Bundesversorgungsgesetz

Du stehst vor der Herausforderung, das Bundesversorgungsgesetz zu verstehen? Hier wirst du alles Wichtige darüber erfahren. Dieser Artikel führt detailliert in den Kerninhalt des Bundesversorgungsgesetzes ein, erläutert die Zuständigkeiten und Bezüge, die darunter fallen und bietet dir anschauliche Beispiele zur praktischen Anwendung des Gesetzes. Du erhältst somit ein umfangreiches Wissen über dieses spezielle Gebiet der Rechtskunde. Jetzt starte in einen erfolgreichen Lernprozess!

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Bundesversorgungsgesetz

Bundesversorgungsgesetz

Du stehst vor der Herausforderung, das Bundesversorgungsgesetz zu verstehen? Hier wirst du alles Wichtige darüber erfahren. Dieser Artikel führt detailliert in den Kerninhalt des Bundesversorgungsgesetzes ein, erläutert die Zuständigkeiten und Bezüge, die darunter fallen und bietet dir anschauliche Beispiele zur praktischen Anwendung des Gesetzes. Du erhältst somit ein umfangreiches Wissen über dieses spezielle Gebiet der Rechtskunde. Jetzt starte in einen erfolgreichen Lernprozess!

Einführung ins Bundesversorgungsgesetz

Im Bereich des deutschen Rechts ist das Bundesversorgungsgesetz (BVG) ein essenzielles Gesetz. Gerade wenn es um die Versorgung und Betreuung von Kriegsteilnehmern und -opfern oder deren Hinterbliebenen geht, ist dieses Gesetz unabdingbar. Leider besteht häufig Unklarheit darüber, was genau das Bundesversorgungsgesetz ist und welche Belange es regelt. In diesem Artikel möchten wir das ändern und Licht ins Dunkel bringen.

Das Bundesversorgungsgesetz ist ein bundesdeutsches Gesetz, das die Versorgung für Opfer des Krieges und ihre Hinterbliebenen regelt. Es trat am 1. Januar 1950 in Kraft und hat seitdem zahlreiche Änderungen erfahren. Das BVG ist gleichermaßen auf Zivilpersonen und Soldaten anwendbar, sofern sie durch einen Kriegsschaden gesundheitlich beeinträchtigt wurden.

Bundesversorgungsgesetz: Einfach erklärt

Das Bundesversorgungsgesetz ist dafür zuständig, dass Personen, die durch kriegerische oder militärische Maßnahmen gesundheitlich beeinträchtigt wurden, eine ausreichende Versorgung und Betreuung erhalten. Darüber hinaus umfasst das Gesetz auch die Versorgung von Hinterbliebenen. Um die konkreten Leistungen zu verstehen, die das Bundesversorgungsgesetz vorsieht, ist es nützlich, sich die folgenden Punkte anzusehen:
  • Versorgung bei Kriegsbeschädigung
  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • Rentenleistungen
  • Hinterbliebenenversorgung
Dies ist allerdings nur eine grobe Übersicht über die im Gesetz verankerten Leistungen. Je nach Einzelfall und individueller Situation kann es zusätzliche Leistungen geben.

Für eine Vertiefung des Bundesversorgungsgesetzes kann es sich empfehlen, das Gesetz selbst oder einschlägige Kommentare und Interpretationen heranzuziehen. Das Bundesversorgungsgesetz besteht aus 12 Teilen, die in 105 Paragraphen aufgeteilt sind. Jeder Paragraph behandelt unterschiedliche Sachverhalte, die im Falle einer Kriegsbeschädigung relevant sein können.

Definition: Bundesversorgungsgesetz

Aber was genau ist nun das Bundesversorgungsgesetz? In seiner Essenz ist das BVG ein Gesetz, das die Versorgung für Opfer des Krieges und ihre Hinterbliebenen regelt. Zu den Leistungen, die das BVG regelt, gehören unter anderem:

Das Bundesversorgungsgesetz (BVG) ist ein Gesetz das die Folgen von Gesundheitsschäden, die infolge einer Wehrdienstbeschädigung oder Kriegsopfern entstanden sind, mildern oder beseitigen soll. Zu den Leistungen des BVG zählen unter anderem Pflegeleistungen, Rentenleistungen und Kriegsopferfürsorge.

Im Anwendungsbereich des Bundesversorgungsgesetzes ist es wichtig, genau hinzuschauen. Nicht jede Person, die durch kriegerische Auseinandersetzungen gesundheitlich beeinträchtigt wurde, hat automatisch Anspruch auf Leistungen nach dem BVG. Sofern du dich weitergehend mit dem Bundesversorgungsgesetz beschäftigen möchtest, sind insbesondere die Bestimmungen über die Anerkennung als Kriegsbeschädigter und die daraus resultierenden Leistungen relevant.

Stell dir vor, du bist ein Veteran des Zweiten Weltkriegs und hast während deines Einsatzes eine schwere Verletzung erlitten, die dich bis heute beeinträchtigt. Aufgrund dieser Verletzung hast du Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz. Bei der Beantragung dieser Leistungen treten allerdings Schwierigkeiten auf, da nicht klar ist, ob deine Verletzung tatsächlich auf deinen Kriegseinsatz zurückzuführen ist. In solch einem Fall würdest du gegebenenfalls Rechtsbeistand benötigen, um deine Ansprüche durchzusetzen. Im Zusammenhang mit dem Bundesversorgungsgesetz können viele solche und ähnliche Fälle auftreten.

Zuständigkeit nach dem Bundesversorgungsgesetz

In der Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes spielt die Zuständigkeit eine entscheidend bedeutende Rolle. Hierbei geht es primär darum, welche Stellen und Behörden in der deutschen Verwaltung zentral für die Umsetzung und Gewährung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz verantwortlich sind.

Bundesversorgungsgesetz Zuständigkeit: Details und Fakten

Genauer betrachtet sind verschiedene Ebenen und Instanzen zuständig, wenn es um das Bundesversorgungsgesetz geht. Zunächst einmal ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) das Hauptministerium, das für das Bundesversorgungsgesetz zuständig ist. Es hat die Verantwortung übergeordnet für die Gesetzgebung und Kontrolle sowie die Disposition über die Ressourcen, die im Rahmen des BVG zur Verfügung gestellt werden.

In der täglichen Verwaltungspraxis sind jedoch besonders die Sozialämter vor Ort in den Kommunen zentral. Sie sind es, die in den meisten Fällen die Anträge auf Leistungen nach dem BVG entgegennehmen und bearbeiten. Dabei arbeiten sie in enger Abstimmung mit dem Landesversorgungsamt zusammen.

Darüber hinaus gibt es weitere Institutionen, die im Prozess nach dem Bundesversorgungsgesetz involviert sind. Dazu zählen:
  • Die Rentenversicherungsträger
  • Die Agentur für Arbeit
  • Die Krankenkassen
Diese sind vor allem dann zuständig, wenn entsprechende Leistungen beantragt werden, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen. Sie prüfen die Anträge und entscheiden über die Gewährung der beantragten Leistungen.

Aus rechtlicher Sicht ist es wichtig zu bemerken, dass die Entscheidungen der Sozialämter und anderer beteiligter Behörden gerichtlich überprüfbar sind. Falls du also einmal in die Situation kommen solltest, dass du mit einer Entscheidung nicht einverstanden bist, kannst du dagegen vor dem Sozialgericht klagen.

An wen wendet man sich: Bundesversorgungsgesetz Zuständigkeit

Wenn du Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz beantragen möchtest, wendest du dich in erster Linie an das Sozialamt deiner Stadt oder Gemeinde. Hierbei ist es hilfreich, sich vorab zu informieren und die notwendigen Unterlagen zusammenzustellen. In der Regel benötigst du folgende Dokumente:
  • Nachweis über die Kriegsbeschädigung
  • Ärztliche Bescheinigungen über den gesundheitlichen Zustand
  • Eventuell Unterlagen über den Einkommens- und Vermögensstatus
Erwähnenswert ist, dass der Antrag auf Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz kostenlos ist. Sollte dein Antrag allerdings abgelehnt werden und du möchtest dagegen vorgehen, könnten Kosten für einen Rechtsbeistand entstehen. Es ist daher empfehlenswert, sich bei Unklarheiten oder Problemen an einen Fachanwalt für Sozialrecht zu wenden. Auch wenn du dich an das Sozialamt wendest, bist du nicht auf dich allein gestellt. Das Personal des Sozialamtes ist dazu angehalten, dir beratend zur Seite zu stehen und dich durch das Prozess zu führen. Daher zögere nicht, nach Hilfe zu fragen und nutze die Unterstützung, die dir angeboten wird.

Angenommen, du bist ein ehemaliger Soldat und hast während eines Einsatzes eine Verletzung erlitten, die dich dauerhaft beeinträchtigt. Du hast lange gezögert, Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz zu beantragen, entscheidest dich aber nun doch dazu. Du sammelst alle notwendigen Unterlagen und wendest dich an das Sozialamt in deiner Stadt. Dort wird dir mitgeteilt, dass dein Fall an das Landesversorgungsamt weitergeleitet wird - eine Behörde, von der du bisher noch nie gehört hast. Du fühlst dich etwas überfordert und unsicher. Doch das Sozialamt beruhigt dich und erklärt dir, dass dies ein normaler Schritt im Prozess ist und sie dich bei allen weiteren Schritten unterstützen werden.

Die Bezüge nach dem Bundesversorgungsgesetz

Im Rahmen des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) werden verschiedene Bezüge geregelt und zugewiesen. Diese dienen dazu, Personen, die durch kriegerische Maßnahmen gesundheitlich beeinträchtigt wurden, eine ausreichende Versorgung und Betreuung zu gewährleisten. Ein tieferes Verständnis dieser Bezüge und ihrer Regulierung ist entscheidend, um die Auswirkungen und Vorteile des BVG vollumfänglich zu begreifen.

Verstehen der Bezüge: Bundesversorgungsgesetz

Ein zentrales Element des Bundesversorgungsgesetzes sind die finanziellen Bezüge. Sie sind ein zentraler Baustein der gesetzlichen Versorgung und dienen dazu, den Lebensunterhalt der Betroffenen sicherzustellen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen auszugleichen. Im Rahmen des BVG existieren verschiedene Arten von Bezügen:
  • Grundrente
  • Ausgleichsrente
  • Berufsschadensausgleich
  • Waisenrente
  • Witwen- und Witwerrente
Grundlegend sind die Höhen der einzelnen Renten an den Grad der Schädigung gekoppelt, welcher mittels einer GdB (Grad der Behinderung) Skala ermittelt wird.

Die Grundrente ist eine monatliche Zahlung, deren Höhe in erster Linie von deinem Grad der Schädigung bzw. Behinderung abhängt. Der GdB wird auf einer Skala von 0 bis 100 festgelegt. Je höher der GdB, desto höher auch die Grundrente.

Taucht die Frage auf, wie diese Skala konkret aussieht und welche Bezüge bei welchem Grad der Behinderung vorgesehen sind, kann folgende Tabelle Aufschluss bringen:
GdB Grundrente in Euro
25 - 30 149,12 - 178,56
40 - 45 316,62 - 386,16
50 - 55 553,16 - 686,92
60 - 65 839,34 - 1.009,32
70 - 75 1.059,91 - 1.195,77
80 - 85 1.381,59 - 1.557,96
90 - 95 1.714,02 - 1.909,48
100 2.406,45
Zusätzlich gibt es noch die Ausgleichsrente, Berufsschadensausgleich, Waisenrente, Witwen- und Witwerrente. Diese sind an spezifische Konditionen gekoppelt und werden je nach individueller Situation zugeteilt.

Bezügeregulierungen im Bundesversorgungsgesetz

Die Bezüge gemäß Bundesversorgungsgesetz sind strikt geregelt, um sicherzustellen, dass jeder Berechtigte genau die Hilfen bekommt, die er benötigt und auf die er Anspruch hat. Nach Schädigung und Anerkennung durch das zuständige Amt, werden die verschiedenen Rentenarten je nach individueller Situation und Bedürfnis zugesprochen.

Die Ausgleichsrente beispielsweise wird zusätzlich zur Grundrente gewährt, wenn ein bestimmter Grad der Behinderung erreicht ist. Sie dient dazu, einen finanziellen Ausgleich zu schaffen, falls die Folgen der Kriegsbeschädigung einen normalen beruflichen Werdegang verhindert haben.

Weiterhin wird im Rahmen des BVG die Witwen- und Witwerrente für Ehepartner und Lebenspartner gewährt sowie die Waisenrente für Kinder verstorbener Kriegsopfer und Soldaten. Es ist wichtig zu betonen, dass die Basis für alle Bezüge die Kriegsbeschädigung oder der Wehrdienstschaden ist. Nur wenn diese anerkannt sind, können Leistungen gemäß Bundesversorgungsgesetz geltend gemacht werden. Abschließend ist es von zentraler Bedeutung, sich nach Feststellung der Kriegsbeschädigung oder des Wehrdienstschadens an die zuständigen Institutionen zu wenden und den Antrag auf die entsprechenden Bezüge zu stellen. Mitunter kann es sinnvoll sein, einen Anwalt oder eine Beratungsstelle zu Rate zu ziehen, um Unterstützung im Antragsprozess zu erhalten.

Stell dir vor, du bist ein Soldat, der während des Afghanistaneinsatzes eine schwere Verletzung erlitten hat. Dein GdB beträgt 70. Nach deiner Rückkehr nach Deutschland stellst du einen Antrag auf Grundrente. Gemäß der GdB-Tabelle steht dir eine monatliche Rente von mindestens 1.559,91 Euro zu. Darüber hinaus hast du möglicherweise auch Anspruch auf einen Berufsschadensausgleich, da du aufgrund deiner Gesundheitsschäden nicht mehr in deinem Beruf arbeiten kannst.

Bundesversorgungsgesetz: Anwendung und Beispiele

Ein tieferes Verständnis des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) kann am besten durch praxisnahe Beispiele und Anwendungsbeschreibungen erlangt werden. Hierbei ist die Bandbreite von Situationen und Szenarien, in denen das Bundesversorgungsgesetz zum Tragen kommt, äußerst vielfältig. Dies spiegelt die Breite und den Umfang der gesetzlichen Regelungen wider, die zur Sicherstellung der Versorgung von Kriegsopfern und ihren Angehörigen erlassen wurden.

Bundesversorgungsgesetz: Anschauliche Beispiele

Um den Einfluss und die Wirkung des Bundesversorgungsgesetzes besser greifbar zu machen, bieten sich konkrete Beispiele an. In einem ersten Beispiel geht es um einen ehemaligen Soldaten, der während eines Auslandseinsatzes eine schwere Verletzung erlitten hat. Die gesundheitlichen Folgen beeinträchtigen ihn stark in seinem Alltag und er kann seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben. Durch das Bundesversorgungsgesetz hat er Anspruch auf eine Grundrente. Je nach Grad der Schädigung, der durch die Verletzung entstanden ist, wird diese Grundrente berechnet.

Die Grundrente dient dazu, den Lebensunterhalt des Betroffenen zu sichern und ihm ein Leben in Würde zu ermöglichen. Der Grad der Schädigung wird durch einen amtlichen Bescheid festgestellt und dient als Grundlage für die Berechnung der Rentenhöhe.

Ein weiteres Beispiel für eine Leistung nach dem Bundesversorgungsgesetz ist die Witwen- und Witwerrente. Ein Soldat stirbt während eines Einsatzes im Ausland. Seine Frau und seine minderjährigen Kinder sind nun auf sich allein gestellt und haben einen hohen finanziellen Verlust zu verkraften. Durch das Bundesversorgungsgesetz haben die Witwe und die Kinder nun Anspruch auf Unterstützung.

Die Witwe erhält eine Witwenrente und die Kinder erhalten eine Waisenrente. Diese Rentenleistungen sollen den finanziellen Verlust ausgleichen und sicherstellen, dass die Familie weiterhin ihren Lebensunterhalt bestreiten kann.

Praktische Anwendung des Bundesversorgungsgesetz

Im Alltag der Betroffenen spielt die praktische Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes eine große Rolle. Die konkreten Modalitäten der Antragstellung sowie die Berechnung und Auszahlung der Leistungen sind wichtige Aspekte, die den Alltag der Betroffenen maßgeblich beeinflussen. Die beantragte Leistung beispielsweise muss bei der zuständigen Behörde, in der Regel dem Sozialamt der Stadt oder Gemeinde, angemeldet werden. Dort wird der Antrag geprüft und an das zuständige Landesversorgungsamt weitergeleitet. Nach weiterer Prüfung und ggf. anfallenden ärztlichen Untersuchungen wird der Grad der Schädigung festgestellt und die jeweilige Rente berechnet. Es gilt dabei zu beachten, dass bei einer nachträglichen Änderung des Gesundheitszustandes, der Antrag angepasst und erneut eingereicht werden muss. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Zustand sich verbessert oder verschlechtert hat. Am Ende der Antragskette steht immer ein Bescheid. In diesem werden die festgestellte Schädigung, die Art und Höhe der Leistung und die Begründung der Entscheidung festgelegt. Der Bescheid ist ein wichtiger Bestandteil der Dokumentation und sollte daher sorgfältig aufbewahrt werden.

Im Laufe der Zeit können sich der Gesundheitszustand und die Lebensumstände der Betroffenen ändern. Daher ist es wichtig, dass Änderungen der Behörde mitgeteilt werden. Ein Anpassungsantrag kann gestellt werden, wenn sich der Grad der Schädigung verändert. Ein solcher Antrag kann dazu führen, dass die Rentenleistung angepasst wird.

Diese Beispiele und Anweisungen sollen verdeutlichen, wie sich das Bundesversorgungsgesetz auf das tägliche Leben der Betroffenen auswirkt und ihnen hilft, ihre Rechte und Ressourcen zu verstehen und anzuwenden. Je mehr du über das Bundesversorgungsgesetz weißt, desto besser kannst du Leistungen in Anspruch nehmen und eventuellen Problemen vorbeugen. Es empfiehlt sich daher für jeden Betroffenen, sich detailliert mit den Anforderungen und Möglichkeiten des Bundesversorgungsgesetzes vertraut zu machen.

Bundesversorgungsgesetz - Das Wichtigste

  • Bundesversorgungsgesetz: Gesetz zur Versorgung für Opfer des Krieges und deren Hinterbliebenen, umfasst Leistungen wie medizinische Rehabilitation, Rentenleistungen, Hinterbliebenenversorgung
  • Bundesversorgungsgesetz (BVG) Leistungsarten: Versorgung bei Kriegsbeschädigung, Renten wegen Schaden, spezielle finanzielle Leistungen, Pflegeleistungen, Hinterbliebenenrente
  • Bundesversorgungsgesetz Zuständigkeit: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Sozialämter, Landesversorgungsamt, Rentenversicherungsträger, Agentur für Arbeit, Krankenkassen
  • Antragstellung nach BVG: Antrag ist kostenlos, Dokumente wie Nachweis der Kriegsbeschädigung, ärztliche Bescheinigungen über den Gesundheitszustand, Unterlagen über Einkommen und Vermögen notwendig
  • Bezüge nach Bundesversorgungsgesetz: Grundrente, Ausgleichsrente, Berufsschadensausgleich, Waisenrente, Witwen- und Witwerrente, Höhe abhängig vom Grad der Behinderung (GdB)
  • Praktische Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes: Antragstellung bei zuständigen Behörden, Auszahlung der Leistungen, Unterstützung im Antragsprozess z.B. durch Anwalt oder Beratungsstelle

Häufig gestellte Fragen zum Thema Bundesversorgungsgesetz

Das Bundesversorgungsgesetz (BVG) ist ein deutsches Sozialgesetz, das die Entschädigung für Schäden an Gesundheit und Leistungsfähigkeit regelt, die durch den Wehrdienst, Unfälle oder Gewalttaten im öffentlichen Dienst verursacht wurden. Es enthält auch Regelungen zu Renten und anderen Leistungen.

Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten in der Regel Personen, die durch einen Wehrdienstschaden oder einen Schaden im Zuge von Gewalttaten im öffentlichen Dienst gesundheitliche Schäden erlitten haben und dadurch in ihrer Erwerbsfähigkeit gemindert sind.

Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz umfassen im Allgemeinen finanzielle Entschädigungen für Personen, die infolge von Kriegsereignissen oder politischer Haft gesundheitliche Schäden erlitten haben. Dazu zählen Renten, Beihilfen, Heil- und Krankenbehandlung, Rehabilitation und berufliche Förderung.

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Was ist das Bundesversorgungsgesetz?

Das Bundesversorgungsgesetz (BVG) ist ein bundesdeutsches Gesetz, das die Versorgung für Opfer des Krieges und ihre Hinterbliebenen regelt. Es trat am 1. Januar 1950 in Kraft und ist sowohl auf Soldaten als auch auf Zivilpersonen anwendbar, sofern sie durch Kriegsschäden gesundheitlich beeinträchtigt wurden.

Welche Leistungen sind im Bundesversorgungsgesetz enthalten?

Das Bundesversorgungsgesetz umfasst eine Vielzahl von Leistungen, darunter Versorgung bei Kriegsbeschädigung, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Rentenleistungen und Hinterbliebenenversorgung. Zusätzliche Leistungen können je nach individueller Situation bereitgestellt werden.

Wann tritt das Bundesversorgungsgesetz in Kraft und wer hat Anspruch auf Leistungen aus diesem Gesetz?

Das Bundesversorgungsgesetz trat am 1. Januar 1950 in Kraft. Es ist gleichermaßen auf Zivilpersonen und Soldaten anwendbar, sofern sie durch einen Kriegsschaden gesundheitlich beeinträchtigt wurden. Nicht jede Person, die durch kriegerische Auseinandersetzungen gesundheitlich beeinträchtigt wurde, hat automatisch Anspruch auf Leistungen nach dem BVG.

Welche Stellen und Behörden sind vor allem für die Umsetzung und Gewährung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz verantwortlich?

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist übergeordnet für das Bundesversorgungsgesetz zuständig. In der Verwaltungspraxis sind die Sozialämter vor Ort in Zusammenarbeit mit dem Landesversorgungsamt zentral. Weitere relevante Institutionen sind die Rentenversicherungsträger, die Agentur für Arbeit und die Krankenkassen.

Was sind die Auswirkungen von Entscheidungen der Sozialämter und anderer beteiligter Behörden in Bezug auf das Bundesversorgungsgesetz?

Die Entscheidungen der Sozialämter und anderer beteiligter Behörden sind gerichtlich überprüfbar. Falls du mit einer Entscheidung nicht einverstanden bist, kannst du vor dem Sozialgericht klagen.

Wie kannst du Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz beantragen und was sind die notwendigen Unterlagen?

Du wendest dich an das Sozialamt deiner Stadt oder Gemeinde. Die benötigten Unterlagen sind ein Nachweis über die Kriegsbeschädigung, ärztliche Bescheinigungen über den gesundheitlichen Zustand und gegebenenfalls Unterlagen über den Einkommens- und Vermögensstatus.

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