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Kreuzungen und Einmündungen

Kreuzungen sind vier- oder mehrarmige Verbindungen von Strassen gleicher oder unterschiedlicher Hierarchie, die auf die umgebende Baustruktur abgestimmt sind. Die Verkehrsbelastung ist mittel bis klein.

Bei einer Einmündung biegt eine Strasse gleicher oder unterschiedlicher Hierarchie recht- oder spitzwinklig in einen durchgehenden Strassenzug ein und endet dort. Einmündungen oder sogenannt dreiarmige Knoten sind auf die umgebende Baustruktur abgestimmt. Die Verkehrsbelastung ist mittel bis klein.

Gestalten Sie je nach verkehrlicher und städtebaulicher Hierarchie die Strassen gleichwertig oder heben Sie eine übergeordnete Strasse mit geeigneten Massnahmen und Elementen wie Trottoirüberfahrten, Randabschlüssen oder einer Signalisation hervor. Einmündungsradien sind knapp zu halten.

Bei Kreuzungen mit unterschiedlichen Strassenhierarchien soll die untergeordnete Strasse auf beiden Seiten der Kreuzung als Einmündung erkennbar sein. Behandeln Sie gleichwertige Einmündungen, bei denen Linksabbieger dem Gegenverkehr Vortritt gewähren müssen, besonders sorgfältig.

Alleen und Baumreihen der verkehrlich und/oder städtebaulich übergeordneten Strasse sind fortzuführen.

Innerhalb von Tempo-30-Zonen braucht es eine Rechtsvortrittmarkierung (TED-Norm 19.23). Optional können Sie vertikale Versätze wie Schwellen oder Aufpflästerungen anbringen. Trottoirnasen soll es nur bei Schulwegen und unübersichtlichen Situationen geben.
 

Rechtsvortritt
Trottoirnase 90° bei Kreuzung in Tempo-30-Zonen.
Trottoirnase 45° bei Kreuzung in Tempo-30-Zone.
Vertikaler Versatz bei Einmündungen innerhalb Tempo-30-Zonen.

Die Breite von Trottoirüberfahrten entspricht der Breite des angrenzenden Trottoirs. Spielräume ergeben sich bei unterschiedlichen Trottoirbreiten, strassenorientierten Einmündungsplätzen oder bei Elementbändern zwischen Fahrbahn und Trottoir. Wird die Hinterkante stärker dem stadträumlichen Kontext angepasst, sind die strassenverkehrsrechtlichen Auswirkungen zu prüfen.

Streben Sie eine rechtwinklige Ausbildung der Trottoirüberfahrt an. Berücksichtigen Sie die Einlenkradien der massgebenden Fahrzeuge, und bilden Sie sie mit demselben Randstein aus wie die untergeordnete Strasse.

Trottoirüberfahrten können Sie mit kurzer Rampe ohne Anschlag (TED-Norm 16.84) oder mit langer Rampe und ertastbarem Randstein 4 cm schräg an der Trottoirhinterkante ausbilden. Für Velofahrende ist die kurze Rampe komfortabler. Bringen Sie ausserhalb der Gefahrenbereiche Aufmerksamkeitsfelder an, und verbinden Sie sie mit Leitlinien (gemäss SN 640 075, SN 640 852 und SN 640 242).
 

Trottoirüberfahrt mit kurzer Rampe, senkrechte Einmündung.
Trottoirüberfahrt mit langer Rampe, spitzwinklige Einmündung.

Vierspurige Kreuzungen

Vierspurige Kreuzungen befinden sich auf wichtigen Hauptverkehrsachsen mit sehr hoher Verkehrsbelastung. Bei symmetrischen Bebauungsfeldern ist auf die Symmetrie der Kreuzung zu achten.

Pfingstweidstrasse / Duttweilerstrasse. Lichtsignalgesteuerte Kreuzung auf Ausfallachse.
Luggwegstrasse / Baslerstrasse. Lichtsignalgesteuerte Kreuzung auf Verbindungsachse, mit Vorsortierung.

Zweispurige Kreuzung mit Vorsortierung

Zweispurige Kreuzungen mit Vorsortierung befinden sich auf Hauptverkehrsachsen mit hoher Verkehrsbelastung. Bei symmetrischen Bebauungsfeldern ist auf die Symmetrie der Kreuzung zu achten.

Birchstrasse / Binzmühlestrasse. Lichtsignalgesteuerte Kreuzung, Schutzinsel auf der Mittelachse.
Schaffhauserstrasse / Wehntalerstrasse / Irchelstrasse. Vorsortierung mit Radstreifen, durchgängige Mittelinsel.

Zweispurige Kreuzung ohne Vorsortierung

Zweispurige Kreuzungen ohne Vorsortierung befinden sich auf Hauptverkehrsachsen, Quartierstrassen und Aufenthaltsstrassen. Bei symmetrischen Bebauungsfeldern ist auf die Symmetrie der Kreuzung zu achten. Auf Quartierstrassen innerhalb von Tempo-30-Zonen dürfen Sie im Kreuzungsbereich verkehrsberuhigende Massnahmen anwenden.

Regensbergstrasse / Hofwiesenstrasse. Mit Tram, Bus und Schutzinseln.
Anwandstrasse / Schreinerstrasse. Kreuzung mit Rechtsvortritt in Tempo-30-Zone.
Wuhrstrasse / Erlachstrasse. Kreuzung mit vertikalem Versatz.

Gleichwertige Einmündungen

Gleichwertige Einmündungen befinden sich an stadträumlich gleichwertigen Strassen. Die Vortrittsverhältnisse sind mittels Signalisation und Markierung spezifisch zu regeln.

Winzerstrasse / Am Wasser / Europabrücke. Einmündung von drei Hauptverkehrsachsen.
Ankerstrasse / Kanzleistrasse. Einmündung mit Rechtsvortritt in Tempo-30-Zone.
Kernstasse / Wengistrasse. Einmündung mit vertikalem Versatz in Tempo-30-Zone.

Untergeordnete Einmündungen

Bei unterschiedlichen Strassenhierarchien gibt es untergeordnete Einmündungen. Einmündende Quartier- und Aufenthaltsstrassen sind in der Regel als Trottoirüberfahrten auszubilden.

Beethovenstrasse / Bleicherweg. Trottoirüberfahrt.
Nordstrasse / Lehenstrasse. Wendemöglichkeit Bus und Markierung «Kein Vortritt».