Mündelsichere Geldanlage - Mündelgeld

Beim Mündelgeld handelt es sich um das Geldvermögen eines Minderjährigen, das von einem Vormund verwaltet wird. Wir erklären, was es alles zu beachten gilt und welche Anlageformen mündelsicher sind.

Rechtliche Grundlagen der Vormundschaft

Die Vormundschaft tritt ein, wenn ein Minderjähriger nicht mehr unter elterlicher Sorge steht. Früher galt dies auch für entmündigte Personen. Eine Vormundschaft für Volljährige gibt es mittlerweile im deutschen Recht so nicht mehr. Seit dem 1. Januar 1992 ist das Rechtsinstitut der gesetzlichen Betreuung zuständig. Das Vormundschaftsrecht ist allerdings auf andere gesetzliche Vertreter wie Betreuer und Pfleger anzuwenden. Für Angelegenheiten Minderjähriger ist das Familiengericht zuständig.

Vormund und Gegenvormund – Beratung und Aufsicht

Das Betreuungs- und Familiengericht berät die Vormünder und Betreuer und wirkt mit, sie in ihre Aufgaben einzuweisen. Die jeweiligen Gerichte führen über die gesamte Tätigkeit des Vormunds und des Gegenvormunds die Aufsicht und schreiten gegen Pflichtwidrigkeiten durch geeignete Gebote und Verbote ein.

Der Gegenvormund ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung, die der Kontrolle des eigentlich bestellten Vormundes bei der Vermögensverwaltung dient.

mündelsichere Geldanlage

Funktionsweise einer mündelsicheren Geldanlage - sie muss risikolos und verzinst sein (Grafik: Tagesgeldvergleich.net)

Geldvermögen des Mündels – Aufgaben und Pflichten

Der Vormund oder Betreuer hat das Geldvermögen (Mündelgeld) seines Mündels – soweit das Geld nicht der Bestreitung laufender oder besonderer Ausgaben dient – verzinslich und risikolos zu investieren. Die Verwaltung des Geldes darf nicht zum Nachteil des Mündels investiert werden.

Mündelsichere Vermögenanlagen sind meist nur gering verzinste, praktisch von Wertverlust ausgeschlossene Anlagen und werden vom Gesetzgeber ausdrücklich für mündelsicher erklärt. Mündelsichere Anlageformen sind im § 1807 BGB definiert.

Mündelsichere Anlageformen – Konservativ versus Risiko

Die Mündelsicherheit setzt sich aus verschiedenen Merkmalen zusammen: Zum einen muss die Vermögensanlage davor geschützt sein, dass durch Insolvenz des kontoführenden Institutes ein Verlustrisiko eintritt. Um eine Insolvenz zu vermeiden, gehören die meisten Banken in Deutschland einem Einlagensicherungsfonds an. Zum anderen muss die Geldanlage darüber hinaus selbst vor Verlusten (z.B. Kursschwankungsrisiken) geschützt sein.

Solange die jeweilige Bank über eine ausreichend hohe Einlagensicherung verfügt, gehören demnach auch die klassischen Sparbücher und Tagesgeldkonten zu den mündelsicheren Anlageformen.

Laut § 1807 BGB sind mündelsichere Geldanlagen inländische Hypotheken, Grund- und Rentenschulden, Bundes- und Länderanleihen, verbriefte Forderungen sowie festverzinste Wertpapiere und Konten bei für geeignet erklärten Banken und Sparkassen (gesetzliche Einlagensicherung). Aktien und Investmentfonds sind im Katalog des § 1807 BGB nicht erwähnt.

Eine mündelsichere Geldanlage ist eine konservative Anlageform, die kaum Renditen erwirtschaftet. Gemäß § 1811 BGB kann das Vormundschaftsgericht eine alternative Anlage zu den im § 1807 BGB erklärten Anlageformen gestatten (z. B. Aktien oder Wertpapierfonds), wenn diese im Einzelfall klar erkennbare wirtschaftliche Vorteile bieten und gleichermaßen sicher sind wie Anlagen aus dem Katalog des § 1807 BGB.

Wenn ein Gericht nach Maßgabe des § 1811 BGB eine Anlage in Fonds oder Aktien gestattet, bedeutet das allerdings nicht, dass diese Vermögensanlagen grundsätzlich mündelsicher werden. Es handelt sich dabei lediglich um eine Einzelfall-Entscheidung. In solch eine Genehmigung fließen immer verschiedene Faktoren mit ein, beispielsweise die Höhe des Vermögens. Ein höheres Risiko gilt bei mittleren und größeren Vermögen eher als wirtschaftlich tragbar als bei kleineren Vermögen. Es wird auch unterschieden, ob es sich um kurz- oder langfristige Anlagen handelt. Erlaubte Risiken sind nur solche, die bei der gewählten Anlageform unvermeidlich sind. Bei spekulativen Anlagen muss durch eine breite Streuung das Wertverlust-Risiko gemindert werden.

Sicherheit: Anlageform kritisch prüfen

Die Vergangenheit lehrt, dass nicht alle »mündelsicheren« Investmentfonds auch das hielten, was sie versprachen. Viele der von Gerichten als sehr sicher eingestuften Fonds mussten große Verluste verbuchen.

Der BVI führt Listen zu bekannten positiven Gerichtsentscheidungen zur mündelsicheren Anlage in Wertpapierfonds (PDF) und fondsgebundene Vermögensverwaltungen (PDF).

Redaktionstipp:

verzinsliche Anlageformen wie Fest- oder Tagesgeld zählen inzwischen zu den gängigen mündelsicheren Produkten.

Mehr als 100 Festgelder im Vergleich » Jetzt Tagesgeldkonten vergleichen »
www.Tagesgeldvergleich.net
  4.49 von 5 ermittelt aus 650 Benutzermeinungen durch eKomi

Alle Angaben und Berechnungen ohne Gewähr, © 2024 Franke-Media.net

Impressum | Datenschutz | Über uns | Presse