Anzeige

Abgabefrist 2023 naht Wer muss eine Steuererklärung abgeben – und bis wann?

Die Steuererklärung für 2022 ist für viele bald fällig.
Die Steuererklärung für 2022 ist für viele bald fällig.
© Getty Images
Die Abgabefrist der Steuererklärung für das Jahr 2022 naht. Wer sich sputen muss, wer länger Zeit hat – und was in diesem Jahr neu ist.

Inhaltsverzeichnis

Es ist wieder so weit: Wer sich bisher um die Steuererklärung für das Jahr 2022 gedrückt hat, muss sich so langsam um das Thema kümmern. Im Normalfall muss die Steuererklärung bis zum 2. Oktober 2023 beim Finanzamt eingegangen sein. Das gilt allerdings nicht für jeden. Die wichtigsten Infos zur Abgabe der Steuererklärung im Überblick.

Bis wann muss ich die Steuererklärung abgeben?

Wer seine Steuererklärung selbst macht, für den endet die Frist zur Abgabe in diesem Jahr eigentlich Ende September. Da dieses aber auf ein Wochenende fällt, muss die Erklärung für das Jahr 2022 erst am folgenden Montag, den 2. Oktober 2023, beim Finanzamt liegen. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein zu Rate zieht, hat länger Zeit, bis 31. Juli 2024. Diese beiden Daten gelten für alle, die zur Abgabe verpflichtet sind (siehe unten).

Wer nicht der Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung unterliegt, hat für eine freiwillige Erklärung nach Ablauf des Steuerjahres vier Jahre Zeit dafür. Die freiwillige Steuererklärung für 2022 muss demnach spätestens am 31. Dezember 2026 beim Finanzamt vorliegen.

Übrigens: Wer die Steuererklärung für das Jahr 2021 noch nicht abgegeben hat, obwohl er verpflichtet ist, kann dies mit Hilfe eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins noch bis 31. August 2023 tun (die Pflicht zur eigenständigen Abgabe endete Ende Oktober 2022). Die freiwillige Abgabe für 2021 ist bis Ende 2025 möglich. 

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Längst nicht jeder muss eine Einkommensteuer-Steuererklärung abgeben. Der Staat besteht darauf nur bei Personengruppen, bei denen er vermutet, dass sie eventuell noch Steuern nachzahlen müssen. Selbstständige und Gewerbetreibende gehören praktisch immer dazu. Rentnerinnen und Rentner mit steuer­pflichtigen Einkünften von mehr als 10.347 Euro müssen sie auch abgeben (wobei nur ein Teil der Rente steuerpflichtig ist). Viele normale Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, bei denen die Steuer automatisch vom Bruttolohn abgezogen wird, sind nicht verpflichtet. Eine Steuerpflicht gilt aber unter anderem auch

  • bei steuerpflichtigen Nebeneinkünften von mehr als 410 Euro
  • wenn man Lohnersatzleistungen (wie Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld I, Elterngeld, Krankengeld) von mehr als 410 Euro erhalten hat
  • wenn Freibeträge eingetragen sind
  • bei Lohnsteuerklasse VI
  • bei Zusammenveranlagung von Paaren, die nicht beide in Steuerklasse IV ohne Faktor sind

Verpflichtend wird die Abgabe auch dann, wenn das Finanzamt per Brief dazu auffordert, eine Steuererklärung abzugeben. Das kann passieren, wenn die Steuerbehörde durch eine automatische Mitteilung Kenntnis von Kapital-Einkünften, Erbschaften oder ähnlichem erlangt hat.

Wer nicht verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, kann dies freiwillig tun. Das kann sich lohnen, denn die meisten Steuererklärungen führen zu einer Steuererstattung. Laut den aktuellsten Zahlen des Statistischen Bundesamts für das Steuerjahr 2019 erhielten Steuerpflichtige im Schnitt 1095 Euro vom Finanzamt zurück. 

Wie gebe ich die Steuererklärung ab?

Die Abgabe der Steuererklärung in Papierform ist nach wie vor möglich. Der Standardweg ist für viele aber mittlerweile der elektronische über Elster. Im Onlineportal der Finanzverwaltung lassen sich die Formulare direkt digital ausfüllen und versenden. Man muss sich dafür bei Elster registrieren, was mehrere Tage dauern kann, da die Zugangsdaten per Post zugeschickt werden.

Elster ist kostenlos, bietet aber nicht so viele Hilfen und Tipps wie eine Steuersoftware. Die kosten auch nicht die Welt, können aber helfen, Zeit und Geld zu sparen. Das Verbraucherportal Finanztip empfiehlt Wiso Steuer 2023, die Steuersparerklärung 2023 oder Tax 2023. Steuerprogramme verschicken die Erklärung am Ende ebenfalls via Elster (den Elster-Zugang braucht man also auch hier). Wer noch mehr Hilfe benötigt, kann die Dienste eines Lohnsteuerhilfevereins oder Steuerberaters in Anspruch nehmen.

Was ist neu bei der Steuererklärung? 

Für das Steuerjahr 2022 wurden einige Freibeträge, Pauschalen und Höchstbeträge angepasst. So stieg etwa der Grundfreibetrag, ab dem überhaupt Steuern fällig werden, für einen Single um 603 Euro auf 10.347 Euro (bei Paaren gilt das Doppelte). Dies berücksichtigen die Finanzämter automatisch. Auch die Werbungskostenpauschale, die das Finanzamt für jeden Arbeitnehmer ansetzt, wurde von 1000 auf 1200 Euro erhöht. Wer höhere beruflich veranlasste Kosten (für Arbeitswege, Homeoffice, Arbeitsmittel, Fortbildungen etc.) hatte, kann seine Steuerlast noch weiter senken. Dafür relevant: Für Pendler gilt ab dem 21. Kilometer eine höhere Entfernungspauschale von 38 Cent (zuvor 35 Cent). Die Homeoffice-Pauschale beträgt wie im Vorjahr 5 Euro pro Tag und ist bei 600 Euro gedeckelt, höhere Werte gelten erst ab dem Kalenderjahr 2023.

Eine Besonderheit im Jahr 2022 war die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro für Arbeitnehmer, die aber wie das Bruttogehalt bei Auszahlung im September automatisch versteuert wurde. Erfreulich für manchen Eigenheimbesitzer: Kleine Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowatt Peak-Leistung sind rückwirkend ab 1.1.2022 von der Einkommensteuer befreit und müssen nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden. Was sich für das laufende Steuerjahr 2023 (Abgabe 2024) ändert, lesen Sie hier.

Mehr zum Thema

Newsticker

VG-Wort Pixel