Von Anja Greiner

Sowohl Gegner als auch Befürworter der Haltung von Wildtieren im Zirkus haben sich zu Wort gemeldet im Vorfeld des einwöchigen Gastspiels des Zirkus Krone in der Doppelstadt. Mit mehreren friedlichen Mahnwachen wollen die Mitglieder der Tierschutzallianz "an die Vernunft der Zirkusbetreiber und an die Besucher appellieren, dieses Tierleid zu beenden", wie es in einer Pressemitteilung heißt. Stattfinden sollen die, vom Bürgeramt genehmigten Mahnwachen, unter anderem am 31. Mai von 14 bis 16 Uhr, sowie von 18.30 bis 20.30 Uhr. Die Zirkusse, so die Kritiker, "täten gut daran, ihre Existenzen auf mehr Akrobatik zu verlagern, statt auf immer neue Dressuren zu setzen."

Das Aktionsbündnis "Tiere gehören zum Zirkus", hält in einem offenen Brief an OB Kubon dagegen. "Die Dressur der Zirkustiere beruht auf einem engen Vertrauenverhältnis zwischen Mensch und Tier – und nicht etwa auf brutalem Zwang." Großzügige Freigehege und Beschäftigungsmöglichkeiten für die Tiere seien obligatorisch, ebenso wie die "zahlreichen positiven Beurteilungen von kontrollierten Amtsärzten". Das Bündnis, nach eigenen Angaben eine Gruppe "biologisch interessierter Zirkusliebhaber", die sich "ohne finanzielle Unterstützung durch die Zirkusunternehmen" für den Erhalt der Dressuren aussprechen, gehört zur Gesellschaft der Zirkusfreunde e.V. Der Zirkus Krone, heißt es weiter in dem Schreiben, betreibe für seine Tiere großen Aufwand: in "finanzieller, materieller und personeller" Hinsicht. Als Beispiele werden geräumige Einzelboxen für Pferde und große Wasserbecken für Seelöwen genannt.

Die Stadt äußert sich auf Nachfrage des SÜDKURIER ebenfalls zu der Diskussion. "In Villingen-Schwenningen gibt es kein kommunales Wildtierverbot, daher spricht aus rechtlichen Gründen nichts gegen eine Genehmigung", sagt die stellvertretende Pressesprecherin Susanne Kammerer. "Auf einer Seite steht der Tierschutz und auf der anderen Seite die Traditionspflege und der kulturelle Aspekt." Letztlich erfordere eine solche Entscheidung immer eine Abwägung des Einzelfalls.