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Vermögensabtretungen zu Lebzeiten – Strukturiert zur Wunschlösung

Der demographische Wandel der Gesellschaft schreitet voran und damit auch die Zahl der Pensionärinnen und Pensionäre, die über ihr dereinstiges Erbe bestimmen können.

Wohnen
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04.01.24 - 09:06 Uhr
Eine professionelle Beratung hilft, frühzeitig die richtigen Entscheide zu treffen.
Eine professionelle Beratung hilft, frühzeitig die richtigen Entscheide zu treffen.
Bild: zVg GKB

von Riccardo Galli, Steuerspezialist bei der Graubündner Kantonalbank

Bei der Erbverteilung existieren grundsätzlich zwei Formen. Zum einen sind dies erbrechtliche Regelungen via Testament oder Ehe-/Erbvertrag, mit welchen bestimmt werden kann, wer welche Vermögenswerte nach dem Ableben übernehmen soll. Die Vermögenswerte verbleiben damit vorerst unverändert bei den ursprünglichen Eigentümern. Im Gegensatz dazu besteht die Möglichkeit, Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten zu übertragen. Insbesondere diese Form bindet die nächste Generation in die Entscheidungsfindung mit ein und schafft klare Verhältnisse, um späteren Konflikten vorzubeugen. 
Darüber hinaus gelangen die Nachkommen schon vorzeitig an grössere Bestandteile des künftigen Erbes und können dieses nach eigenen Zielen und Interessen verwalten. Weiter können so auch Vermögenswerte mit emotionalem Wert, wie zum Beispiel Liegenschaften, eher im Familienbesitz gehalten werden. Je nach Konstellation lassen sich auf Seite der Abtretenden gar steuerliche Optimierungsmöglichkeiten realisieren oder ganz allgemein die finanzielle Belastung im Alter reduzieren.  Begünstigungsarten und Steuerfolgen
Die häufigsten Formen von Zuwendungen sind Abtretungen auf Rechnung künftiger Erbschaft (Erbvorbezug) und Schenkungen. Welche Form die richtige ist, hängt von den individuellen Absichten und den gesetzlichen Bestimmungen ab. 
Nachkommen sind von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit und für weiter entfernte Verwandte ist die Steuerpflicht vom Verwandtschaftsgrad abhängig. Bei Liegenschaftsabtretungen ist zudem auf die Grundstückgewinnsteuer zu achten. In jedem Fall aber gilt es, den Bedürfnissen aller Beteiligten bestmöglich Rechnung zu tragen. Bei Zuwendungen an die Kinder bildet die Gleichbehandlung eine wichtige Komponente. Faktoren wie Einkommenssituation und Vermögensstruktur gilt es im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung ebenfalls miteinzubeziehen.

Einkommen im Ruhestand sicherstellen

Im Ruhestand reicht das Renteneinkommen oft nicht aus, um die Lebenshaltungskosten zu decken, denn nach der Erwerbsaufgabe wechseln die meisten Menschen in die Phase des sogenannten Kapitalverzehrs. Abtretungen müssen deshalb wohl überlegt sein. Beispielsweise sollte man abklären, ob die gewünschten Vermögensabtretungen überhaupt realistisch sind. Konkret: Sind die Lebenshaltungskosten auch nach der Abtretung ausreichend gesichert? Insbesondere Pflegekosten können zu stark ansteigenden Lebenshaltungskosten führen.

Abtretungen von Liegenschaften

Werden Liegenschaften übertragen, kann dies, sofern nötig und sinnvoll, unter der Einräumung eines Wohn- oder Nutzniessungsrechtes erfolgen. In einem solchen Fall liegt ein teilentgeltliches Rechtsgeschäft vor. Als entgeltlicher Teil gilt auch die Übertragung der Hypothek, welche fortan vom Empfangenden getragen wird. Die Abtretung mit bestehender Hypothek hat einen Schuldnerwechsel zur Folge, weshalb die Bank vor Abtretung eine Kreditprüfung vornimmt. Die Finanzierbarkeit der Liegenschaft muss durch die neuen Eigentümer in jedem Fall gewährleistet sein.

Professionelle Beratung beiziehen

Bei der Orientierung, Beratung und Begleitung hin zur optimalen Lösung arbeiten heute Spezialisten wie Banken, Notare und Grundbuchämter vermehrt zusammen und stimmen ihr Handeln auf die individuellen Ziele und Wünsche der Kunden bzw. Familien ab. Unabhängig von Umfang und Art der abzutretenden Vermögenswerte gilt: Eine frühzeitige Planung in Kombination mit einer professionellen Beratung hilft, die richtigen Entscheide zu treffen, Steuerüberraschungen zu vermeiden und Erbstreitigkeiten vorzubeugen.

www.gkb.ch/vorsorgen

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