OSTSCHWEIZ: Fairere Verfahren bei Ausweisentzügen: Behörden sollen sich an Fristen halten

Der Ständerat hat eine Motion von Andrea Caroni angenommen, die fairere Verfahren bei Führerausweisentzügen fordert. Am Vorstoss mitgearbeitet hat der St.Galler Anwalt Manfred Dähler. Gerade der Kanton St.Gallen sei diesbezüglich streng, sagt er.

Adrian Vögele
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Polizei und Behörden sollen verpflichtet werden, die Verfahren bei Führerausweisentzügen speditiv abzuwickeln: Das fordern Ständerat und Bundesrat. (Bild: Urs Jaudas)

Polizei und Behörden sollen verpflichtet werden, die Verfahren bei Führerausweisentzügen speditiv abzuwickeln: Das fordern Ständerat und Bundesrat. (Bild: Urs Jaudas)

Adrian Vögele

adrian.voegele

@tagblatt.ch

So viel Einigkeit herrscht unter Parlamentariern selten: Der Ständerat hat am Montag eine Motion von Andrea Caroni (FDP/AR) zur Rechtslage bei Führerausweisentzügen oppositionslos angenommen. Auch der Bundesrat empfahl ein Ja. Natürlich müsse es zugunsten der Verkehrssicherheit möglich sein, fahrungeeigneten Personen den Führerausweis zu entziehen, sagte Caroni vor der Abstimmung. «Gleichzeitig handelt es sich dabei auch um einen erheblichen Eingriff in die Freiheit der betroffenen Personen, für viele bedeutet es sogar ein Berufsverbot.» Deshalb seien rechtsstaatlich einwandfreie Verfahren zentral. «In der Praxis hapert es hier an manchen Orten, denn die Verfahren dauern oft sehr lange, mit dem Resultat, dass die Personen länger als vielleicht nötig durch ein Fahrverbot leiden.» Ziel der Motion: Die Verfahren sollen gestrafft werden – nicht zuletzt mit Fristen, an die sich die Behörden halten müssen. Bei Bundesrätin Doris Leuthard rannte Caroni offene Türen ein: «Wir teilen die Kritik und die Überzeugung, dass die Verfahren verbesserungsfähig sind», sagte sie im Ständerat.

Im Kanton St.Gallen dürfte diese Entwicklung auf besonderes Interesse gestossen sein. Erst vor kurzem musste sich die Regierung gegenüber dem Parlament erklären: Die CVP-GLP-Fraktion äusserte in einem Vorstoss den Verdacht, dass die Praxis des Kantons bei Führer­ausweis-Entzügen zu streng sei (siehe Zweittext). Die Regierung entgegnete, Polizei und Strassenverkehrsamt würden das Strassenverkehrsrecht konsequent anwenden und umsetzen. Bereits heute hätten die betroffenen Bürger einen «qualitativ hohen Rechtsschutz». Sämtliche Verfügungen des Strassenverkehrsamts könnten innert 14 Tagen angefochten werden.

Verbindliche Fristen auch für die Behörden

Einer, der sich fast täglich mit Führerausweisentzügen beschäftigt, ist der St. Galler Anwalt Manfred Dähler. Er ist auf Strassenverkehrsrecht spezialisiert und hat an Andrea Caronis Motion mitgearbeitet. Für Dähler ist klar: «St. Gallen gehört zu den sehr strengen Kantonen, was Führerausweis-Entzüge angeht.» So greife die hiesige Polizei – zum Beispiel bei Fahrfehlern – schneller zu dieser Sanktion als dies etwa im Thurgau oder in Zürich der Fall sei. In den Verfahren würden Spielräume zugunsten der Bürger kaum je angewendet. Wenn die Polizei jemandem einen Führerausweis abnimmt, ist dieser Schritt zunächst nicht juristisch anfechtbar. Erst wenn der Fall ans Strassenverkehrsamt weitergegeben wird und dieses einen vorsorglichen Entzug verfügt, kann der Betroffene Rechtsmittel dagegen ergreifen. Doch diese Verfügung des Amtes lasse oft auf sich warten, sagt Dähler. Stattdessen gelte weiterhin die «Abnahme» der Polizei. Solange habe der Betroffene auch keine Chance, den Ausweis temporär wieder zurückzuerhalten, bis geklärt sei, was er falsch gemacht habe – und ob er überhaupt schuldig sei. «Die Rechte der Bürger kommen zu kurz.»

Verbindliche Fristen für die Bearbeitung dieser Fälle hätten die Behörden heute keine, sagt Dähler. «Doch der Betroffene hat ein Interesse daran, dass es zügig vorangeht.» Hier setzt die Motion Caroni an: Neu soll die Polizei verpflichtet werden, die Abnahme eines Führerausweises innert dreier Tage dem Strassenverkehrsamt zu übermitteln. Die Abnahme soll maximal zehn Tage dauern dürfen – in dieser Zeitspanne muss das Amt einen Entscheid fällen. Die betroffene Person sei zu informieren, dass sie wieder fahren darf, wenn die Behörde nicht innert zehn Tagen einen vorsorglichen Entzug anordnet, heisst es in der Motion. Die Person soll auch die Möglichkeit erhalten, innert dieser zehn Tage nachzuweisen, dass der Grund für die polizeiliche Abnahme entfallen ist. Künftig soll der vorsorgliche Ausweisentzug zudem nicht einfach zeitlich unbeschränkt gelten, wenn er einmal verfügt worden ist: Die Behörde soll ihn neu alle drei Monate verlängern müssen – dies wiederum per anfechtbarer Verfügung.

Während die Fristen für die Behörden heute zu wenig klar definiert und oft zu lang seien, sei es auf der Seite der Bürger genau umgekehrt, sagt Manfred Dähler: «Wenn man im Kanton St. Gallen einen vorsorglichen Führerausweis-Entzug anfechten will, muss man das innert fünf Tagen tun.» Das sei äusserst knapp, auch im Vergleich mit anderen Kantonen. «In dieser Zeit gelangen die nötigen Unterlagen noch nicht einmal bis zum Anwalt.» Es sei nicht einzusehen, warum die Frist nicht mindestens 14 Tage betrage.

Leuthard rechnet mit Umsetzung ab 2021

Führerausweisentzüge kommen nicht nur bei Polizeikontrollen vor, sondern beispielsweise auch auf Hinweise von Drittpersonen, die jemanden als nicht mehr fahrtauglich erachten. Andrea Caroni will den zweiten Fall mit seiner Motion klarer regeln – und damit Missbräuche verhindern. Betroffene sollen sich wehren können, wenn sie zu Unrecht ­denunziert werden. Bei mutwilliger Denunziation sei die Anonymität des Hinweisgebers aufzuheben – dieser müsse für die Folgen haften, heisst es im Vorstoss. «Neu sollte in Fällen, in denen sich die Denunziation nicht bewahrheitet, der Denunzierte von Verfahrens- und Abklärungskosten befreit und entschädigt werden.»

Als Nächstes muss sich der Nationalrat mit dem Vorstoss befassen. Eine Gesetzesänderung steht aber gar nicht im Vordergrund: Bundesrätin Doris Leuthard stellte im Ständerat in Aussicht, die Anpassungen per Verordnung umzu­setzen. «Weil wir die Kantone und ihre Strassenverkehrsämter mit an Bord haben müssen, dürfte das wahrscheinlich frühestens auf Anfang 2021 in Kraft treten.» Eine schnellere Umsetzung werde schwierig – «aber wir werden versuchen, allenfalls noch Zeit zu gewinnen».