Einfache Lösung für Gestattungsverträge

Einfache Lösung für Gestattungsverträge

Rund 1.000 österreichische Städte und Gemeinden haben mit den ÖBB insgesamt 6.000 Gestattungsverträge über die Nutzung von Bahngrund abgeschlossen. Bisher fielen für diese Verträge jährliche Kosten und Verwaltungsaufwand an. Mit einer Pauschalabgeltung bietet die ÖBB-Immobilienmanagement GmbH den Gemeinden nun eine deutlich vereinfachte Lösung. Rechtssicherheit ist dabei garantiert.

 

Gestattungsverträge mit den ÖBB erlauben Städten, Gemeinden, aber auch öffentlichen Institutionen und Privaten, Grund der ÖBB zu nutzen für die Verlegung von Leitungen, die Führung von Kanälen oder für Abwasseranlagen, aber auch für die Errichtung von Kinderspielplätzen, Wegen und Zufahrten. Für die ÖBB schließt die ÖBB-Immobilienmanagement GmbH, ein Tochterunternehmen der Liegenschaftseigentümerin ÖBB-Infrastruktur Bau AG, diese Gestattungsverträge ab. Meist sind diese Gestattungsverträge unbefristet, können aber als sogenannte prekaristische Verträge jederzeit – wie es dieser Rechtsinstitution eigen ist – durch die ÖBB gekündigt werden.
In vielen Gestattungsverträgen ist ein geringes Jahresentgelt als Aufwandabgeltung festgelegt. Bis zum Jahr 2003 waren das durchschnittlich rund 17,40 Euro jährlich pro Vertrag. Dieser Betrag war angesichts des großen Dokumentationsaufwands, den Gestattungsverträge verursachen, keineswegs kostendeckend.

Pauschalabgeltung für Verträge
Zur Wertsicherung der Aufwände erfolgte im Jahr 2003 eine Anpassung der jährlichen Entgelte auf durchschnittlich 80 Euro pro Jahr und Vertrag, wodurch der entstehende Aufwand besser abgedeckt werden konnte.
Nach konstruktiven Diskussionen mit dem Österreichischen Städtebund über die Höhe der Entgelte für Gestattungsverträge macht die ÖBB-Immobilienmanagement GmbH den Städten und Gemeinden nun ein attraktives neues Angebot zur finanziellen Abgeltung von Gestattungsleis¬tungen, deren Entgelte im Jahr 2003 angehoben worden sind: Anstatt jährlich zu zahlender Entgelte können mit einer Einmalzahlung von 750 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer je Vertrag alle künftigen Forderungen für Gestattungen abgegolten werden.
Dieses Angebot gilt rückwirkend bis zum Jahr 2003, das heißt, die für den Zeit¬raum von 2003 bis 2007 bereits geleisteten Entgelte werden von der Pauschalsumme abgezogen. Beide Vertragspartner ersparen sich dadurch erheblichen Verwaltungsaufwand.
Für alle neuen Gestattungsverträge ist die Lösung einer Einmalzahlung bereits seit 2003 in Kraft.

„Mengenrabatt“ für Mehrfachverträge
Hat eine Gemeinde mit den ÖBB mehrere Gestattungsverträge abgeschlossen, wird ähnlich einem Mengenrabatt ein gestaffelter Tarif angewandt. Bei bis zu fünf Verträgen wird der ursprüngliche Einmalbetrag von 750 Euro zzgl. MwSt. je Vertrag berechnet. Ab dem sechsten Vertrag werden für jeden weiteren Vertrag nur mehr 650 Euro zzgl. MwSt. verlangt. Hat eine Gemeinde mehr als 10 Verträge, so verlangen die ÖBB ab dem 11. Vertrag nur mehr 550 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer Auch für die¬se gestaffelten Tarife gilt, dass die von 2003 bis 2007 bereits geleisteten Zahlungen abgezogen werden.

Evidenz der Verträge gesichert
Gleichzeitig sichert die Einmalzahlung die Dokumentation und Evidenthaltung der Gestattungsverträge durch die ÖBB-Immobilienmanagement GmbH. So ist ga¬rantiert, dass sich Gemeindeverantwortliche und ÖBB im Fall von Sanierungsarbeiten, bei Leitungsgebrechen oder Bauvorhaben schnell einen genauen Überblick über die tatsächliche Lage von Leitungen und Rohren verschaffen können.
Für die ÖBB ist die laufende Dokumentation der Gestattungsverträge aber durchaus aufwendig: Neben der Archivierung der eigentlichen Verträge ist die laufende Planevidenz gefordert, um die Anlagensicherheit zu gewährleisten. Bei internen und externen Bauvorhaben ist die ÖBB-Immobilienmanagement GmbH gefordert, zuverlässig Auskunft auf Basis der Gestattungsverträge zu erteilen. Wie bisher erhalten auch Städte und Gemeinden auf An¬frage nach wie vor kostenlose Duplikate ihrer Vertragsausfertigungen zugeschickt.

Kündigung nur bei wichtigen Vorhaben
Das Recht, Gestattungsverträge jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündigen zu können, müssen sich die ÖBB auch weiterhin vorbehalten. In Anspruch genommen wird dieses Kündigungsrecht in der Praxis aber nur, wenn es um wichtige Vorhaben geht. Auf keinen Fall wollen die ÖBB dieses Kündigungsrecht dazu nutzen, den Gemeinden ein höheres Entgelt für Gestattungen abzuverlangen. Ganz im Gegenteil – die neue Lösung mit Einmalzahlungen gibt beiden Partnern mehr und vor allem langfristige Rechtssicherheit. Das schreibt auch die Verzichtserklärung fest, welche die ÖBB-Immobilienmanagement GmbH bei jeder Einigung über Einmalzahlungen für Gestattungsverträge ausstellt. Darin heißt es wörtlich, dass „dieser Vertrag in Zukunft durch den Grundeigentümer nicht mit der Absicht gekündigt oder aufgelöst wird, für das durch den Vertrag eingeräumte Recht ein neuerliches Entgelt zu erzielen.“

Partnerschaft für die Zukunft
Der Erfolg dieses Angebots gibt der ÖBB-Immobilienmanagement GmbH Recht: bisher haben bereits mehr als 30 Städte und Gemeinden die Vereinbarung über Einmalzahlungen abgeschlossen. Wir la¬den die Vertreterinnen und Vertreter aller anderen Gemeinden ein, diesem Beispiel zu folgen. Eine effiziente und klare Vertragssituation, die Rechtssicherheit und Anlagensicherheit garantiert, ist im Interesse aller Beteiligten. Damit bleiben die Ös¬ter¬reichischen Bundesbahnen und Ös¬ter¬reichs Städte und Gemeinden auch in Zukunft starke Partner für Regionalentwicklung.


Städtebund-Linktipp: www.oebb.at

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