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Aus 19 Ländern EU-Verbraucherverbände werfen Airlines Greenwashing vor - und reichen Beschwerde ein

Airlines würden etwa den Eindruck erwecken, dass Fliegen nachhaltig wäre, kritisieren europäische Verbraucherverbände. Ihnen zufolge liegen Verstöße gegen EU-Vorschriften vor, nun soll die EU-Kommission einschreiten.
Flugzeug über Nordrhein-Westfalen: CO2-Kompensation ist den Verbänden zufolge Greenwashing

Flugzeug über Nordrhein-Westfalen: CO2-Kompensation ist den Verbänden zufolge Greenwashing

Foto: Federico Gambarini / dpa

Verbraucherverbände aus 19 europäischen Ländern haben Beschwerde bei der EU-Kommission gegen 17 Airlines wegen der Täuschung von Verbraucherinnen und Verbrauchern mit Angaben zum Umwelt- und Klimaschutz eingereicht. Insbesondere das System der sogenannten CO2-Kompensation – ein freiwilliger Klimaschutzaufpreis bei der Flugbuchung – sei nichts anderes als Greenwashing, erklärte der europäische Verbraucherverband Beuc. »Nach einer von Beuc in Auftrag gegebenen rechtlichen Analyse verstoßen solche Behauptungen gegen die EU-Vorschriften zur Bekämpfung unlauterer Geschäftspraktiken«, heißt es in einer Mitteilung .

»Behauptungen, dass die Zahlung zusätzlicher Gebühren die CO2-Emissionen eines Fluges ›ausgleichen‹, ›neutralisieren‹ oder ›kompensieren‹ kann, sind sachlich falsch«, erklärte Beuc. Das Geld fließe in Projekte und Aktivitäten, deren Beitrag zum Klimaschutz »hochgradig unsicher« seien. »Der Schaden, der durch die CO2-Emissionen des Flugverkehrs verursacht wird, ist hingegen sicher.«

Außerdem prangern die Verbraucherschützer an, dass manche Airlines Aufpreise für die Entwicklung nachhaltiger Flugtreibstoffe verlangen. »Diese Kraftstoffe sind noch nicht marktreif«, erklärte Beuc. Bis Ende der 2030er-Jahre werde der Anteil am Kraftstoffmix gering bleiben – und Verbraucher sollten dafür nicht zur Kasse gebeten werden.

Drüber hinaus sei es grundsätzlich ein Problem, dass die Airlines »bei den Verbrauchern den Eindruck erwecken, dass Fliegen nachhaltig ist«. Denn das sei nicht so und werde es »auch in naher Zukunft nicht werden«. Sollten Verbraucherinnen und Verbrauchern dadurch Kosten entstehen, müssten die staatlichen Verbraucherschutzbehörden »die Fluggesellschaften auffordern, ihren Kunden die Kosten zu erstatten«.

Beteiligt an der Beschwerde sind Organisationen aus 23 EU-Ländern sowie der Schweiz und Norwegen, darunter der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Die EU-Kommission ist demnach aufgerufen, gegen Airlines wie die Lufthansa, Ryanair, KLM und weitere zu ermitteln.

ani/AFP