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Dillingen in Bayern Vermisste Elfjährige offenbar bei "Zwölf Stämme"-Sekte untergekommen

Elfjähriges Mädchen
Die Polizei bittet im Fall der vermissten 11-jährigen Shalomah Hennigfeld die Bevölkerung um Hinweise
© Polizei
Im Fall der vermissten Elfjährigen aus dem Landkreis Dillingen gibt es eine neue Entwicklung. Das Mädchen soll laut einem Medienbericht bei der "Zwölf Stämme"-Sekte untergekommen sein.

Ein elfjähriges Mädchen war am Samstagnachmittag in Holzheim-Eppisburg bei Dillingen an der Donau zum Joggen aufgebrochen und nicht zurückgekehrt. Am Wochenende hatte die Polizei mit einem Aufgebot von rund 100 Einsatzkräften nach dem Mädchen gesucht – jedoch ohne Erfolg. 

Nun berichtet der "Bayerische Rundfunk", dass die Elfjährige, die bei einer Pflegefamilie lebt, offenbar bei ihren leiblichen Eltern, die der Sekte "Zwölf Stämme" angehören, sein könnte. Ein Mitglied habe dem Pflegevater eine Email geschrieben, wonach das Kind bei den Eltern sei und es ihm gut gehe, so der BR. Ein Sprecher des Polizeipräsidiums Schwaben-Nord bestätigte den Bericht am Montagvormittag. Es werde nun die Authentizität der E-Mail geprüft und überprüft, ob die Elfjährige in einer der beiden Sektengemeinschaften in Tschechien ist, erklärte der Polizeisprecher.

Sekte sorgte in der Vergangenheit für Schlagzeilen

Bereits am Wochenende war darüber spekuliert worden, dass die den "Zwölf Stämmen" zugeordneten Eltern mit dem Verschwinden des Kindes etwas zu tun haben könnten. Die Sekte war früher im nordschwäbischen Klosterzimmern bei Deiningen und im mittelfränkischen Wörnitz angesiedelt. Im September 2013 hatten die Behörden wegen der Prügelvorwürfe 40 Jungen und Mädchen aus der Gemeinschaft geholt und bei Pflegefamilien und in Heimen untergebracht.

Das Vorgehen der Behörden gegen die Sekte im Jahr 2013 hatte danach zu jahrelangen Prozessen geführt. Einerseits gab es mehrere Strafverfahren – eine Erzieherin der Sekte wurde sogar zu einer Gefängnisstrafe ohne Bewährung verurteilt. Andererseits gingen leibliche Eltern gegen den Sorgerechtsentzug vor. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied allerdings 2018, dass die Entscheidungen der deutschen Familiengerichte zulässig gewesen seien.

Die "Zwölf Stämme" waren wegen des Vorgehens der deutschen Behörden nach Tschechien umgesiedelt. In Bayern war der Sekte auch der Betrieb einer eigenen Privatschule für die Kinder untersagt worden.

Quelle: "Bayerischer Rundfunk"

les AFP

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