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Gesetzesvorschlag Comeback des Doppelnamens? Alle Kombinationen im Überblick

Ehepaare sollen bald mehr Freiheiten bei der Wahl ihrer Nachnamen haben. Auch für Kinder soll es mehr Optionen geben – unabhängig vom Zivilstand der Eltern. Unser interaktives Tool verrät alle Möglichkeiten, die Sie bei der Wahl Ihres Familiennamens in Zukunft haben könnten.

In der Frühlingssession bespricht der Nationalrat die Wiedereinführung von Doppelnamen. Dabei sollen beide Verlobte individuell entscheiden können, welche Namensvariante sie tragen wollen. Stimmt der Nationalrat dem Vorschlag zu, geht das Geschäft voraussichtlich im Sommer 2024 an den Ständerat. Läuft alles reibungslos, würde das Gesetz 2025 in Kraft treten. Bei einer Ablehnung durch den Nationalrat, geht das Geschäft zur Neuberatung zurück an die nationalrätliche Kommission.

Prüfen Sie mit Ihrem Namen, welche Kombinationen erlaubt wären:

Auch für Kinder sollen neu Doppelnamen möglich sein – unabhängig vom Zivilstand ihrer Eltern. Alle Kinder eines Paares müssen denselben Nachnamen tragen. Haben sich verheiratete Eltern für einen gemeinsamen Familiennamen entschieden, ist das automatisch auch der Nachname des Kindes.

Komplizierter wird es, wenn zwei Partner mit Doppelnamen aufeinander treffen. Klar ist: Es sollen maximal zwei Namen möglich sein, die sich aus den bestehenden Namen der Verlobten zusammensetzen. Die genaue Umsetzung lässt noch Fragen offen, doch theoretisch sind in unserem Beispiel folgende Kombinationen möglich:

Zuerst muss es das Gesetz durch die beiden Räte schaffen, es ist noch nichts in trockenen Tüchern.

Video
Namensrecht: Kommission will Rückkehr zu Doppelnamen
Aus Tagesschau vom 24.01.2024.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 46 Sekunden.

Die geplanten Änderungen im Namensrecht im Detail

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Sowohl für Ehepaare wie Kinder gilt: Doppelnamen sind sowohl mit Bindestrich und Leerschlag möglich. Die Namen müssen sich aus den bestehenden Namen der Heiratenden resp. der Eltern zusammensetzen.

Es sind maximal zwei Namen möglich. Will eine Person mit bestehendem Doppelnamen einen neuen Doppelnamen mit dem oder der verlobten bilden, muss einer der alten Namen aufgegeben werden.

Paare, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes geheiratet haben und einen gemeinsamen Familiennamen tragen, können sie beim Zivilstandesamt erklären, einen Doppelnamen tragen zu wollen.

Für verlobte Paare:

  • Verlobte können jeweils ihren Namen behalten. Sie können sich entscheiden, den Namen der Partnerin oder des Partners anzuhängen.
  • Verlobte können sich auf einen gemeinsamen Familiennamen einigen. Das kann auch ein Doppelname sein.

Für Kinder:

  • Kinder können den Namen eines Elternteils oder einen Doppelnamen aus den Namen beider Elternteile tragen. Das gilt auch für Kinder unverheirateter Paare.
  • Der Familienname eines verheirateten Paares ist auch der Name des gemeinsamen Kindes.
  • Kinder ab zwölf Jahren haben ein Vetorecht gegenüber einem neuen Familiennamen.
  • Alle Kinder eines Paares tragen denselben (Doppel-)Namen.
  • Liegt das Sorgerecht nur bei einem Elternteil, erhält das Kind grundsätzlich dessen Namen.
  • Bei einem Doppelnamen erhält das Kind beide mit den jeweiligen Namen verbundenen Kantons- und Gemeindebürgerrechte.

Hier geht es zum Gesetzesentwurf.

    Audio
    Wieder ein Doppelname für Eheleute - und auch für Kinder?
    aus Politikum vom 14.03.2024. Bild: SRF
    abspielen. Laufzeit 12 Minuten 17 Sekunden.

    Politikum, 14.03.2024, 07.15 Uhr

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