Anzeige

Abtreibung Noch immer sind Abtreibungen rechtswidrig. Was das für diese und viele andere Frauen bedeutet

"Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland gemäß § 218 Strafgesetzbuch grundsätzlich für alle Beteiligten strafbar" - Information auf der Webseite des Bundesfamilienministeriums.
"Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland gemäß § 218 Strafgesetzbuch grundsätzlich für alle Beteiligten strafbar" - Information auf der Webseite des Bundesfamilienministeriums.
© Carolin Windel
Noch immer kriminalisiert das Gesetz ungewollt Schwangere und Ärztinnen, die Abtreibungen durchführen – höchste Zeit, dass sich das ändert.
Von Andrea Ritter

Vor 50 Jahren unterschrieben Tausende Frauen innerhalb weniger Wochen einen im stern abgedruckten Appell: Wütend forderten sie die Streichung des Paragrafen 218 und das Recht auf eine von Krankenkassen getragene Schwangerschaftsunterbrechung.

Was erstaunlicherweise kaum jemand weiß: Nichts davon wurde je umgesetzt.

Der Satz "Ob Kinder oder keine, entscheiden wir alleine" gilt heute – unter Wahrung unterschiedlicher Fristen – in Frankreich, Irland, Großbritannien, Spanien, Schweden, Italien, in der Schweiz und den Niederlanden. Schwangerschaftsabbrüche sind dort legal und ohne juristische Schuldzuweisungen möglich.

Bei uns jedoch gibt es keine "Fristenlösung", wie oft angenommen wird.

Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland gemäß § 218 Strafgesetzbuch (StGB) grundsätzlich für alle Beteiligten strafbar" – das stellt das zuständige Ministerium auf der entsprechenden Internetseite gleich zu Beginn klar. Aber ja, dort werden auch die Ausnahmen genannt: Niemand wird bestraft, wenn die psychische oder physische Gesundheit der Frau "schwerwiegend" beeinträchtigt ist (medizinische Indikation). Oder wenn die Schwangerschaft auf einem Sexualdelikt beruht (kriminologische Indikation). Oder, und jetzt wird es kompliziert, wenn "die betroffene Frau" sich von einer staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle beraten lässt. Am Ende dieses Gesprächs bekommt sie den erforderlichen Beratungsschein. Ob man ihr dort auch sagt, wo sie den Eingriff machen lassen kann, ist Glückssache. Eine eindeutige Verpflichtung dazu gibt es nicht.

"Wir haben abgetrieben" – Masha Sedgwick, Mithu Sanyal, Adriana Beran und Jenny Beck berichten über ihre Abtreibung

Frauen sprechen offen über ihre Abtreibung: "Schwangerschaftsabbruch darf keine Straftat mehr sein"

03:25 min

Auf jeden Fall muss die Frau sich beraten lassen und drei Tage warten. Dann darf sie die Schwangerschaft abbrechen, sofern sie einen Arzt gefunden hat und seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind. Bezahlen muss sie selbst – es sei denn, sie kann ihre "soziale Bedürftigkeit" nachweisen (konkret: ein verfügbares Monatseinkommen unter 1.258 Euro). Das muss sie allerdings vor dem Eingriff erledigen. Danach werden ihr die Kosten von etwa 300 bis 500 Euro für einen ambulanten Eingriff nicht mehr erstattet.

Acht Männer entschieden über Rechte aller Frauen

Warum ist das so? Weil die deutsche Gesetzgebung sehr darauf bedacht ist, Abtreibungen nicht zu "normalisieren".

"Ein Schwangerschaftsabbruch ist kein medizinischer Eingriff wie jeder andere", sagt zum Beispiel Gesundheitsminister Jens Spahn. Und vor ihm haben das viele andere genauso gesagt. Nur: Es gibt niemanden, der so etwas behauptet. Am allerwenigsten Frauen, die einen hatten.

Möglicherweise gibt es ja irgendwo in diesem Land eine Frau, die sagt: "Abtreibung? Kein Problem. So spare ich mir die Verhütung." Wir haben keine getroffen. Und auch keinen Mann, der das von seiner Partnerin erwartet. Wir haben auch keine Frau getroffen, die morgens feststellte, dass sie schwanger war, mittags abtreiben ließ und sich abends fragte: "Huch, was habe ich nur getan?!"

Teaserbild Das Gleiche bitte

Warum es für Frauen noch immer nicht gerecht zugeht

50 Jahre nach dem berühmten "Wir haben abgetrieben"-Titel blickt der stern in einer Themenwoche auf Frauen und Gleichberechtigung. Was hat sich getan, wo stehen wir? 

Fakt ist: Noch immer kämpfen Frauen in vielen Bereichen für die gleichen Rechte und Privilegien wie Männer. Dabei wollen sie einfach nur #dasGleicheBitte.

Alle Beiträge finden Sie hier. 

Doch genau solche Szenarien schwingen in der Gesetzgebung mit: Wenn man Abbrüche erlaubt, so die Annahme, nehmen Frauen diese Möglichkeit leichtfertig und unüberlegt wahr. Wenn man es ihnen verbietet, machen sie es zwar trotzdem, werden aber wenigstens an die Unrechtmäßigkeit ihres Tuns erinnert.

Acht Männer des Bundesverfassungsgerichts haben diese Rechtsprechung erarbeitet. Einer der Richter soll im Zuge der Verhandlungen gar vor "Luxusabtreibungen" gewarnt haben: Frauen würden sich aus reiner Bequemlichkeit gegen eine Schwangerschaft entscheiden, damit sie ihre Reit- oder Tennisstunden nicht absagen müssen.

Man kann sich wohl darauf einigen, dass das ein eigentümliches Frauenbild ist.

Noch immer gelten sie als Straftäterinnen

Wir bejubeln die Argentinierinnen für ihre neu erkämpften Rechte. Wir schütteln den Kopf über den Einfluss der katholischen Kirche in Polen. Dabei gehört auch Deutschland zu den Ländern, die von internationalen Frauen- und Gesundheitsorganisationen seit Jahren als rückständig kritisiert werden. Die NGO "Women on Web" mit Sitz in Kanada ermöglicht medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche unentgeltlich über das Internet. Die gemeinnützige Organisation arbeitet überall dort, wo das offizielle System eine Barriere darstellt.

Jenny Beck, 26, Studentin   Ich wusste ganz genau, dass ich noch kein Kind wollte, es passte nicht. Es war schlimm, aber es war auch eine Entscheidung für mein Leben. Die Gesetzgebung stellt ein großes Hindernis für ungewollt Schwangere dar. Dadurch wird der Eingriff unnötig erschwert.
Jenny Beck, 26, Studentin
Ich wusste ganz genau, dass ich noch kein Kind wollte, es passte nicht. Es war schlimm, aber es war auch eine Entscheidung für mein Leben. Die Gesetzgebung stellt ein großes Hindernis für ungewollt Schwangere dar. Dadurch wird der Eingriff unnötig erschwert.
© Carolin Windel

Seit zwei Jahren auch bei uns.

Die Frauen, die in dieser Ausgabe des stern über ihren Schwangerschaftsabbruch reden, tun das aus denselben Gründen wie die Frauen von 1971: Sie sind wütend. Noch immer haben Frauen nicht das Recht, selbst zu entscheiden. Noch immer gelten sie als Straftäterinnen, wenn sie ihre Schwangerschaft beenden.

Natürlich geht wegen § 218 heute niemand in den Knast. Er wirkt anders.

"Klar machen wir mit!", haben viele Frauen zu uns gesagt. "Es ist wichtig, offen darüber zu sprechen." Und dann kamen doch Zweifel: Bekommen meine Kinder Probleme in der Schule? Was denkt meine Vorgesetzte? Werde ich als militante Baby-Feindin abgestempelt?

Frauen, die abgetrieben haben, erzählen vom klammen Schweigen im Freundeskreis. Von traumatischen Gesprächen, in denen sie überzeugt werden sollten, das Kind auszutragen. Von verpfuschten Eingriffen mit bleibenden Folgen. Von irrationalen Schuldgefühlen und psychischem Druck. Und vor allem von dem entwürdigenden Gefühl, als erwachsener Mensch nicht einfach einem Arzt sagen zu können: "Ich möchte das so."

Leicht fiel es keiner der Frauen

Nur wenige Frauen, mit denen wir gesprochen haben, wussten nach dem Testergebnis sofort, was sie machen würden. Die meisten haben sich Zeit genommen. Sie haben sich in das Leben mit einem Kind hineinversetzt. Mit ihrem Partner besprochen: Was bedeutet ein Kind, ein weiteres Kind für uns und unsere Familie? Sie sind ihre Möglichkeiten durchgegangen. Am Ende war für jede von ihnen die Entscheidung klar und richtig. Leicht zu treffen war sie trotzdem nicht.

Viele unserer Gesprächspartnerinnen beschreiben sich als privilegiert, weil sie es – abgesehen von demütigenden Situationen – geschafft haben, den gesetzlich vorgeschriebenen Hürdenlauf zu bewerkstelligen. Aber sie fragen sich auch: Was ist mit denen, die sowieso schon mit schwierigen Verhältnissen zu kämpfen haben?

Bis zu ihrer Abtreibung gingen die meisten davon aus, in einer progressiven und einigermaßen gleichberechtigten Gesellschaft zu leben. Für viele war es das erste Mal, dass sie sich per Gesetz diskriminiert und in eine Rolle gedrängt fühlten. Unter anderem wegen solcher Formulierungen: Sofern es die "zumutbare Opfergrenze" nicht übersteige, sei Frauen vom Staat "die grundsätzliche Rechtspflicht auferlegt, das Kind auszutragen". So steht es in der Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichts von 1993.

Das juristische Konstrukt der "straffreien Straftat" trat 1995 in Kraft, nachdem zuvor eine parlamentarisch beschlossene Fristenregel vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden war. Lange galt es als Errungenschaft. Das Urteil fixierte den Schutz des werdenden Lebens im Strafrecht und gewährleistete mit der Beratungsregel gleichzeitig, dass Frauen Schwangerschaften beenden können.

Kein ideologisch behaftetes Tabu, sondern eine medizinische Angelegenheit

Zwar wurde das Beratungsnetz ausgebaut – doch dieser Kompromiss funktionierte nur, weil es genug Ärztinnen und Ärzte gab, die sich um den Eingriff kümmerten. Viele waren in der DDR ausgebildet worden, wo Abbrüche legal waren. Andere hatten sich im Zuge der Frauenbewegung politisiert und taten es aus Überzeugung. Heute führt nur noch etwa einer von zehn Frauenärzten Abbrüche durch.

Alicia Baier, 29, Ärztin, "Doctors For Choice"  Wir setzen uns für die Verbesserung der medizinischen Lehre und Weiterbildung zum Thema Schwangerschaftsabbruch ein. An vielen Kliniken kommt der Eingriff gar nicht vor. Daher können ihn junge Ärztinnen und Ärzte auch nicht erlernen. Sie erfahren nichts über die rechtlichen Besonderheiten oder den Umgang mit Patientinnen. In Schweden beispielsweise ist es völlig klar, dass Abbrüche zum Beruf des Gynäkologen gehören. In Deutschland leider nicht.
Alicia Baier, 29, Ärztin, "Doctors For Choice"
Wir setzen uns für die Verbesserung der medizinischen Lehre und Weiterbildung zum Thema Schwangerschaftsabbruch ein. An vielen Kliniken kommt der Eingriff gar nicht vor. Daher können ihn junge Ärztinnen und Ärzte auch nicht erlernen. Sie erfahren nichts über die rechtlichen Besonderheiten oder den Umgang mit Patientinnen. In Schweden beispielsweise ist es völlig klar, dass Abbrüche zum Beruf des Gynäkologen gehören. In Deutschland leider nicht.
© Carolin Windel

Erstaunlich? Eigentlich nicht. Der Eingriff ist kein obligatorischer Teil der gynäkologischen Aus- und Weiterbildung. Wer ihn erlernen oder sein Wissen erweitern will, muss Eigeninitiative zeigen, denn an den meisten Krankenhäusern kommt er nicht vor. "Wenn junge Ärztinnen und Ärzte keine Vorbilder und kaum Berührungspunkte mit dem Thema haben, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sie den Eingriff später auch nicht anbieten", sagt Alicia Baier bei einem Treffen in Berlin.

Vor eineinhalb Jahren hat die Ärztin das Netzwerk "Doctors For Choice Germany" mitbegründet, um dem zunehmenden Versorgungsengpass entgegenzuwirken. Der Verein ist zugleich eine Plattform für gemeinsame gesellschaftspolitische Forderungen. "Mit Schwangerschaftsabbrüchen verdient man sich keine Lorbeeren und begibt sich auf juristisch schwieriges Terrain. Wir werden häufig als Aktivistinnen abgestempelt," so Baier. Manchmal blickt sie sehnsüchtig in Länder wie Schweden, Großbritannien oder Frankreich. Dort ist der Eingriff längst kein ideologisch behaftetes Tabu mehr, sondern eine medizinische Angelegenheit.

Paragraf 218 macht Ärzte angreifbar. Sie werden angezeigt und als Kindermörder beschimpft; sie finden zerstückelte Babypuppen vor ihrer Haustür und Morddrohungen in der Post. In vielen Regionen Deutschlands müssen sie ein extrem dickes Fell haben.

"Wenn sie es sich anders überlegen, erzähle ich ihnen, wo man einen schönen Kinderwagen bekommt"

Friedrich Stapf, 75, ist das egal. Seit 40 Jahren führt er Schwangerschaftsabbrüche durch. Ebenso lange wehrt er sich vehement gegen Politiker, Kirchenleute oder Vertreter der eigenen Zunft, die meinen, Abtreibung sei Schmuddelkram, den man, wenn überhaupt, nur so erledige: heimlich und mit einer ordentlichen Portion Schuldgefühl für die Frauen.

Franziska Löns, 28, Sozialwissenschaftlerin  Die Entscheidung war nicht leicht. Nicht wegen moralischer Bedenken, sondern weil anfangs kein eindeutiges Gefühl da war. Mir war es wichtig, unvoreingenommen in alle Richtungen zu denken und die Möglichkeiten emotional durchzugehen. Ich empfinde es als riesiges Glück, dass ich mich in einem recht sicheren Rahmen entscheiden konnte. Viele Schwangere haben diese Möglichkeit nicht. Die deutsche Gesetzgebung sagt: "Wir wissen zwar, dass Menschen abtreiben, aber wir machen es euch möglichst schwer." Das ist frauenverachtend.
Franziska Löns, 28, Sozialwissenschaftlerin
Die Entscheidung war nicht leicht. Nicht wegen moralischer Bedenken, sondern weil anfangs kein eindeutiges Gefühl da war. Mir war es wichtig, unvoreingenommen in alle Richtungen zu denken und die Möglichkeiten emotional durchzugehen. Ich empfinde es als riesiges Glück, dass ich mich in einem recht sicheren Rahmen entscheiden konnte. Viele Schwangere haben diese Möglichkeit nicht. Die deutsche Gesetzgebung sagt: "Wir wissen zwar, dass Menschen abtreiben, aber wir machen es euch möglichst schwer." Das ist frauenverachtend.
© Carolin Windel

Stapf könnte längst im Ruhestand sein, doch er findet keinen Nachfolger. Darum arbeitet er weiter an drei Tagen die Woche. Fast ein Drittel aller Schwangerschaftsabbrüche Bayerns werden in seiner Klinik am Stadtrand von München durchgeführt; etwa 3.000 pro Jahr.

"Manche Patientinnen kommen von weit her und glauben, sie betreten hier die Vorhölle", sagt Stapf. Er trägt ein Hawaiihemd mit grünen Blättern. Als er beim Vorgespräch merkt, wie angespannt die Frau, ist, die ihm gegenübersitzt, sagt er zu ihr: "Dahinten in der Ecke ist der Angsthaufen. Da können Sie alle Sorgen draufwerfen."

Er nimmt einen Kugelschreiber, zeichnet eine Gebärmutter auf den Zettel und erklärt Schritt für Schritt, wie bei dem Eingriff das Schwangerschaftsgewebe abgesaugt wird. Danach überreicht er der Patientin eine Tablette mit 200 Milligramm Mifepriston; einem Hormon, das eine Fehlgeburt schon einleitet und den Abbruch am folgenden Tag einfacher und sicherer macht. "Wenn Sie es sich anders überlegen, geben Sie mir die Tablette einfach zurück", sagt Stapf. "Dann bekommen Sie Ihr Geld wieder, und ich erzähle Ihnen, wo man in München einen schönen Kinderwagen bekommt."

Die OP findet bei ihm unter Vollnarkose statt und dauert kaum eine Viertelstunde. An diesem Freitag sind es 13 Frauen, die den Eingriff bereits hinter sich haben und im Aufwachraum bei Butterkeksen und Kaffee langsam zu sich kommen. 13 Geschichten, 13 Entscheidungen. Eine 20-Jährige, die gerade ihr Studium begonnen hat. Eine 37-jährige Mutter von vier Kindern. Eine 30-Jährige, die einen neuen Job anfängt. Eine 28-Jährige, die keine Kinder möchte. Alle haben eine Begleitperson dabei, die meisten ihren Partner.

Je liberaler die Gesetzgebung, desto weniger Abtreibungen

Bei der emotional aufgeladenen "Abtreibungsdebatte" geht einiges durcheinander. Fangen wir mal mit den Wörtern an: Es gibt "Abtreibungsgegner". Sie sind grundsätzlich gegen Schwangerschaftsabbrüche. Manche von ihnen aus religiösen Gründen – andere aber auch aus reinem Frauenhass. Ihre Gegenspieler sind deswegen jedoch keine "Abtreibungsbefürworter". Niemand fordert "mehr Abbrüche" oder "weniger Babys". Es geht um das Recht auf selbstbestimmte Familienplanung.

Die Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche ist in Deutschland vergleichsweise niedrig. Seit etwa fünf Jahren liegt sie konstant bei 100.000 Abtreibungen pro Jahr. Die Mehrzahl der Frauen, rund 60 Prozent, sind Mütter. Fast alle, 96 Prozent, haben ihre Schwangerschaft nach der Beratungsregel aus persönlichen Gründen beendet. Abtreibungen gehören wie Geburten zum Leben von Frauen. Von allen Frauen, überall auf der Welt, immer schon. Es gibt kein "Pro" oder "Kontra". Es gibt nur die Frage, ob man Frauen kriminalisieren will oder nicht.

Als Medizinstudent habe er es noch selbst erlebt, wie Frauen nach illegalen Abtreibungen gestorben seien, sagt Friedrich Stapf. Manche tranken auch Seifenlauge, in der Hoffnung, einen Abort auslösen zu können. Seither kämpft er für die legale und professionelle Durchführung des Eingriffs: "Wenn die Strafbarkeit endlich entfiele, würde das auch in Deutschland keinen Abtreibungsboom auslösen. Null."

Dass er recht hat, belegen Studien seit Jahrzehnten: je liberaler die Gesetzgebung und der Zugang zu medizinischer Versorgung, desto weniger Schwangerschaftsabbrüche. Das aus unserer Sicht wohl deutlichste Beispiel ist Kanada: Vor 30 Jahren wurden dort sämtliche Regeln zu Abtreibungen abgeschafft. Eine damals weltweit einzigartige Entscheidung, die bedeutet: Abbrüche werden nicht anders behandelt als Knie-OPs oder andere medizinische Eingriffe. Die Frau geht zum Arzt und bespricht es mit ihm. Theoretisch ist ihr das zu jedem Zeitpunkt erlaubt. Tatsächlich kommt es aber nicht vor, dass Frauen es sich im achten Monat plötzlich noch anders überlegen. Auch in Kanada werden 90 Prozent aller Abbrüche innerhalb der ersten zwölf Wochen durchgeführt. Auch beim Wegfall sämtlicher Fristen kommt es außer im Fall einer medizinischen Indikation nicht zu Spätabtreibungen.

Natürlich ist auch liberalen Ländern das ungeborene Leben nicht egal. Die Frage ist nur, wie ein Staat vorgeht, um seiner Schutzpflicht nachzukommen: für oder gegen die Frauen? Aus wissenschaftlicher Perspektive ist die Antwort eindeutig: Verbote verhindern keine Abbrüche. Sie erhöhen nur das gesundheitliche Risiko. "Trust women" – "Vertraut den Frauen" ist keine feministische Parole, sondern ein Konzept, das erwiesenermaßen zu besseren Ergebnissen führt.

Mediziner*innen durften nicht über Abtreibungen informieren

"Jeder möchte, dass Babys auf die Welt kommen, da gibt es überhaupt keine Diskussion", sagt Kristina Hänel. "Aber man kann doch die Realität nicht einfach ausblenden. Ich bin ja auch keine Herzinfarkt-Befürworterin, nur weil ich beim Rettungsdienst arbeite." Man merkt es ihr nicht unbedingt an, aber auch die 64-jährige Ärztin aus Gießen ist eine Kriminelle. Ihr Vergehen: Verstoß gegen § 219a, "Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft".

Kristina Hänel, 64, Ärztin   Ich darf auf der Homepage meiner Praxis nicht über Methoden oder Komplikationen von Abbrüchen aufklären. Das ist absurd und unwissenschaftlich. Mit Verboten verhindert man keine einzige Abtreibung – man gefährdet die Gesundheit der Frauen.
Kristina Hänel, 64, Ärztin
Ich darf auf der Homepage meiner Praxis nicht über Methoden oder Komplikationen von Abbrüchen aufklären. Das ist absurd und unwissenschaftlich. Mit Verboten verhindert man keine einzige Abtreibung – man gefährdet die Gesundheit der Frauen.
© Carolin Windel

Kristina Hänel hat keine Abtreibungen zum Schnäppchenpreis offeriert. Diese Art von Werbung ist Ärzten in Deutschland ohnehin untersagt. Schwangerschaftsabbrüche gehören zu den häufigsten gynäkologischen Eingriffen – doch bis vor zwei Jahren durften Mediziner nicht darüber informieren, dass sie welche vornehmen. Kristina Hänel tat es trotzdem. Auf der Homepage ihrer Praxis. Sie wurde mehrfach angezeigt und verurteilt.

Nachdem ihr Fall international Aufsehen erregt hatte und sogar die "New York Times" Reporter losschickte, um sich dieses seltsame "German law" genauer anzusehen, beschloss die Politik Anfang 2019 rasch eine Reform: Ärzte dürfen den Eingriff jetzt öffentlich benennen. Aber sie dürfen nicht über Details und Methoden aufklären. Der Satz: "Auch ein medikamentöser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch in geschützter Atmosphäre gehört zu unseren Leistungen" ist in Deutschland illegal. Die Berliner Ärztin Bettina Gaber wurde wegen dieser Formulierung im Juni 2019 verurteilt. Gaber und Hänel haben inzwischen Verfassungsbeschwerden eingereicht; eine Entscheidung gibt es noch nicht.

Kristina Hänel und ihre Kolleginnen und Kollegen kämpfen nicht gegen das Gesetz, weil sie sich so gern streiten – sondern weil sie seit Jahren erleben, dass ungewollt Schwangere oft regelrecht um Hilfe betteln müssen. "Die Frauen werden durch ein gefährliches Nadelöhr geschickt", so Hänel. "Dadurch wird der Eingriff unnötig nach hinten verschoben."

Etliche Ärzt*innen durchtelefonieren und beschimpfen lassen

Wie gut, schlecht und vor allem zügig das vorgeschriebene Prozedere abläuft, hängt von vielen Faktoren ab: Wer in Hamburg oder Berlin wohnt, hat wenig Probleme. In Passau hat der Stadtrat beschlossen, Abtreibungen im städtischen Klinikum zu untersagen. Auf dem Land sieht’s insgesamt eher schlecht aus, egal ob katholisch oder nicht. In den vergangenen zehn Jahren ist die Anzahl entsprechender Kliniken und Praxen um über 40 Prozent zurückgegangen. Das merkt man auch in den Niederlanden: Wie früher fahren Frauen aus Deutschland wieder "nach Holland".

Carolin C., 46, Dozentin  Ich hatte schon zwei achtjährige Jungs. Finanziell wäre es für mich und meinen Mann mit drei Kindern eng geworden. Emotional ist es mir nicht leichtgefallen – es war eine Vernunftentscheidung, aber eine klare. Ich halte einen Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Woche ethisch für vertretbar und wünsche mir, dass er für jede Frau kostenfrei möglich ist. Gleichzeitig finde ich die Beratungspflicht wichtig, für den Fall, dass eine Frau unsicher ist, was sie tun soll. Die Entscheidung für ein Kind prägt das ganze Leben und sollte daher von jeder Frau frei getroffen werden können!
Carolin C., 46, Dozentin
Ich hatte schon zwei achtjährige Jungs. Finanziell wäre es für mich und meinen Mann mit drei Kindern eng geworden. Emotional ist es mir nicht leichtgefallen – es war eine Vernunftentscheidung, aber eine klare. Ich halte einen Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Woche ethisch für vertretbar und wünsche mir, dass er für jede Frau kostenfrei möglich ist. Gleichzeitig finde ich die Beratungspflicht wichtig, für den Fall, dass eine Frau unsicher ist, was sie tun soll. Die Entscheidung für ein Kind prägt das ganze Leben und sollte daher von jeder Frau frei getroffen werden können!
© Carolin Windel

Seitdem Kristina Hänel ihren Rechtsstreit öffentlich gemacht hat, kommen immer mehr Frauen zu ihr, die es woanders nicht schaffen. Sie berichtet von Patientinnen, die zehn Ärzte durchtelefoniert haben und sich beschimpfen lassen mussten. Von einer jungen Frau, die über einen dubiosen Verein im Internet falsche Informationen zur Berechnung ihrer Schwangerschaftswochen bekam. Von Medizinern, die sagen: "Beratungsschein? Brauch ich nicht. Geben Sie mir einfach 1.000 Euro."

Nicht die Ärzte stehen dem Schutz des ungeborenen Lebens im Weg – sondern Notlagen wie diese. Je länger die Anfahrt, je zahlreicher die zu überwindenden Hindernisse, desto geringer die Wahrscheinlichkeit, dass Frauen ihre Entscheidungen wirklich frei und unbeeinflusst treffen.

Vor 25 Jahren ist man in Deutschland zu dem Ergebnis gekommen, dass der Staat ungeborenes Leben nach wie vor am besten mit strafrechtlichen Mitteln schützt. Ob das gelingt, war immer schon fraglich. Heute sind die negativen Folgen dieser Regelung unübersehbar. In vielen Bereichen hat das Recht auf Selbstbestimmung in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen – es sei denn, man ist ungewollt schwanger. Der Paragraf 218 ging schon immer an der Lebensrealität von Frauen vorbei. Gesetze sind auch gesellschaftliche Vereinbarungen.

Man kann sie jederzeit ändern.

*Aus Angst vor Nachteilen zeigen sich diese Frauen nur anonym.

Andrea Ritter und Fotografin Carolin Windel haben großartige Frauen kennengelernt. Vielen Dank an euch alle! Mitarbeit: Amelie Graen, Claudia Minner, Leonie Scheuble, Isabel Stettin. Die ungekürzten Protokolle der Protagonistinnen finden Sie hier

Erschienen in stern 23/2021

Mehr zum Thema

Newsticker

VG-Wort Pixel