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Erfolg für Kartellamt Richter sollen Benzinmarkt genau prüfen

Es ist ein Etappensieg für das Kartellamt: Der Bundesgerichtshof hat eine Klage des Mineralölkonzerns Total an die untere Instanz zurückgewiesen. Diese soll nun prüfen, ob auf dem Benzinmarkt genügend Wettbewerb herrscht. Daran äußerten die Bundesrichter ernste Zweifel.
Zapfpistole: Kartellamt will Oligopol brechen

Zapfpistole: Kartellamt will Oligopol brechen

Foto: dpa/dpaweb

Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof hält es für möglich, dass die fünf großen Mineralölgesellschaften den deutschen Tankstellenmarkt gemeinsam unter sich aufgeteilt haben. Das oberste deutsche Berufungsgericht kassierte ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf, in dem von einem ausreichenden Wettbewerb die Rede war, und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung zurück.

Das Urteil bedeutet einen Etappensieg für das Bundeskartellamt, das davon ausgeht, dass wenige Konzerne die Benzinpreise vorgeben. Der Mineralölkonzern Total betreibt mit über 1000 Tankstellen nach eigenen Angaben das viertgrößte Tankstellennetz hierzulande. 2008 wollte die deutsche Tochter des französischen Unternehmens 59 Tankstellen in Sachsen und Thüringen vom österreichischen Konzern OMV übernehmen. Das Bundeskartellamt verbot dies.

Der Markt werde von den Marken Shell, Aral, Jet, Esso und insbesondere in den neuen Bundesländern auch Total beherrscht. Dieses Oligopol werde durch die von Total geplante Übernahme verstärkt.

Das Kartellamt hatte im Mai die Ergebnisse einer breit angelegten Untersuchung vorgelegt. "Die fünf großen Tankstellenbetreiber in Deutschland machen sich gegenseitig keinen wesentlichen Wettbewerb", sagte damals Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Deshalb will die Behörde ihnen auch zukünftig Übernahmen untersagen oder durch Auflagen erschweren.

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf folgte 2010 den Argumenten von Total, wonach die geplanten Übernahmen in Thüringen und Sachsen keine weiteren negativen Auswirkungen auf den Wettbewerb gehabt hätten. Das starke Auf und Ab der Preise an den Tankstellen belege, dass kein Oligopol besteht.

Doch einen solchen Schluss lassen die Preisbewegungen nicht zu, urteilte nun der BGH. Andere Gesichtspunkte, wie etwa die Marktstruktur und die hohe Konzentration auch bei der Herstellung von Benzin, habe das OLG unzureichend berücksichtigt. Diese "wesentlichen Sachverhalte" müsse das Gericht nun prüfen.

cte/AFP/Reuters