Streitfall Oscar WeberHandelsgericht muss über Millionenforderung an Manor entscheiden
Muss die Warenhauskette für die Verkaufsflächen an der Bahnhofstrasse Miete von rund 45 Millionen Franken nachzahlen? Das Bundesgericht weist das Zürcher Handelsgericht an, zu entscheiden.
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Das Zürcher Handelsgericht muss entscheiden, ob die Warenhauskette Manor für die bis im Februar 2020 benützten Verkaufsflächen an der Bahnhofstrasse Miete von rund 45 Millionen Franken nachzahlen muss. Dies hat das Bundesgericht entschieden.
Damit hat das höchste Schweizer Gericht eine Beschwerde der Oscar Weber AG gutgeheissen, welche die Vermieterin der Fläche ist. Das Handelsgericht erklärte sich nicht zuständig für die Forderungsklage und trat deshalb nicht darauf ein.
Das Bundesgericht ist jedoch anderer Ansicht und verweist in seinem am Mittwoch veröffentlichten Entscheid auf seine bisherige Rechtsprechung in diesem Bereich.
Differenz eingefordert
Die beiden Gesellschaften Oscar Weber und Manor führen schon seit 2012 Verfahren gegeneinander. Dabei ging es um eine Verlängerung des Mietverhältnisses. Im Februar 2020 zog das Warenhaus aus dem Belle-Epoque-Haus an der Bahnhofstrasse aus.
Nun verlangt die Oscar Weber rund 45 Millionen von Manor. Es handelt sich dabei um die Differenz zwischen dem von Manor bezahlten Mietzins und dem laut Oscar Weber marktüblichen Entgelt für die Zeit vom Februar 2014 bis 2020. (Urteil 4A_263/2023 vom 11.9.2023)
SDA/lop
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