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Privatrechtliche Übung FS2024 Fall 2 Keime und Ansprüche
Kurs: Privatrecht Übungen
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Universität: Universität Bern
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Privatrechtliche Übung FS2024
Fall 2: "Keime und Ansprüche"
3 schadensposten:
wertverlust ludwig
verlust sammenmaterial
tierärztliche kosten für versuchte rettung
nur vertragliche ansprüche (nicht 41 ff)
gültiger vertrag? ja, konsens, keine willensmängel etc.
welche vertragsform (qualifizieren)? auftrag 394,1
in unabhängiger selbstständigen position dienstleistungen verrichten
tiermedizinischer behandlungsvertrag: sorgfältiges tätigwerden im hinblick auf erfolg aber
schuldet keinen erfolg - kann nicht versprochen werden
kein subordinationsverhältnis also kein arbeitsvertrag
und handlung dient der genesung also kein werkvertrag (bei hufschmied schon näher an
werk)
haftung der beauftragen? geregelt in 398,2 i.v.m 97,1
haftet für getreue und sorgfältige ausführung des übertragenen geschäfts
beauftragte nimmt behandlung nicht selbst vor - sondern dritten
unterauftrag/substitution 399?
beauftragte überträgt pflichten aus auftragsverhältnis an substitutin - schliesst mit
dieser einen weiteren vertrag ab (gesamthaft 2 verträge)
oder hilfspersonenhaftung 101,1?
beaufträgte besorgt sich hilfe aber überträgt keine pflichten, kein weiterer vertrag,
beauftragte bleibt in verantwortung
wäre eine substitution überhaupt zulässig?
in praxis bildet die ausnahme häufig die regel
substitution kommt oft vor
es wird schnell von einigung ausgenangen
zb wenn bei kenntnisnahme nicht reklamikert wird
oder gerade im medizinischen bereich nimmt man auch schnell eine nötigung/notwendigkeit
an
(dass an fachperson weitergegeben wird)
übungsgemäss auch oft in dieser branche
(sehr anstrengend und aufwändig, meistens zu zweit)
weitergabe der pflichten in weiterem vertrag ist grundsätzlich unzulässig, da es oft auf
persönlichkeit ankommt im auftragsrecht.
398,3 ausnahme: einverständnis, notwendigkeit, übungsgemäss zulässig
in casu kann von zulässiger substitution ausgegangen werden
99,2 die beauftragte schuldet nur schadensersatz bei unsorgfältiger auswahl/instruktion
kann sich leicht exkulpieren
wenn man hilfsperson annimmt, viel strengere haftung
indizien die für hilfsperson sprechen:
person die handelt, führt untergeordnete aufgaben aus
zb blutabnahme beim arzt/ bei der ärztin
ist in arbeitsorganisation eingebunden (unterstützt oder ist alleine tätig)
es geht bloss darum, das geschäftsvolumen zu vergrössern