere Hälfte der insgesamt 2,4 Prozent.

1,2 % (Beitrag zur Arbeitslosenversicherung) von 2700 Euro (Gehalt) = 32,40 Euro

Pflegeversicherung (PV)

Wer irgendwann einmal pflegebedürftig wird, braucht Hilfe. Deshalb gibt es die Pflegeversicherung. Der Beitragssatz beträgt derzeit grundsätzlich 3,05 Prozent. Allerdings gibt es zusätzlich noch einen besonderen Beitragssatz für Kinderlose in der Pflegeversicherung. 

Weil Marie keine Kinder hat, liegt ihr Beitragssatz bei 3,55 Prozent. Auch diese Beiträge teilen sich Marie und ihr Arbeitgeber. Von den 3,55 Prozent muss Marie also 1,775 Prozent bezahlen.

1,775 % (Beitrag zur Pflegeversicherung) von 2700 Euro (Gehalt) = 47,93 Euro

Sozialversicherungsrechtliche Abzüge (SV-rechtliche Abzüge)

Insgesamt belaufen sich Maries sozialversicherungsrechtliche Abzüge damit auf:

206,55 Euro (Krankenversicherung) + 251,10 Euro (Rentenversicherung) + 32,40 Euro (Arbeitslosenversicherung) + 47,93 Euro (Pflegeversicherung) = 537,98 Euro

Auszahlungsbetrag

Damit bleibt Marie ein Nettoeinkommen von 1808,79 Euro, abzüglich der Kosten für das ÖPNV-Ticket (siehe Punkt 1), bekommt Marie 1783,79 Euro auf ihr Konto überwiesen.