11'000 Franken Gebühr – Lausanne pfeift Basler Gericht zurück
Das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt hat einem mittellosen Mann das Beschreiten des Rechtswegs «ungebührlich erschwert».
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Das Strafgericht des Kantons Basel-Stadt verurteilte den Mann Ende Januar 2013 wegen gewerbsmässigen Betrugs und Verletzung der Verkehrsregeln zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten und einer Busse von 100 Franken.
Die Verfahrenskosten von 4600 Franken und die Urteilsgebühr von 5500 Franken auferlegte das Strafgericht dem Verurteilten. Es stellte ihm in Aussicht, dass sich die Gebühr auf 11'000 Franken erhöhe, wenn Berufung erhoben oder eine schriftliche Urteilsbegründung verlangt werde.
Der Mann zog den Fall ans Appellationsgericht weiter, das die bedingte Freiheitsstrafe auf 16 Monate senkte und den erstinstanzlichen Entscheid hinsichtlich der Gebühr bestätigte.
Gegen die Kostenfolgen erhob der Verurteilte erfolgreich Beschwerde beim Bundesgericht. Dieses hat im am Dienstag publizierten Urteil festgehalten, dass die von der Vorinstanz bestätigte Gerichtsgebühr von 11'000 Franken willkürlich ist.
Unter Umständen prohibitiv
Sie könne unter den vorliegenden Umständen eine prohibitive Wirkung haben und den Zugang zum Gericht übermässig erschweren. Das Bundesgericht bezeichnet die Gebühr zudem als stossend, wenn man berücksichtige, dass der Beschwerdeführer ein Gesuch um amtliche Verteidigung gestellt und geltend gemacht hatte, mittellos zu sein.
Die Vorinstanz begründete die Höhe der Gerichtsgebühr damit, dass die erstinstanzliche Hauptverhandlung zwei Tage gedauert habe. Der Gebührenrahmen liege zwischen 150 und 5000 Franken und könne bei mehrtägigen Verhandlungen bis auf 100'000 Franken ausgedehnt werden.
Das Bundesgericht bezweifelt, ob in diesem Fall von einer zweitägigen Verhandlung gesprochen werden könne. Am ersten Tag dauerte die Verhandlung vier Stunden und am darauf folgenden benötigte das Gericht für die Urteilseröffnung eine halbe Stunde.
Auch weist der Fall gemäss Bundesrichtern keine rechtlichen oder sonstigen Schwierigkeiten auf, die eine so hohe Gebühr rechtfertigen würden.
Das Appellationsgericht muss somit neu entscheiden. Das ursprüngliche Urteil ist aufgehoben.
SDA
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