Lennardt Loß

Aktien werden immer beliebter. Laut dem Deutschen Aktieninstitut sparen 12,3 Millionen Menschen in Deutschland in Aktien, Aktienfonds und ETFs. Das sind fast 18 Prozent der Bevölkerung ab 14 Jahren. Doch was passiert eigentlich, wenn man mit Aktien Gewinne erzielt? Muss man das Finanzamt darüber informieren? Wie hoch fällt die Steuer aus? Und gibt es Ausnahmen?

Kapitalertragssteuer: Wie viel Steuern zahlt man auf Aktiengewinne?

Laut dem Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V zahlen deutsche Anleger bei einem Gewinn in der Regel zwischen 26,38 Prozent und 27,99 Prozent Steuern. Denn auf den Gewinn durch Dividenden oder den Verkauf von Aktien fällt die sogenannte Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent an. Dazu kommen ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent der Kapitalertragsteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Das mag erstmal viel klingen. Doch viele Kleinanleger betrifft die Kapitalertragsteuer nicht. Es gibt nämlich einen Freibetrag.

Übrigens: Der 2023 hat der DAX erstmals die 17.000 Punkte-Marke geknackt. Nicht nur deswegen gibt es für das Aktienjahre 2024 spannende Prognosen.

Freibetrag: Wann müssen Kapitalerträge nicht versteuert werden?

Private Anleger müssen laut der Sparkasse oft keine Kapitalertragssteuer zahlen. Die Freibeträge staffeln sich folgendermaßen:

  • Für Singles sind Kapitalerträge bis zu 1.000 Euro pro Jahr steuerfrei.
  • Bei Verheirateten verdoppelt sich der Freibetrag auf 2.000 Euro pro Jahr.

Aber Vorsicht: Das funktioniert nur, wenn man seinem Kreditinstitut einen Freistellungsauftrag einräumt. Bei den meisten Banken geht das mittlerweile online.

Wenn man nicht daran gedacht hat, muss man allerdings nicht in Panik verfallen. Über die Steuererklärung kann man sich die zu viel gezahlten Steuern wieder zurückholen.

Übrigens: Dass man auf den Verkauf von Aktien Spekulationssteuer zahlen muss, ist ein Irrtum.

Sind Aktiengewinne aus dem Verkauf von Altbeständen steuerfrei?

Die Haltedauer von Aktien spielt bei der Kapitalertragsteuer keine Rolle. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Aktien, die man vor 2009 gekauft hat, gelten laut der Vereinigte Lohnsteuerhilfe als sogenannte Altbestände. Wenn man durch den Verkauf von Altbeständen Gewinn erzielt, fällt keine Steuer an.

Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe warnt allerdings: „Bei Aktiengewinnen gilt das Prinzip „first in, first out“. Die zuerst gekauften Aktien, werden auch wieder zuerst verkauft.“

Finanzamt und Aktien: Muss ich die Kapitalertragssteuer selbst abführen?

Die Kapitalertragssteuer, die auf die Gewinne durch Aktien und Dividenden anfällt, ist eine Quellensteuer. Laut der Vereinigten Lohnsteuerhilfe kümmert sich deswegen das Kreditinstitut als Quelle der Gewinne um die Steuer. Als Anleger muss man nicht selbst aktiv werden. Die Banken ziehen den Betrag selbst ab und überweisen ihn ans Finanzamt.

Laut dem Bundesministerium für Finanzen besteht auch keine Pflicht, die bereits versteuerten Erträge in der Steuererklärung anzugeben: „Der Steuerabzug bei Kapitalerträgen hat abgeltende Wirkung“. Deshalb wird die Kapitalertragssteuer übrigens auch oft Abgeltungssteuer genannt.