Nach Ja zur 13. AHVKommission will keine besseren Renten für Bedürftige
Nach der Annahme der 13. AHV-Rente sollen die AHV-Renten für Bedürftige nicht erhöht werden. Die zuständige Kommission des Ständerates lehnt eine entsprechende Motion ab.
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Nach dem Ja zur 13. AHV-Rente sollen die AHV-Renten für Bedürftige nicht erhöht werden. Dieser Ansicht ist die zuständige Kommission des Ständerates. Sie lehnt eine entsprechende Motion von Beat Rieder (Mitte/VS) ab.
Die Sozial- und Gesundheitskommission des Ständerates (SGK-S) lehnte die Motion mit 5 zu 3 Stimmen und mit 4 Enthaltungen ab, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Die Motion sei als Gegenvorschlag zur AHV-Initiative der Gewerkschaften für die 13. AHV-Initiative verstanden worden.
Für die SGK-S hat die Umsetzung der AHV-Initiative nun Vorrang, und sie werde erhebliche finanzielle Mittel beanspruchen. Weitere Massnahmen, die das Rentensystem grundlegend änderten, müssten im Rahmen der nächsten AHV-Reform diskutiert werden. Eine Reform für die weitere Stabilisierung der AHV soll bis Ende 2026 vorliegen.
Der Nationalrat hatte im Dezember noch Ja gesagt zu einer gleichlautenden Motion von Melanie Mettler (GLP/BE) – mit 168 zu 0 Stimmen bei 18 Enthaltungen. Zahlreiche Ratsmitglieder hatten die Motion mitunterzeichnet.
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