Wer sich für Politik interessiert, für den könnte der Beruf des Bundestagsabgeordneten infrage kommen. Doch wie sieht der Alltag im Bundestag aus, welche Ausbildung braucht man und wie viel Geld lässt sich als Bundestagsabgeordneter genau verdienen?

Die Aufgaben: Was macht ein Bundestagsabgeordneter eigentlich genau?

Wahlkreis, Sitzungswoche, Ausschusssitzung: viele Menschen fragen sich, was Bundestagsabgeordnete eigentlich genau machen. Hier der Überblick laut mitmischen.de, einer Seite des deutschen Bundestages für Jugendliche:
Im Deutschen Bundestag in Berlin sind Politikerinnen und Politiker tätig, die als Bundestagsabgeordnete (kurz: MdB - Mitglied des Deutschen Bundestages) fungieren. Sie wurden demokratisch gewählt, um die vielfältigen Interessen der deutschen Bevölkerung zu repräsentieren und somit als Volksvertreter zu agieren. Die Bundestagsabgeordneten haben eine bedeutende Rolle bei der Kontrolle der Regierung und beim Treffen wichtiger Entscheidungen für unser Land. Sie sind verantwortlich für die Wahl des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin, der/die an der Spitze der Bundesregierung steht. Dadurch bestimmen die Abgeordneten, welche politische Richtung in Deutschland eingeschlagen wird und welche Politik im Land umgesetzt wird.
Die Bundestagsabgeordneten haben außerdem die Befugnis, bestehende Gesetze zu ändern oder neue Gesetze zu verabschieden. Dadurch gestalten sie die Regeln, die für die gesamte Bevölkerung gelten. Sie legen zudem fest, für welche Zwecke die Bundesregierung finanzielle Mittel verwenden darf und in welchem Umfang dies geschieht. Somit haben sie maßgeblichen Einfluss auf die finanziellen Angelegenheiten des Landes.
Zusätzlich zu ihren Aufgaben als Gesetzgeber übernehmen die Bundestagsabgeordneten eine wichtige Kontrollfunktion gegenüber der Bundesregierung. Dies bedeutet, dass sie die Arbeit des Bundeskanzlers, der Bundesministerien und der zugehörigen Behörden in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen überprüfen.
Die Bundestagsabgeordneten haben auch die Aufgabe, die Tätigkeiten der Nachrichtendienste zu kontrollieren. Des Weiteren besitzen sie erheblichen Einfluss auf Angelegenheiten der Bundeswehr. Beispielsweise können deutsche Soldatinnen und Soldaten nur dann in einem anderen Land eingesetzt werden, wenn eine Mehrheit der Bundestagsabgeordneten dem zustimmt. Somit haben die Abgeordneten eine maßgebliche Rolle bei der Sicherstellung der demokratischen Kontrolle über wichtige Bereiche der Regierung und des Militärs.
Die Bundestagsabgeordneten tragen eine hohe Verantwortung und müssen viele Entscheidungen treffen. Dabei ist es ihre Pflicht, die Interessen der Menschen, die sie vertreten und von denen sie gewählt wurden, im Auge zu behalten. Aber wie kommen diese Entscheidungen zustande? Die Bundestagsabgeordneten sind lediglich ihrem Gewissen verpflichtet. Das bedeutet, sie sollen unabhängig und frei entscheiden, ohne sich nach Aufträgen oder Anweisungen von Dritten zu richten.

Wie sieht die Arbeit eines MdB konkret aus?

Laut mitmischen.de pendeln Bundestagsabgeordnete zwischen ihrem Wahlkreis, in dem sie zu Hause sind, und der Hauptstadt Berlin. Sie haben deshalb an beiden Orten Büros und ein Team, das sie bei ihrer Arbeit unterstützt. Etwa die Hälfte der Zeit verbringen die Abgeordneten somit in ihrem Wahlkreis: hier kümmern sie sich um die Probleme der Menschen vor Ort, es gibt Sprechstunden für die Bürgerinnen und Bürger.
Die restliche Zeit sind Bundestagsabgeordneten in Berlin, hier nehmen sie in den sogenannten Sitzungswochen an Ausschuss- und Plenarsitzungen teil. Außer in der Sommerpause ist circa alle 14 Tage eine Sitzungswoche, welche verpflichtet ist. Ihre Anwesenheit müssen die Abgeordneten nämlich mit ihrer Unterschrift bestätigen.
Auf der Website der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) gibt es einen typischen Wochenplan eines MdB.
Berlin: Das Reichstagsgebäude mit dem Bundestag.
Berlin: Das Reichstagsgebäude mit dem Bundestag.
© Foto: Kay Nietfeld/dpa

Was braucht man, um Bundestagsabgeordneter zu werden?

Wie auf bundestag.de geschrieben steht, ist das Wahlrecht ein verfassungsrechtlich verbrieftes Bürgerrecht (Grundgesetz Artikel 38). Im Bundeswahlgesetz wird die "Wählbarkeit" im Paragraf 15 geregelt, der sich dem passiven Wahlrecht widmet. In diesem Abschnitt wird festgelegt, wer für eine Wahl zum Deutschen Bundestag wählbar ist:
  • Personen, die am Wahltag deutsche Staatsangehörige im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind, und
  • Personen, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben
Es wird jedoch auch klargestellt, wer nicht wählbar ist:
  • Personen, die gemäß Paragraf 13 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, oder
  • Personen, denen aufgrund eines Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt wurde
Paragraf 13 enthält verschiedene Ausschlusskriterien, die von einem Entzug des Wahlrechts aufgrund eines Richterspruchs bis hin zum Leben in einem Betreuungsverhältnis reichen können.
Doch wer entscheidet darüber, wer letztendlich zum Abgeordneten wird? Das liegt in den Händen der Bürgerinnen und Bürger. Alle vier Jahre, bei der Bundestagswahl, wählen sie die Personen, die ihre Interessen im Parlament vertreten sollen. Die Abgeordneten haben somit ein zeitlich begrenztes Mandat. Nach vier Jahren können sie sich erneut zur Wahl stellen, wenn sie es wünschen. Das Mandat bedeutet, dass sie den Auftrag haben, die Interessen des Volkes nach bestem Wissen und Gewissen zu vertreten.

Der Gehalts-Check: Was verdient ein Bundestagsabgeordneter?

Für ihre Tätigkeit als Abgeordnete erhalten die gewählten Vertreter laut bundestag.de eine Entschädigung, die dazu dient, Verdienstausfälle auszugleichen, die während der Ausübung ihres Mandats entstehen. Diese Entschädigung wird als "Diäten" (franz.: "diète" = tagende Versammlung) bezeichnet. In Deutschland wurden diese Diäten ab dem Jahr 1906 eingeführt; zuvor war die Mitgliedschaft im Parlament eine ehrenamtliche Tätigkeit. Die Höhe der Diäten wird durch Gesetz beschlossen. Sie wird jährlich zum 01. Juli angepasst:
  • Die Abgeordnetenentschädigung beträgt laut bundestag.de seit dem 1. Juli 2023 monatlich 10.591,70 €
Stand: 30.08.2023
Die Abgeordneten erhalten keine jährlichen Sonderzahlungen, ihre Abgeordnetenentschädigung ist außerdem einkommensteuerpflichtig.
Neben der Entschädigung erhalten die Abgeordneten eine steuerfreie Aufwandspauschale als Teil ihrer sogenannten Amtsausstattung. Diese Pauschale wird jährlich zum 1. Januar an die Lebenshaltungskosten angepasst:
  • Seit dem 1. Juli 2023 beträgt sie 4.725,48 € monatlich
Stand: 30.08.2023
Von dieser Summe müssen alle Ausgaben bestritten werden, die im Rahmen der Ausübung ihres Mandats anfallen. Dazu gehören unter anderem Kosten für das Wahlkreisbüro, den zweiten Wohnsitz in Berlin, Büromaterial im Wahlkreis sowie die Ausgaben für die Betreuung des Wahlkreises.

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