Namensrecht:Familie Meier-Müller muss warten

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Müller-Meier oder Meier-Müller: Doppelnamen aus den beiden Namen der Ehepartner für die gesamte Familie zu wählen, ist in Deutschland bisher nicht möglich. (Foto: Jakob Berr)

Die Reform des Namensrechts verzögert sich. Die Koalition "verschlafe" die Umsetzung, klagt die FDP - und legt einen eigenen Gesetzentwurf vor.

Von Robert Roßmann, Berlin, Berlin

Es gibt im Leben nur wenig, das so persönlich ist wie der eigene Name. Trotzdem sind sowohl der Vor- als auch der Nachname in der Regel fremdbestimmt. Nur in speziellen Fällen sind Änderungen möglich, und auch die nur in einem engen Rahmen - etwa bei einer Hochzeit. In Deutschland ist das Recht vom Grundsatz der Namenskontinuität geprägt. Der Spielraum für Änderungen ist deshalb extrem klein. Dieses Recht passt aber nicht mehr zur Lebenswirklichkeit mit Patchwork- und Regenbogenfamilien. Und es ignoriert die Wünsche von Ehepaaren, die nicht mehr automatisch den Nachnamen des Mannes für alle Familienmitglieder übernehmen wollen.

Dass das nicht so bleiben soll, darin sind sich Bundesjustiz- und Bundesinnenministerium einig. Im März haben die beiden Ressorts in einer gemeinsamen Erklärung kundgetan, "dass das deutsche Namensrecht zu kompliziert, zu unübersichtlich und in Teilen sogar in sich widersprüchlich ist". Die Bürgerinnen und Bürger würden "sich klare Regeln und einfachere Möglichkeiten zur Namensänderung" wünschen. Dies sei "in vielen anderen europäischen Ländern bereits der Fall".

Die beiden Ministerien veröffentlichten damals die Ergebnisse einer Expertenkommission, die sie im Jahr 2018 eingesetzt hatten. Die Fachleute aus Justiz, Forschung und Verwaltung hatten sich auf weitgehende Reformvorschläge verständigt - etwa zum Tragen von Doppelnamen oder zu Namensänderungen. Doch seitdem ist nichts mehr passiert.

Auf Nachfrage teilt das Bundesjustizministerium jetzt mit, die Vorschläge der Expertenkommission sollten erst einmal "der Öffentlichkeit präsentiert und zur fachlichen Diskussion gestellt werden". Ein zusammen mit dem Innenministerium geplantes Symposium zu dem Thema sei "aufgrund der Covid-19-Pandemie auf die Mitte des nächsten Jahres verlegt worden". Die Bundesregierung wolle erst "in der nächsten Legislaturperiode über einen Reformvorschlag entscheiden". Übersetzt bedeutet das: Änderungen werden frühestens im Jahr 2022 in Kraft treten.

Die FDP kritisiert, das bisherige Recht behindere die freie Namenswahl

Für die FDP-Fraktion ist das nicht hinnehmbar. "Die Bundesregierung scheint die von ihrer eigenen Expertenkommission angemahnte Liberalisierung des Namensrechts zu verschlafen", sagt die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr. Ihre Fraktion hat deshalb einen eigenen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, mit dem wenigstens ein zentraler Vorschlag der Expertenkommission umgesetzt werden soll: Echte Doppelnamen für Ehepaare und Kinder. An diesem Mittwoch gibt es im Rechtsausschuss des Bundestags eine Sachverständigen-Anhörung zu dem FDP-Gesetzentwurf.

Das bisherige Namensrecht behindere "die freie Namenswahl", klagt Helling-Plahr. Noch immer sei "es Ehepaaren nicht möglich, gemeinsam einen zweigliedrigen Ehenamen zu führen oder diesen einem gemeinsamen Kind als Geburtsnamen zu geben". Die FDP-Abgeordnete skizziert das Problem an einem Beispiel: "Nehmen wir an, Frau Müller und Herr Meier heiraten. Nur einer der beiden kann einen Doppelnamen annehmen, in diesem Fall Müller-Meier oder Meier-Müller." Der andere Partner müsse bei einem Einzelnamen bleiben. Mit ihrem Gesetzentwurf wolle die FDP das ändern: Künftig sollen die beiden Ehepartner auch einen gemeinsamen Doppelnamen tragen können.

Die FDP will auch die Möglichkeiten für die Namensgebung bei Kindern erweitern. "Bekommen Frau Müller und Herr Meier ein gemeinsames Kind, so kann dieses derzeit keinen Doppelnamen der Ehepartner Müller und Meier bekommen", sagt Helling-Plahr. Ein gemeinsames Kind dürfe nur "entweder den Namen der Mutter oder den des Vaters erhalten". Eine Tochter von Frau Müller und Herrn Meier dürfe also zum Beispiel Marie Müller oder Marie Meier heißen, nicht aber Marie Müller-Meier oder Marie Meier-Müller. Das gelte sogar dann, wenn ein Elternteil selbst einen Doppelnamen führe.

Der Name solle Identität stiften, und zwar für die ganze Familie

"Wie soll man das einem Kind erklären?", fragt Helling-Plahr. "Dass Eltern noch immer nicht frei über den Namen ihres Kindes entscheiden dürfen, ist traurig." Die Bundesregierung müsse sich "endlich der gesellschaftlichen Realität" stellen. Denn es gehe "um nichts anderes als die freie Wahl des eigenen Namens und dem der eigenen Kinder - und damit auch um ein wesentliches identitätsstiftendes Merkmal von Familien". Es sei höchste Zeit, dass die Regierung den Bürgerinnen und Bürgern dieses Recht zugestehe.

In dem FDP-Gesetzentwurf heißt es deshalb: "Es soll zukünftig möglich sein, einen Doppelnamen als Ehenamen, zusammengesetzt aus den Geburtsnamen, den aktuell geführten Namen oder einer Kombination aus Geburtsname und aktuell geführten Namen, zu bestimmen. Weiterhin soll es möglich sein, dass als Geburtsname des gemeinsamen Kindes ein Doppelname bestimmt werden kann, sofern die Elternteile keinen Ehenamen führen."

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