Der Standpunkt in unserer Sendung

BVG Urteil: alle Behinderungen künftig im Zeugnis vermerken? Von Anja Braun

Stand
AUTOR/IN
Braun, Anja

Das Bundesverfassungsgericht hat heute Vormittag entschieden: Schulen dürfen und sollen künftig in Abiturzeugnissen darauf hinweisen, dass Schülerinnen und Schüler mit Behinderung einen Notenschutz erhalten haben.

Audio herunterladen (1,6 MB | MP3)

Das ist eine klare Kante gegen alle Schülerinnen und Schüler, die sich gegen Diskriminierung aufgrund von Behinderungen oder anderer gesundheitlicher Einschränkungen wehren.
Für mich das absolut falsche Signal. Statt den Betroffenen Mut zu machen und darauf hin zu weisen, dass gerade Einschränkungen wie Legasthenie – aber auch andere Einschränkungen - durch technische Möglichkeiten super aufgefangen werden können, werden sie hier nochmal extra abgestempelt mit dem Tenor: Entspricht nicht der Norm. Und was das Ganze noch furchtbarer macht, ist die Tatsache, dass es Heranwachsende betrifft, die in ihrer Persönlichkeit noch gar nicht gefestigt sind. Jugendliche kann so etwas wirklich mitnehmen kann und ich gehe davon aus, dass sie in ihrer Schullaufbahn bereits ordentlich unter diesen Einschränkungen gelitten haben!
Konsequent zu Ende gedacht müssen jetzt alle Bundesländer den Absolventinnen und Absolventen, die Notenschutz erhalten, einen Vermerk ins Zeugnis schreiben. Und zwar in Zukunft nicht nur wegen Legasthenie, sondern auch wegen Hörschädigung, wegen Sehstörungen, wegen Autismusstörungen und selbst wegen motorischen Behinderungen.
Und was bringt das? Die Aussagekraft der Abiturzeugnisse und Noten insgesamt ist im Bundesvergleich nicht besonders hoch. Seit Jahren wird beklagt, dass bundesweit bei Schulabschlussprüfungen ganz unterschiedlich gewogen und bewertet wird. Die Hochschulen und Universitäten sind darauf bereits eingegangen und setzen immer mehr auf Eignungsgespräche und Tests für das jeweilige Studienfach. Aber für Unternehmen und Firmen scheint es bisher relevant nach solchen Zeugnisvermerken zu schauen, um Bewerberinnen und Bewerber vorzusortieren. Bleibt nur zu hoffen, dass der Fachkräftemangel in Zukunft auch dazu führt, dass Bewerberinnen und Bewerber aufgrund solcher Zeugnisvermerke nicht diskriminiert werden.

Stand
AUTOR/IN
Braun, Anja