Zur Navigation Zum Inhalt

Gerechtigkeit für Sozialhilfeempfänger erkämpft

Bisher mussten alle krisenbedingten Sonderzahlungen, die an einkommensschwache Personen oder Familien ausgezahlt wurden, von der Sozialhilfe wieder abgezogen werden. Eine untragbare Situation für St. Pöltens Bürgermeister, der sich mit einer Resolution durch den Gemeinderat an die Landesregierung wandte und für die Betroffenen jetzt Gerechtigkeit erlangen konnte.

Zwei Damen und Zwei Herren stehen bzw. sitzen an einem Schreibtisch und schauen in einen Computerbildschirm.
Bürgermeister Stadler erkundigt sich in der Sozialhilfe über eine erste Bilanz der städtischen Unterstützungszahlungen und bedankt sich bei der Gelegenheit bei den MitarbeiterInnen für deren Engagement. (Foto: Arman Kalteis)

Konkret geht es um den städtischen Teuerungsausgleich, der durch den St. Pöltner Gemeinderat beschlossen wurde. Dadurch wurde an Personen mit geringem Einkommen eine Unterstützungsauszahlung seitens der Stadt getätigt. Eine Million Euro soll dabei für Einkommensschwache flüssig gemacht werden. Damit diese städtische Unterstützung auch wirklich dort bleibt, wo sie besonders dringend gebraucht wird, wurde im Gemeinderat eine Resolution an das Land eingebracht, welche einstimmig von allen Parteien mitgetragen wurde. Der politische Druck hat Wirkung gezeigt: Eine Verordnungsänderung der Landesregierung hat nun dazu geführt, dass alle Leistungen von Bund, Ländern und Gemeinden zur Deckung von krisenbedingten Sonderzahlungen bei der Bemessung der Sozialhilfe nicht mehr berücksichtigt werden. Somit können alle SozialhilfeempfängerInnen die Unterstützungsleistungen behalten und das nicht nur in St. Pölten, sondern landesweit. Sollten andere Gemeinden beschließen, etwaige Hilfsleistungen an die Bevölkerung auszuzahlen, so profitieren auch dort die SozialhilfeempfängerInnen von der neuen Regelung, die durch den Gemeinderat der Landeshauptstadt initiiert wurde.

Weitere Verbesserungen beim Teuerungsausgleich

Die Stadt St. Pölten hat im Bereich der Unterstützungsleistungen noch weitere Verbesserungen für die BürgerInnen umgesetzt: Der städtische Teuerungsausgleich geht in die Verlängerung! 

„Um auch wirklich allen anspruchsberechtigten Personen die Möglichkeit zu geben diese Unterstützungsleistung in Anspruch zu nehmen und damit einen Teil der höheren Kosten durch die allgemeine Teuerung abfedern zu können, haben wird die Fristverlängerung für die Antragstellung umgesetzt. Der städtische Teuerungsausgleich kann nun statt bis Ende November noch bis zum 30. Dezember 2022 beantragt werden“, freut sich Bürgermeister Stadler.

Erste Bilanz

Bisher wurden ca. 1.300 Anträge gestellt, davon über die Hälfte bearbeitet und die Unterstützungsleistung ausbezahlt. Bei der Antragsstellung gibt es so gut wie keine Wartezeiten und danach vergehen etwa zwei Wochen, bis das Geld überwiesen ist. 

Wer ist berechtigt den Teuerungsausgleich zu beziehen?

Um einen Antrag für den Teuerungsausgleich stellen zu dürfen, muss man einige Vorrausetzungen erfüllen:

Bei einem monatlichen Nettoeinkommen bis 1.100 Euro erhält ein Einpersonenhaushalt 200 Euro, beträgt das monatlichen Nettoeinkommen maximal € 1.400 erhält ein Einpersonenhaushalt 100 Euro.

Mehrpersonenhaushalte erhalten bei einem monatlichen Nettoeinkommen von bis zu 1.600 einen Teuerungsausgleich in der Höhe von 300 Euro, beträgt das monatlichen Nettoeinkommen des Mehrpersonenhaushalts max. 2.100 Euro, liegt der Teuerungsausgleich der Stadt bei 200 Euro.

Als anrechenbares Einkommen gelten alle Einkünfte des (der) Antragstellers/in sowie alle Einkünfte (auch Alimente und Waisenpensionen) aller weiteren Personen im gemeinsamen Haushalt. Nicht zum Einkommen zählen: Familienbeihilfe, Einkünfte wegen der besonderen körperlichen Verfassung des/der Antragstellers/in (bspw. Pflegegeld), NÖ Wohnbeihilfen und NÖ Wohnzuschüsse, Kriegsopfer-, Heimopfer- und Versehrtenrenten. Eine weitere Anspruchsvoraussetzung stellt ein durchgehender Hauptwohnsitz in Stadt St. Pölten vor Antragstellung von zumindest einem Jahr dar. Dieser Unterstützungsbetrag kann nur einmal pro Haushalt gewährt und bewilligt werden.

Wo kann ich einen Antrag stellen?

Anträge für den Teuerungsausgleich 2022 der Stadt St. Pölten können bis 30.12.2022 in der städtischen Sozialhilfe, von Montag bis Freitag von 8 bis 11 Uhr sowie Dienstag von 13.30 bis 15.30 Uhr, bzw. digital (über die Homepage der Stadt) oder postalisch gestellt werden, für eine rasche und effiziente Abwicklung wird ersucht, wenn möglich, den Antrag digital einzubringen:

Weitere 300 Euro dank Brennstoffaktion

Damit Einkommensschwächere bei den aktuellen Energiekosten noch mehr Unterstützung erhalten, gibt es aktuell nicht nur den Teuerungsausgleich, sondern auch die städtische Brennstoffaktion. Seit dem 3. November 2022 werden dazu Anträge entgegengenommen. Bisher hat die Sozialhilfe ca. 200 Anträge auf Heizkostenzuschuss bearbeitet, die erste Auszahlung der 300 Euro erfolgt im Dezember. Der Heizkostenzuschuss wir monatlich ausbezahlt, Anträge könne bis zum 30. März 2023 eingebracht werden. Wer einen Ansrpuch auf den Heizkostenzuschuss hat, erfahren Sie unter: Städtische Brennstoffaktion

zur Kategorie

Die gemeinsame Stadt

Hohen Wert einer sozial gesunden Gesellschaft durch Aufklärung im 21. Jahrhundert bewusst machen, Integrationsprogramme danach ausrichten, existierende Versorgung laufend verbessern.  (mehr dazu)