Bauen ausserhalb der Zeit

Der Bauern werden weniger, vielerorts werden Höfe aufgegeben und bemühen sich Nachnutzer um die Übernahme. Welche Spannungsfelder sich bei Ersatzbauten auftun können, zeigt ein Beispiel im Gemeindegebiet von Wolfhalden.

Marina Hämmerle
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Ausgetüftelte Raumskulptur in Weisstanne. (Bild: Hanspeter Schiess)

Ausgetüftelte Raumskulptur in Weisstanne. (Bild: Hanspeter Schiess)

Im Appenzeller Vorderland wurde die Hügellandschaft über Jahrhunderte durch die Graswirtschaft kultiviert. Die landwirtschaftlichen Betriebe waren kleiner als heute und weit mehr an der Zahl. Die meisten dieser Landwirtschaftsbetriebe bilden Einzelgehöfte oder kleine Weiler ausserhalb der Bauzone, jenseits der dörflichen Siedlungsränder inmitten ihrer zu bestellenden Felder und Wälder. Vielfach dienten sie mit ihren feuchten Erdböden im Untergeschoss auch der Heimweberei für die Textilhändler der Region und dem nahen Textilzentrum St. Gallen.

Grundlage der Landschaftspflege

Die Häuser prägten nicht nur das Bild des Appenzells, sondern gewährleisteten durch ihre Funktion auch die Grundlage der Landschaftspflege. In Zeiten der EU-Milchwirtschaft veränderten sich auch in der Schweiz diese Strukturen – viele Betriebe wurden aufgelöst. Dies weckt das Interesse urbaner Erholungssuchenden, zumal die Häuser oft idyllisch in den Landschaftsraum gebettet sind und mit besonderen Ausblicken auftrumpfen können. Mittlerweile ist ein nicht unbeträchtlicher Anteil der Streusiedlungen in andere Nutzungen überführt.

Diese Umwandlung stand auch beim kleinen, typischen Kreuzfirsthaus im Gemeindegebiet von Wolfhalden an. Das Haus zierte eine Waldlichtung mit spektakulärer Seesicht. Jahrelanger Dornröschenschlaf hat an der Substanz genagt bis sich ein Rheintaler Handwerker und Unternehmer um den Kauf des Objektes bemühte. Ein namhafter Architekt und Kenner der Region, Hubert Bischoff, wurde beigezogen. Neben ästhetisch- praktischen Fragen galt es für den Architekten auch wirtschaftliche Aspekte zu untersuchen. In Summe entschied man sich zu Abbruch und Neuplanung eines Ersatzbaus gemäss einer erweiterten Bestandesgarantie. Ein heikles Unterfangen. Denn die Bilder zu zeitgenössischem Bauen im Alpenvorland von Architekt und Baubehörde klafften auseinander – beide Seiten mussten sich in einem anstrengenden Prozess finden. Baugesetz und Raumplanungsgesetz pochen zu Recht auf die Einbettung in den Landschaftsraum, auf die Wahrung der Identität und das Errichten mit Qualität. Ein zentrales Anliegen der gesamten Alpenregion.

Ausserhalb der Bauzonen haben sich Neubauten und Renovationen an traditionellen Gebäuden der herkömmlichen Bauart anzupassen, die Umgebung ist möglichst unverändert zu belassen, verlangt das Gesetz. Ähnliches findet sich auch in den Ortsbildschutz-Bestimmungen in Vorarlberg. Nur sind diese dort weniger restriktiv und werden mit grösserem Spielraum ausgelegt und angewandt. Sorgfältiges Einordnen durch Standortwahl, Volumen, Materialien, Farbgebung und Bepflanzung sind die Zutaten für verträgliches Bauen im Landschaftsraum. Das würden die meisten Architekten wohl ebenfalls unterzeichnen.

Fördert der derzeitige Gesetzesentwurf die Entwicklung der Baukultur im Appenzellerland oder zielt er auf die Bewahrung tradierter Bilder ab? Die Liste gelungener, zeitgenössischer alpiner Architektur wäre derzeit noch nicht lange.

Veränderte Bedürfnisse

Das Haus in Wolfhalden spiegelt diese Zwänge eins zu eins wider. Was wir aussen sehen, ist nicht das, was innen ist. Baubehörde und Architekt einigten sich nach einigem Ringen auf den Wiederaufbau des appenzellischen Kreuzfirsthauses. Der anfangs eingebrachte Vorentwurf, ein einfaches traufständiges Heidenhaus mit Satteldach, wäre dem Raumprogramm weit näher gekommen, wurde aber in oberster Instanz nicht gutgeheissen. Das typische Kreuzfirsthaus gliedert sich in Wohnhaus und traufständigen Stadel. Mensch und Tier wohnten und wirtschafteten in einem gekoppelten Baukörper mit zwei ineinander verschmolzenen Dachformen. Was aber, wenn anstelle des Viehs und des Heus nun Autos dort Platz finden müssen, anstelle der kleinen Kammern Grosszügigkeit und räumliche Verschränkung gewünscht wird?

Verschärft wird die Thematik durch die Auflage der erweiterten Bestandesgarantie. Laut dieser darf der Bauherr die Wohnnutzfläche um maximal 60 Prozent der ursprünglichen Fläche ausweiten. Keine leichte Vorgabe für die Anpassung neuer Nutzungen. Das Haus auf der Lichtung orientiert sich detailgetreu am Bestand und bedient das Bild des Appenzeller Hauses mit wesentlichen Elementen – Setzung im Terrain, Umgebungsgestaltung, Kreuzgiebel, Dimension und Volumetrie, strukturiertes Fensterband auf der Hauptfassade. Dennoch irritiert das Haus bei näherem Hinsehen. Die ursprüngliche Unterteilung in Wohn- und Wirtschaftstrakt ist zwar vom Volumen her ablesbar, wurde aber in der Hülle aufgelöst.

Innen wie in einer Schatulle

Üblicherweise ziert das Wohnhaus eine Fassade aus Täfer oder Schindeln, die in deutlichem Gegensatz zur vertikalen Schalung des Wirtschaftstrakts steht – dadurch wird eine unmissverständliche Hierarchie der Funktionen ablesbar. Beim Ersatzbau umhüllt den gesamten Holzbau eine Schalung aus feinen, stehenden Lärchenleisten als Referenz der inneren Gewichtung. Der räumliche Schwerpunkt liegt nun auf dem Stadelteil. Das eigentliche Wohnzimmer besetzt hier den ehemaligen Wirtschaftstrakt, darüber eingeschoben der Schlafraum – beide Räume mit gerahmtem Blick über die Lichtung zum Bodensee. Ein Raumkontinuum schafft hohe Wohnqualität. Die Bewohner wähnen sich in der feinst detaillierten und verarbeiteten astlosen Weisstanne an Boden, Wand und Decke in einer Schatulle.

In der darunterliegenden Garage parkieren bei Bedarf zwei Autos und raucht es sich wahrscheinlich gut im Fumoir vor dem hauseigenen Weinkeller. Im ehemaligen Wohntrakt breiten sich auf drei Geschossen Gästezimmer, Küche und zuoberst ein Badezimmer auffallend grosszügig aus. Dennoch bleibt Skepsis über die mit grosser Hingabe geformte Architektur mit ihrer potemkinschen Hülle, ist sie doch aus Zwängen heraus zur Replik von Vergangenem geworden. Das Haus passt sich zwar bestens in den Landschaftsraum ein, verhält sich angemessen in Material und Proportion. Und dennoch, der Baukultur gebührt ein grösserer Übersetzungsspielraum von Tradiertem, damit sich modernes Wohnen im Alpenraum entwickeln kann. Dafür müssen die Rahmenbedingungen überdacht werden, denn kulturelle Errungenschaften basieren oft auf Import von Neuem. Vielleicht ist es an der Zeit, dieses hereinzulassen.

Ersatzbau eines Kreuzfirsthauses in intakter Landschaft: Schein oder Sein? Schiebeläden vor den Panoramafenstern kaschieren die temporäre Wohnnutzung im rekonstruierten Stadelteil. (Bilder: Hanspeter Schiess)

Ersatzbau eines Kreuzfirsthauses in intakter Landschaft: Schein oder Sein? Schiebeläden vor den Panoramafenstern kaschieren die temporäre Wohnnutzung im rekonstruierten Stadelteil. (Bilder: Hanspeter Schiess)