Anzeige

Verdunkelungsgefahr Bayerische Justiz sperrt Azubi ein – weil der sich nicht an eine Szene vor eineinhalb Jahren erinnert

Verdunkelungsgefahr: Azubi wird eingesperrt, da er sich nicht erinnert
Robin F. sitzt derzeit in Bamberg in Untersuchungshaft. Sein Anwalt sagt, Verdunkelungsgefahr bestehe nicht, da bei ihm keine Erinnerung an Details mehr vorhanden sei.
© hfr
Robin F. wurde bei einem Kneipenbummel Zeuge einer üblen Schlägerei. Eineinhalb Jahre später beginnt der Prozess. Als Zeuge sagt er aus, dass er sich an keine Details mehr erinnern kann. Schließlich war er ja betrunken. Man glaubt ihm nicht. Jetzt sitzt er im Gefängnis.

Weil er sich als Zeuge vor Gericht nicht an Details einer Schlägerei erinnern konnte, musste Robin F. ins Gefängnis. Man glaubt ihm nicht, dass er sich nicht entsinnt. Für ihn heißt das: Untersuchungshaft.

Der 23-jährige Lehrling Robin F. machte sich von seinem Wohnort Kiel aus zu einer Italienreise auf. Unterwegs stoppte er im bayerischen Bamberg, um eine Freundin zu besuchen, wie zuerst die "Hamburger Morgenpost" berichtet hatte.

Mit ihr begann er eine Kneipentour durch die Bamberger Altstadt. In der dortigen Sandstraße brach unterdessen eine Schlägerei zweier Gruppen aus, in deren Folge sich ein Beteiligter schwerste, nahezu tödliche, Kopfverletzungen zuzog.

Nicht mehr ganz nüchtern

F. und seine Bekannte sahen den Verletzten am Boden liegen, hinterlegten bei der eintreffenden Polizei ihre Personalien und setzten ihre Tour fort, wie die "Hamburger Morgenpost" berichtet.

Eineinhalb Jahre später beginnt nun der Prozess vor dem Bamberger Landgericht, um die Umstände der Schlägerei aufzuklären. Auch Robin F. ist als Zeuge geladen. Er fährt daher von Kiel nach Bamberg. Im Gerichtssaal wird ein wackeliges und zu dunkles Video der Szenen jenen Abends gezeigt. Doch F. erinnert sich an keine Details. Schließlich war er nicht mehr nüchtern an jenem Abend. Auch hatte sich in dem langen Zeitraum zwischen der Schlägerei im August 2017 und dem Prozessbeginn Februar 2019 niemand bei ihm gemeldet und damit seine Erinnerung aufgefrischt, wie F.s Anwalt dem stern sagte.

Das will die zuständige Staatsanwaltschaft jedoch nicht gelten lassen. Schließlich gehe es um schwerste körperliche Schäden bei einem der Opfer. Auch wenn der Alkohol F.s Sinne beeinträchtigt habe, könne er nicht alles vergessen haben, wie wiederum die zuständige Staatsanwaltschaft unserer Redaktion erläuterte.

Schließlich zeigte man ihm ja extra noch die vorhandenen Videosequenzen der Schlägerei. Vielmehr bestehe der Verdacht, dass sich F. mit anderen Prozessbeteiligten abgesprochen habe oder noch weiter absprechen könnte, um die beiden Angeklagten nicht zu belasten. Also wird F. versuchte Strafvereitelung und uneidliche Falschaussage unterstellt. Er versuche nämlich, eine mögliche Bestrafung der Angeklagten zu vereiteln, indem er vor Gericht etwas Falsches aussagte.

Verdunkelungsgefahr

Seine Erinnerungslücken  erschwerten darüber hinaus die Aufklärung der Taten selbst, wie die Staatsanwaltschaft erklärte. Juristisch heißt dies Verdunkelungsgefahr und bot gemeinsam mit der bei F. drohenden Fluchtgefahr genug Grund, ihn noch an Ort und Stelle in Untersuchungshaft zu nehmen.

F.s Anwalt sieht in diesem Fall vor allem das Gebot der Verhältnismäßigkeit verletzt: "Warum soll F. einen der über 600 Kilometer entfernt lebenden Angeklagten schützen wollen? Er kenne weder sie noch einen der anderen Beteiligten. Er kann auch nichts verdunkeln, da keine Erinnerung an Details dieses Tages mehr vorhanden ist."

Doch auch das sieht die Staatsanwaltschaft anders. Auch wenn die Fluchtgefahr vielleicht nicht wirklich bestehe, bleibe die Gefahr der Verdunkelung. F. müsse sich erinnern können. Doch da er das Gegenteil behauptet, müsse er lügen. Und zwar um jemanden zu schützen. Grundsätzlich spiele es auch keine Rolle, ob F. einen der Beteiligten kenne.

Der Prozess wird in den nächsten Tagen fortgesetzt. Ob die Untersuchungshaft jedoch F.s Erinnerung erneuert oder sonstwie für Erhellung sorgt, bleibt abzuwarten.

Quelle: "Hamburger Morgenpost"

Verdunkelungsgefahr: Bayerische Justiz sperrt Azubi ein – weil der sich nicht an eine Szene vor eineinhalb Jahren erinnert

20 Jahre unschuldig im Knast: Die Geschichte eines unglaublichen Justizirrtums

01:44 min

Mehr zum Thema

Newsticker

VG-Wort Pixel