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Kommentar zur Kampagne gegen AHV-ReformRentenalter 67 – das ist gelogen

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) und dessen Präsident Pierre-Yves Maillard sind federführend bei der linken Kampagne gegen die AHV-Reform. 

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Was darf eine Abstimmungskampagne?

Nicht alles, vor allem keine Lüge verbreiten. Doch genau das tut der Schweizerische Gewerkschaftsbund in einem auf Facebook verbreiteten Erklärvideo zur AHV-Reform. Dort wird behauptet, bei einem Ja am 25. September zu AHV 21 «ist die nächste Erhöhung schon programmiert: und zwar für alle. Erst 66, dann 67 Jahre. So hat es das Parlament bereits beschlossen», heisst es wortwörtlich im Untertext der betreffenden Videosequenz.

Fakt ist: Das Parlament hat den Bundesrat beauftragt, bis Ende 2026 eine nächste Reform auszuarbeiten – ohne inhaltliche Vorgaben. Natürlich fordern Bürgerliche eine Erhöhung des Rentenalters, aber beschlossen ist nichts. Eine Initiative der Jungfreisinnigen verlangt zudem Rentenalter 66 und weitere Erhöhungen, sofern die Lebenserwartung steigt. Darüber werden wir in ein paar Jahren abstimmen können, beschlossen ist nichts.

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund betreibt eine Angstkampagne. Es sollen auch jene zu einem Nein zur AHV-Reform bewogen werden, für die die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 kein ausreichender Grund für ein Nein ist – Rentenalter 67 hingegen schon.

Zu Recht hat die Linke in der Vergangenheit SVP-Kampagnen kritisiert, die fremdenfeindliche Ressentiments schürten oder den EU-Beitritt als beschlossene Sache hinstellten. Die Gewerkschaften haben von der SVP gelernt. Leider.

Wer zur Lüge greift, um in einer Abstimmung eine Mehrheit zu erreichen, schadet der direkten Demokratie.

Mit der Behauptung, das Parlament habe Rentenalter 67 bereits beschlossen, wird das Vertrauen in die politischen Institutionen untergraben. Es wird der Eindruck erweckt, Bundesrat und Parlament wollten die Stimmberechtigten hinters Licht führen. Vordergründig lasse man das Volk über das Frauenrentenalter abstimmen, insgeheim sei Rentenalter 67 für alle schon beschlossen.

Wer Tatsachen verdreht oder gar zur Lüge greift, um in einer Volksabstimmung eine Mehrheit zu erreichen, schadet der direkten Demokratie. Der Zweck, die Verhinderung einer angeblichen sozialen Ungerechtigkeit, heiligt nicht die Mittel.