Anzeige

Kein hinreichender Tatverdacht Ermittlungen gegen Rammstein-Sänger Till Lindemann in Berlin eingestellt

Till Lindemann, Frontsänger von Rammstein
Till Lindemann, Frontsänger von Rammstein
© Malte Krudewig / DPA
Rammstein-Sänger Till Lindemann war wegen des Verdachts von Sexualdelikten und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz im Visier der Berliner Justiz. Die Staatsanwaltschaft sieht allerdings keinen hinreichenden Tatverdacht.

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat ihre Ermittlungen gegen den Rammstein-Sänger Till Lindemann unter anderem wegen des Verdachts der Begehung von Sexualdelikten und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz eingestellt. Die Auswertung der Beweise habe keinen hinreichenden Tatverdacht ergeben, teilte die Behörde am Dienstag mit. Es gebe keine Hinweise darauf, dass Lindemann gegen deren Willen sexuelle Handlungen an Frauen vorgenommen habe.

Auch für den Vorwurf, er habe ihnen willensausschaltende Substanzen gegeben oder ein Machtgefälle gegenüber minderjährigen Sexualpartnerinnen ausgenutzt, gebe es keine Beweise. Die Ermittlungen waren im Juni durch Anzeigen Dritter im Zusammenhang mit Berichterstattung durch die Presse eingeleitet worden. Die darin geäußerten Angaben von Zeuginnen und Zeugen hätten sich nicht bestätigt, erklärte die Staatsanwaltschaft nun.

Behörden in Litauen hatten bereits die Einleitung von Ermittlungen gegen Lindemann abgelehnt

Mutmaßliche Geschädigte hätten sich nicht an die Ermittlungsbehörden, sondern an Journalisten gewandt, die sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen hätten. Daher habe keine Möglichkeit bestanden, Tatvorwürfe ausreichend zu konkretisieren. Auch habe die Behörde so keinen Eindruck von der Glaubwürdigkeit der mutmaßlichen Geschädigten und ihren Angaben bei Vernehmungen gewinnen können.

Die Angaben einer Youtuberin, die Vorwürfe erhoben hatte, seien in den Vernehmungen zu unkonkret geblieben, weil sie auch kein eigenes Erleben strafrechtlich relevanter Vorfälle habe schildern können. Andere von ihr erwähnte Menschen seien nicht ausreichend identifizierbar benannt worden.

Die litauischen Behörden hatten bereits die Einleitung von Ermittlungen im Zusammenhang mit einem Konzert in Vilnius abgelehnt. Diese Unterlagen habe die Staatsanwaltschaft Berlin ausgewertet. Auch dabei hätten sich keine Anhaltspunkte für Sexualstraftaten ergeben. Die Herkunft eines Hämatoms allein lasse keinen Rückschluss auf eine solche Tat oder einen Beschuldigten zu, hieß es. In den Unterlagen habe es keine Anhaltspunkte für die unfreiwillige Einnahme von Drogen oder nicht einvernehmlichem Sex gegeben.

Vorwürfe konnten nicht erhärtet werden

Zudem konnte auch der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs einer 15-Jährigen hinsichtlich einer sexuellen Beziehung zu Lindemann nicht erhärtet werden. Diese Zeugin sei anonym geblieben und habe deshalb nicht vernommen werden können. Auch die Ermittlungen gegen die Tourmanagerin, gegen die Vorwürfe des Zuführens junger Frauen bei Konzerten in den Backstagebereich erhoben worden waren, wurden eingestellt.

"Die schnelle Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Berlin belegt, dass es keine hinreichenden Beweise beziehungsweise Indizien für die angebliche Begehung von Sexualstraftaten durch unseren Mandanten gibt", erklärte die Kanzlei Schertz Bergmann, die Lindemann vertritt, am Dienstag. Gegen "unzulässige Darstellungen" und "rechtswidrige Verdachtsberichterstattung" werde die Kanzlei weiter zivilrechtlich vorgehen.

Hinweis: Dieser Artikel wurde aktualisiert.

rw AFP

Mehr zum Thema

Newsticker

VG-Wort Pixel